diese Leitlinie zählt auf, welche Diagnosen 2016 für die "Diagnose Variante der Geschlechtsentwicklung" infrage kamen.
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... -08_01.pdf
Sie wurde von den Gesellschaften für Urologie, Kinderchirurgie und Kinderendokrinologie sowie -diabetiologie zusammen im Juli 2016 herausgegeben.
So könnt ihr in dieser Leitlinie nachlesen, ob ihr dazu zählen würdet und könnt das ganz für euch ausmachen, ohne 1000 Ärzte aufzusuchen.
Falls eure Diagnose nicht darin steht, heißt das nicht, dass ihr das Attest nicht kriegt.
- Die Leitlinie wird immer wieder überarbeitet, es können neue Diagnosen dazu kommen. Die Leitlinie bezieht sich auf den ICD 10. Der ICD 11 liegt derzeit auf Eis und das seit Jahren. Wenn er irgendwann mal herausgegeben wird, kann wieder alles ganz anders aussehen.
- Das deutsche Recht bezieht sich auch auf hormonelle Abweichungen. Hormonale Abweichungen können aus verschiedenen Gründen das ganze Leben auftreten, weshalb manchen Frauen auch plötzlich (ohne Witz) ein Bart wachsen kann. Es gebe aber zu viele Beispiele hierfür. Ich möchte auch hierauf nicht näher eingehen, da manche hormonelle Abweichungen nichts mit der Sexualität zu tun haben, sondern auch durch Tumore verursacht werden können. Ein Tumor verursacht wohl kaum eine abweichende Sexualität nach Definition, genausowenig wie ähnliche Fälle. Das überlasse ich den Spezialisten.
PS: Es wäre mal interessant, wie unser Gesetz Mann und Frau definiert. Ich habe hierzu keine Definition gefunden. Dies könnte daran liegen, dass unser deutsches Recht teilweise zu Großmutterszeiten erstellt wurde. Fällt jemand nicht in eine der Definitionen, so könnte sich hieraus ein Anspruch ergeben. Ich muss wohl unseren Professor hierzu mal fragen.