Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung
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doppeldoppelx
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Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 1 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Liebe Interessierte,

diese Leitlinie zählt auf, welche Diagnosen 2016 für die "Diagnose Variante der Geschlechtsentwicklung" infrage kamen.
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... -08_01.pdf

Sie wurde von den Gesellschaften für Urologie, Kinderchirurgie und Kinderendokrinologie sowie -diabetiologie zusammen im Juli 2016 herausgegeben.

So könnt ihr in dieser Leitlinie nachlesen, ob ihr dazu zählen würdet und könnt das ganz für euch ausmachen, ohne 1000 Ärzte aufzusuchen. (buch)


Falls eure Diagnose nicht darin steht, heißt das nicht, dass ihr das Attest nicht kriegt.
  • Die Leitlinie wird immer wieder überarbeitet, es können neue Diagnosen dazu kommen. Die Leitlinie bezieht sich auf den ICD 10. Der ICD 11 liegt derzeit auf Eis und das seit Jahren. Wenn er irgendwann mal herausgegeben wird, kann wieder alles ganz anders aussehen.
  • Das deutsche Recht bezieht sich auch auf hormonelle Abweichungen. Hormonale Abweichungen können aus verschiedenen Gründen das ganze Leben auftreten, weshalb manchen Frauen auch plötzlich (ohne Witz) ein Bart wachsen kann. Es gebe aber zu viele Beispiele hierfür. Ich möchte auch hierauf nicht näher eingehen, da manche hormonelle Abweichungen nichts mit der Sexualität zu tun haben, sondern auch durch Tumore verursacht werden können. Ein Tumor verursacht wohl kaum eine abweichende Sexualität nach Definition, genausowenig wie ähnliche Fälle. Das überlasse ich den Spezialisten.
Wichtig: Das soll niemanden dazu auffordern, sein Geschlecht zu ändern. Es ist zur reinen Info gedacht, weil das nicht leicht zu finden ist.


PS: Es wäre mal interessant, wie unser Gesetz Mann und Frau definiert. Ich habe hierzu keine Definition gefunden. Dies könnte daran liegen, dass unser deutsches Recht teilweise zu Großmutterszeiten erstellt wurde. Fällt jemand nicht in eine der Definitionen, so könnte sich hieraus ein Anspruch ergeben. Ich muss wohl unseren Professor hierzu mal fragen.
Jaddy
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Genau die Frage, was alles unter den Begriff fällt, war ein Knackpunkt bei der Diskussion um den -§45b Personenstandsgesetz. Das BMI wollte die Gruppe der Antragsberechtigten möglichst klein halten und schrieb in die Begründung den Konsens einer Konferenz von Kinderärztys von 2005. Darin enthalten sind nur "Abweichungen (nicht wirklich trennscharf definiert) in den Gonaden, Genitalien oder Chromosomen". Welche Abweichungen genau "drin" sind ist nicht völlig klar und wohl auch nicht pauschal entscheidbar. Genitalien werden bei Neugeborenen immer noch im Zweifel mit der Schieblehre einsortiert...

Soweit ich das überblicke ist die Feststellung einer Variante immer nur in einem bestimmten Kontext - juristisch, medizinisch, sexuell, soziales Umfeld - und im Hinblick auf die Konsequenzen möglich, also wer daraufhin was tut, lässt oder veranlasst. Von Seiten der Medx ist hier auch viel Interpretationsspielraum.

Und was die persönliche Einschätzung betrifft, sich als "definitiv" Frau, Mann oder Variante zu sehen bzw. zu definieren, ist das meines Erachtens noch subjektiver.

