guck Dir mal das an: http://www.dgti.org/index.php?option=co ... icle&id=10
Allerdings würde ich nicht an offizieller Stelle sagen: "ich bin Sarah-85".
(dummer Scherz)
Gruß
Anne-Mette, die auch schon Post an Anne-Mette bekommen hat
Im Chat: ChatBotIn, aber keine natürlichen Personen (d/m/w)
Es gibt keine Probleme beim Online-Shopping und ich nutze das intensiv. Die Sachen werden an mich geliefert oder manchmal an einen Paketshop.Claudia hat geschrieben:Moin!Dazu gehört auch das online-shopping. Wenn auf den weiblichen Namen bestellt wird und das Paket nicht zugestellt werden kann, wird beim Abholen der Ausweis verlangt und die Lieferung wahrscheinlich nicht herausgegegeben. Noch viel problematischer ist das beim Zoll bei Lieferungen aus dem Ausland.Tiger hat geschrieben:Bei allen Behörden und offiziellen Stellen, wie Banken, Versicherungen, ... sollte unbedingt der alte, offizielle Name bleiben!
Das Paper und da Referat sind zwar schon etwas älter (1995) und die Informationen bzgl. Personenstandänderung und "großer/kleiner Lösung" sind nicht mehr aktuell, doch die Informationen im Abschnitt "Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis zur offiziellen Vornamensänderung" entsprechen dem, was ich auch kürzlich erst erfahren habe - da gab es also in den letzten Jahren keine größeren Veränderungen.triona hat geschrieben:In diesem Referat von Maria Sabine Augstein, Rechtsanwältin, auf der
Transidentitas-Fachtagung 1995 stehet etwas dazu drin:
http://www.main-ts.de/downloads/Neues_z ... uellen.pdf
liebe grüße
triona
Sarah-85 hat geschrieben:Huhu ihr
zu so verdammt früher Stund' veranlasst mich ein weitreichender Gedanke.
- darf ich öffentlich den von mir gewählten Namen nutzen? -
Ich komme da drauf weil - bis ich beim Psy bin, ein entsprechendes Verfahren vor dem Gericht starte - es Jahre dauern wird als Sarah zugehörig zu sein.
Im Internet bin ich darauf gestoßen, dass man angeblich immer einen veränderten Namen nehmen kann, solange es im Ausweis noch richtig deklariert ist, soweit Bsp Bank die Hauptkarte den offiziellen Namen trägt (Zweitkarte kann den andern Namen haben), soweit man keine missbräuchlichen Geschäfte im betrügerischer Weise macht und soweit man keine Urkunden damit fälscht.
Habt ihr denn Erfahrung damit?
Darf ich zB bei meiner Fahrkarte (Abo) das Bild und den Namen anpassen?
(Bei Kontrollen gibts da immer Probleme da Herr...dort steht, Frau...aber davor sitzt)
Welche Einschränkungen gibts? Wo darf man es, wo nicht?
Wäre da sehr dankbar über hilfreiche Tipps.
Liebste Grüße
Maus