Trans* und "Kranheitswert" (Urteil BERLIN 2014)
Trans* und "Kranheitswert" (Urteil BERLIN 2014)

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Anne-Mette
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Trans* und "Kranheitswert" (Urteil BERLIN 2014)

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ein interessantes Urteil aus Berlin liegt vor.
Dort heißt es im Leitsatz:

"Die operative und hormonelle Umstellung des Geschlechts als solches stellt bei einem transsexuellen Menschen keinen Umstand mit Krankheitswert dar, sondern einen Prozess, der bundesrechtlich durch das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz) gesetzlich anerkannt ist und geschützt wird. Transsexuelle haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG".

Es ging in dem Urteil um beamtenrechtliche Entscheidungen, die hier nachzulesen sind:

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint

Gruß
Anne-Mette
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