Eine Definition von Mann und Frau im Gesetz gibt es so für sich selbst meines Wissens auch nicht (Disclaimer: IANAL). In den allermeisten Fällen gilt der eingetragene Personenstand, und der soll gemäss der meisten Entscheidungen des BVerfG dem eigenen "Identitätsgeschlecht" bzw. dem gelebten sozialen folgen, völlig unabhängig vom Körper. Ob das auch für "lediglich empfundene Intersexualität"(BGH (ko)), also nicht-binäre Identität gilt, liegt dem BVerfG gerade zur Entscheidung vor.

tl;dr es gibt keine ausreichend allgemeine, objektive Definition.
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 3 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 13:47 keine ausreichend allgemeine, objektive Definition.
Danke, das sehe ich auch so. Wer etwas anderes weiß, darf es mir gerne mitteilen ...

Edit: Man nennt es gerne "Varianten der Geschlechtsentwicklung". Das Problem ist nicht die Varianz, sondern die einseitige Betrachtung, wie es sein soll. Die Einteilung erfolgt in Archetypen und Varianzen. Dabei sind die Grenzen mehrdimensional fließend, sowohl anatomisch als auch psychisch. Solange keine Probleme daraus entstehen, ist eine Kategorsierung doch gar nicht erforderlich.

Wir sollten Menschen in aller Vielfalt feiern, nicht einteilen, oder ?
Zuletzt geändert von ExUserIn-2026-04-08 am So 27. Sep 2020, 18:25, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Grüße
Vicky

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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 4 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Vicky_Rose hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 18:15
Jaddy hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 13:47 keine ausreichend allgemeine, objektive Definition.
Danke, das sehe ich auch so. Wer etwas anderes weiß, darf es mir gerne mitteilen ...
hmmm...

ich habe so das Gefühl, das ich darüber sogar froh bin...

(flo)
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 5 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Jaddy hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 13:47 Soweit ich das überblicke ist die Feststellung einer Variante immer nur in einem bestimmten Kontext - juristisch, medizinisch, sexuell, soziales Umfeld - und im Hinblick auf die Konsequenzen möglich, also wer daraufhin was tut, lässt oder veranlasst. Von Seiten der Medx ist hier auch viel Interpretationsspielraum.
Das ist korrekt. Dies kommt daher, weil die Fachgruppen in der Forschung nicht miteinander arbeiten, sondern sich immer nur auf ihr Fachgebiet beziehen.

Es gibt daher keine genauen med. Definition für die Rechtsdefinition.

In der Praxis sieht es dann so aus, dass ein Arzt das besagte Attest nach seinem Urteil ausstellt und die Rechtsabteilung damit arbeitet, was drauf steht. Die hinterfragen nicht wie und warum.
Jurastudenten lernen von Anfang an: Sachverhalt so hinnehmen, wie er ist. Auch wenn einer behauptet, er sei der König von Deutschland, dann ist er es erstmal.
Vicky_Rose hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 18:15
Edit: Man nennt es gerne "Varianten der Geschlechtsentwicklung". Das Problem ist nicht die Varianz, sondern die einseitige Betrachtung, wie es sein soll. Die Einteilung erfolgt in Archetypen und Varianzen. Dabei sind die Grenzen mehrdimensional fließend, sowohl anatomisch als auch psychisch. Solange keine Probleme daraus entstehen, ist eine Kategorsierung doch gar nicht erforderlich.

Wir sollten Menschen in aller Vielfalt feiern, nicht einteilen, oder ?
Das sehe ich auch so. Allerdings beziehen wir uns hier auf eine rein rechtliche Diskussion. Philosophische Argumente sind unzulässig und daher hier nicht anwendbar. :((a Wer in diesem Punkt etwas rechtlich begründen will, muss mit rechtlichen Definitionen und Kommentaren arbeiten.
Ist nicht meine Entscheidung, dass ist das Rechtssystem Deutschlands, dass hier zuschlägt.

In diesem Bereich geht es darum, wie man das Rechtssystem so anwenden kann, dass alle Menschen trotz dieser Definition zugelassen werden. Wir müssen uns daher rechtlich konzentrieren und dürfen hier nicht in philosophische oder anderweitige Randgedanken abdriften.
Die Konstellation von Krankheitsbildern kann als Hilfestellung herbeigezogen werden, muss sich aber immer auf die rechtliche Definition beziehen.

