Wichtig ist sicherlich auch dieser Hinweis vom BKA:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 93468.htmlVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.
Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen.
Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.
Gruß
CPG