Wir haben erstmal die gesicherten Diagnosen. Für Unwissende, wie mich, ist das schonmal viel wert.
Jetzt schön am Ball bleiben, dann kriegen wir den Rest evtl. auch noch hin.
doppeldoppelx
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 6 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Ich habe eine mögliche Begründung im Gesetz gefunden.
[...]soweit sie eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen und dabei Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, keinen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen, der nicht "weiblich" oder "männlich" lautet.[...]
1 BvR 2019/16, 10.10.2017:https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html, 27.9.20

Die Entscheidungsgründe berufen sich auf eine dauerhafte Zuordnung. Das BvR geht anscheinend davon aus, dass sich die Transsexualität im Laufe des Lebens nochmal ändern könnte.
Daher wurde Transsexualität zu dieser Gesetzeslage wohl nicht zugelassen.

Das Geschlecht durch Hormonausschüttung beeinflussende Krankheiten sind somit auch ausgeschlossen, wenn sie heilbar sind.

Ausgang des Falls:
Rn.16:
[...]Weil ihre intergeschlechtliche Identität eindeutig und dauerhaft sei, habe sie Anspruch auf gleichberechtigte Anerkennung ihres Geschlechts als Ausprägung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die erzwungene Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht greife in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, da sie verpflichtet werde, sich in ein binäres System einzuordnen, das ihrem eigenen Identitätsempfinden nicht entspreche.[...]
Bitte fragt mich jetzt nicht, was das BvR unter eindeutig bei Intergeschlechtlichkeit versteht. Wahrscheinlich sind eindeutig definierte körperliche Krankheitsbilder gemeint, da die Klägerin ein Turner-Syndrom hatte.

Gleichzeitig bemängelte das Gericht, die Zuordnung greift in das Identitätsempfinden ein, beruft sich aber auf eindeutige, dauerhafte intergeschlechtliche Identitäten.
Entweder hat sich hier das Gericht wirklich tatsächlich selbst wiedersprochen oder das Identitätsempfinden wird hier über 7 Ecken anders definiert als in der normalbürgerlichen Sprache (Cave: Juristendeutsch ist nicht gleich Normaldeutsch.).


Bitte beachtet, dass ich mich mit Transexualität nicht befasse und dies nur eine Randbemerkung von mir ist, da es hier um das reine rechtliche Interesse geht.
Es werden daher auch nicht meine Meinung wiedergegeben.
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 7 im Thema

Beitrag von Jaddy »

doppeldoppelx hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 20:19Die Entscheidungsgründe berufen sich auf eine dauerhafte Zuordnung. Das BvR geht anscheinend davon aus, dass sich die Transsexualität im Laufe des Lebens nochmal ändern könnte.
Daher wurde Transsexualität zu dieser Gesetzeslage wohl nicht zugelassen.
Ganz so war das nicht. Es geht da vor allem um die Selbstauskunft der Person ("sich selbst dauerhaft..."). Das ist immer aktueller Stand. So wie in Indikationsschreiben steht "kann sich nicht vorstellen jemals wieder im Geburtsgeschlecht zu leben", bzw. "eine Rückkehr in das Geburtsgeschlecht ist nach unwahrscheinlich".
doppeldoppelx hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 20:19 Rn.16:
[...]Weil ihre intergeschlechtliche Identität eindeutig und dauerhaft sei, habe sie Anspruch auf gleichberechtigte Anerkennung ihres Geschlechts als Ausprägung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. [...]
Bitte fragt mich jetzt nicht, was das BvR unter eindeutig bei Intergeschlechtlichkeit versteht. Wahrscheinlich sind eindeutig definierte körperliche Krankheitsbilder gemeint, da die Klägerin ein Turner-Syndrom hatte.

Gleichzeitig bemängelte das Gericht, die Zuordnung greift in das Identitätsempfinden ein, beruft sich aber auf eindeutige, dauerhafte intergeschlechtliche Identitäten.
Entweder hat sich hier das Gericht wirklich tatsächlich selbst wiedersprochen oder das Identitätsempfinden wird hier über 7 Ecken anders definiert als in der normalbürgerlichen Sprache (Cave: Juristendeutsch ist nicht gleich Normaldeutsch.).
Diese Entscheidung des BVerfG basiert hauptsächlich, und das ist wichtig, auf dem Identitätsempfinden, nicht auf der Körperlichkeit. Siehe auch das Gutachten von Mangold et.al. (PDF). In der Diskussion zum -§45b PStG wurde das immer wieder hin und her geworfen, weil die Konservativen da medizinisches, "eindeutig beweisbares Geschlecht" (M.Henrichmann in der Anhörung) drin haben wollten, aber das BVerfG hat tatsächlich immer wieder bestätigt, dass es beim Personenstand um das eigene Geschlechtsempfinden geht. Die aktuelle Verfassungsbeschwerde gegen diese Ausrichtung des -§45b dreht sich genau darum.

tl;dr Geschlecht im Personenstand soll laut BVerfG das gelebte, soziale Geschlecht abbilden, also Gender, nicht Sex / Körper.
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 8 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Soweit ich gehört habe von dem Verein mit dem ich letztens Sprach, gilt Transsexualität auch immernoch als psych. Diagnose.
Auch hieran könnte es scheitern, da rechtlich gesehen ein Krankheitsempfinden vorhanden sein könnte.

Andersrum könnte das Entfernen von Transsexualität aus der psych. Diagnostik problematisch werden, weil die Kassen dann keine Gutachten mehr übernehmen müssen.
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 9 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

doppeldoppelx hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 19:25 Allerdings beziehen wir uns hier auf eine rein rechtliche Diskussion. Philosophische Argumente sind unzulässig und daher hier nicht anwendbar. :((a Wer in diesem Punkt etwas rechtlich begründen will, muss mit rechtlichen Definitionen und Kommentaren arbeiten.
Das ist nicht ganz richtig. Denn die Voraussetzung für rechtliche Einordungen ist die Erkenntnis eines grundsätzlichen Ordnungsbedarfs. Das Recht stellt das niemals fest. Selbst das Verfassungsgericht wird nur auf Antrag eines Klägers aktiv. Wer das ignoriert, bewegt sich nur in der ihm/ihr/ihx vorgesetzten Suppe. Wenn es aber nur um die Frage gehen soll, wie man auf der Basis der bestehenden rechtlichen Situation das Attest bekommen kann, ist mir das auch Recht. Ich bin dann still. Aber ob wir hier zu neuen Erkenntnissen kommen, halte ich für zweifelhaft.
Viele Grüße
Vicky

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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 10 im Thema

Beitrag von Jaddy »

doppeldoppelx hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 08:40Soweit ich gehört habe von dem Verein mit dem ich letztens Sprach, gilt Transsexualität auch immernoch als psych. Diagnose.
Auch hieran könnte es scheitern, da rechtlich gesehen ein Krankheitsempfinden vorhanden sein könnte.
Andersrum könnte das Entfernen von Transsexualität aus der psych. Diagnostik problematisch werden, weil die Kassen dann keine Gutachten mehr übernehmen müssen.
Also ja, es ist noch eine "Störung" im ICD10, dem Abrechnungskatalog. Ab ICD11, längst international verabschiedet, aber noch nicht in D eingeführt, wird es zur Variante. Das wird aber nichts daran ändern, dass daraus ein Bedarf an medizinischen Leistungen entstehen kann. Es kann nach wie vor diagnostiziert werden und die Kassen werden auch weiterhin zahlen müssen. Zum ICD hinzu kommen die Behandlung-Leitlinien, also die Empfehlungen bzw. der Konsenz von Fachleuten. In diesem Fall die wirklich fast schon tolle S3 Leitlinie 138-001. Darin steht, kurzgefasst, dass Therapien und Angleichungsmassnahmen wie Epilation, Hormone, Operationen, nach Bedürfnissen und Maßgabe der Klientys medizinisch geboten sind. Kurz: Es ist unstrittig, dass sie zahlen müssen, auch wenn es keine Störung mehr ist.

Unter welchen Umständen genau sie zahlen steht dann in den Richtlinien des MDK. Zum Beispiel, dass psychologische Indikationen erforderlich sind, oder bestimmte Gutachten. Gegen Ablehnungen kann ggf juristisch vorgegangen werden.

Die andere Frage ist, wie Vicky-Rose schon erwähnte, was du eigentlich willst. Mit einer "Abweichung" der Chromosomen kannst du auf jeden Fall ein Attest für Namen- und Personenstandsänderung bekommen. Das ist aber die rechtliche, nicht die medizinische Schiene. Das läuft in D fast unabhängig voneinander.
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 11 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 10:50 wird es zur Variante.
Es sollte eigentlich anders herum sein. Die Mitte zwischen den Geschlechtern ist das Normale, die Extreme sind die Varianten ... ;-) Ach so, ich wollte ja still sein ... (moin)
Viele Grüße
Vicky

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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 12 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Jaddy hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 10:50
doppeldoppelx hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 08:40Soweit ich gehört habe von dem Verein mit dem ich letztens Sprach, gilt Transsexualität auch immernoch als psych. Diagnose.
Auch hieran könnte es scheitern, da rechtlich gesehen ein Krankheitsempfinden vorhanden sein könnte.
Andersrum könnte das Entfernen von Transsexualität aus der psych. Diagnostik problematisch werden, weil die Kassen dann keine Gutachten mehr übernehmen müssen.
Unter welchen Umständen genau sie zahlen steht dann in den Richtlinien des MDK. Zum Beispiel, dass psychologische Indikationen erforderlich sind, oder bestimmte Gutachten. Gegen Ablehnungen kann ggf juristisch vorgegangen werden.

Die andere Frage ist, wie Vicky-Rose schon erwähnte, was du eigentlich willst. Mit einer "Abweichung" der Chromosomen kannst du auf jeden Fall ein Attest für Namen- und Personenstandsänderung bekommen. Das ist aber die rechtliche, nicht die medizinische Schiene. Das läuft in D fast unabhängig voneinander.
Die Kassen müssen nur zahlen, wenn es eine Aussicht auf Heilung oder Milderung gibt. Das gilt nicht nur für die Diagnose Transsexualität, das gilt auch für alle anderen Belange. Daher müssen palliative Versorgungen z.B. auch nicht von den Kassen bezahlt werden. Wenn Transsexualität keine Diagnose mehr ist, hat sie auch keinen Krankheitswert mehr, der "geheilt" oder "gelindert" werden könnte.


Meine Belange habe ich hier oft genug erklärt. Ich habe auch oft genug gesagt, dass ich weder transsexuell bin, noch transsexuell orientiert bin, mich auch nicht für das Thema interessiere, aber komischerweise immer wieder von einigen Leuten auf das Thema angesprochen werde.
Wenn man so heiß darauf ist, Transsexualität als drittes Geschlecht durchzusetzen, dann kann man sich wohl auch selbst die Arbeit machen. Googlen ist keine Kunst.

Ich habe euch die Gesetzeslage verlinkt, auch wenn in der Leitlinie Diagnosen drinnen stehen, es sind sichere Gründe für das dritte Geschlecht.
Darüber müssen wir hier auch nicht diskutieren, dass ist in Deutschland einfach so.
Warum ich nicht philosophisch anfange, habe ich auch bereits gesagt. Das Gericht akzeptiert keine philosophischen Theorien.


Ich brauche nichts mehr zu wollen. Ich habe meine Diagnose. Das kein Wunsch, wie viele meinen, es ist nach einem 5 seitigem Arztbericht ein Fakt.
Ich möchte das dritte Geschlecht, um Vorurteilen aus dem Weg zu gehen. Ich kann nicht gleichzeitig meine Behinderung angeben, wo Arbeitgeber immer einen Grund wissen wollen und gleichzeitig die rechtlichen Ansprüche durchsetzen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass genau das Mythendenken dies verhindert. Darum versuche ich eine andere Begründung vorzuschieben.
Ich habe keinen Wunsch dem anderen Geschlecht anzugehören, ich habe bereits Teile vom anderen Geschlecht nach der Theorie in mir. Daher bezieht sich meine Forschung rein auf eine intersexuelle Konfliktsituation.
Anne-Mette
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 13 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
doppeldoppelx hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 15:29 Ich möchte das dritte Geschlecht, um Vorurteilen aus dem Weg zu gehen.
na, dann wünsche ich Dir viel Spaß und Erfolg )))(:
Es haben sich in allen Bundesländern nur sehr wenige Menschen den "dritten Geschlechtseintrag" mit "divers" eintragen lassen. Sie haben Vorurteile befürchtet und ahnen, dass es zwar gesetztliche Grundlagen gibt, aber weite Teile der Bevölkerung nicht gut damit umgehen können, dass es neben Frau und Mann eben auch andere Geschlechtsbezeichnungen gibt und Menschen hinter diesen Bezeichnungen.

Ich bin leider immer noch nicht schlau daraus geworden, auf was Du mit Deinen Beiträgen hinauswillst; das kann aber auch an mir liegen.

Gruß
Anne-Mette
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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 14 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Anne-Mette hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 18:05 Ich bin leider immer noch nicht schlau daraus geworden, auf was Du mit Deinen Beiträgen hinauswillst; das kann aber auch an mir liegen.
Ja..geht mir genauso...

aber wenn ichs bisher richtig verstanden habe, möchte doppelx nicht mehr damit leben, ihren
Autismus angeben zu müssen, sondern eben lieber ein divers.
Deswegen versucht sie ihre Diagnose aus dem autistischen Spektrum in die Varianten einer
Geschlechtsentwicklung einzubinden.
Sprich die Umwandlung einer Behinderung in den Eintrag eines oder keines Geschlechtes,
weil Gehirn/Denkstruktur mann-ähnlich und Körper weiblich macht gleich inter...

richtig?

Ich glaube nur, damit ist ja der Autismus nicht weg..und da beisst sich die Katze dann
sprichwörtlich in den...nein lassen wir das...

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Re: Sichere Diagnosen für Variante der Geschlechtsentwicklung

Post 15 im Thema

Beitrag von Jaddy »

doppeldoppelx hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 15:29Die Kassen müssen nur zahlen, wenn es eine Aussicht auf Heilung oder Milderung gibt.
Das gilt nicht nur für die Diagnose Transsexualität, das gilt auch für alle anderen Belange.
Daher müssen palliative Versorgungen z.B. auch nicht von den Kassen bezahlt werden.
Wenn Transsexualität keine Diagnose mehr ist, hat sie auch keinen Krankheitswert mehr, der "geheilt" oder "gelindert" werden könnte.
"¢ Ja.
"¢ Ja.
"¢ Kenn ich mich nicht mit aus.
"¢ Falsche Annahme: Im ICD-11 ist "Transsexualität" keine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung mehr, aber immer noch eine medizinische Diagnose, die krankheitswerten Leidensdruck erzeugen kann. Sie wird nur aus der einen Liste in die andere verschoben.

Die alte Einordnung als "Geschlechtsidentitätsstörung" ist fachlich nicht mehr haltbar, denn trans Personen haben eine Identität, die lediglich nicht unbeeinträchtigt ausgelebt werden kann, weil Körper und Umwelt (und auch die eigene Wahrnehmung) das nicht zulassen.

D.h. der Leidensdruck entsteht nicht durch eine gestörte Psyche, die irgendwie in Ordnung gebracht werden könnte/müsste, sondern dass der körperliche Ist-Zustand die Entfaltung der ("gesunden") Persönlichkeit be/verhindert. Und die Maßnahmen dienen dazu, das zu ermöglichen. Dieser Perspektivwechsel ist schon entscheidend, finde ich.
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