Kostenübernahme
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Forum-Diskussionen transsexueller Menschen; Peerberatung
ChristinaF
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Kostenübernahme

Post 1 im Thema

Beitrag von ChristinaF »

Könnt ihr mir verraten, wie eigentlich der Weg aussieht, um eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung zu bekommen? Wenn ich nur daran denke, was ich bislang schon an Geld habe ausgeben müssen und was demnächst noch alles auf mich zukommt (Psychologin, Epilationen, Gutachten usw.) wird mir langsam angst und bange.
Vielen Dank schon im voraus! ---)))
LG
Chrissie
Julia65

Re: Kostenübernahme

Post 2 im Thema

Beitrag von Julia65 »

Hallo Chrissie,
was meinst du da jetzt im Detail?
Also die Kosten für das gerichtliche Verfahren für die VÄ und PÄ kann durch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe übernommen werden, bzw. eine Ratenzahlung gewährt werden, wenn man bedürftig ist.
Was Kosten für Psychologen angeht, bzw. für den Endokrinologen in Form von der Hormon-Ersatz-Therapie würde ich sagen, dass man keinen Antrag auf Kostenübernahme stellt. Denn damit gibt man der Krankenkasse die Möglichkeit abzulehnen. Ich bin nicht vom Fach, aber bei mir war es so, dass ich zum Hausarzt ging und ihm sagte, dass ich Transident sei. Darauf hin hat sie mir eine Überweisung zum Psychiater/Psychologen gegeben und eine zum Endokrinologen. Dort habe ich Termine gemacht und dann jeweils meine Versichertenkarte vorgelegt. Wenn überhaupt, wurden die Anträge dann wohl von den Ärzten gestellt. Ich habe diesbezüglich nichts mitbekommen und es lief einfach.
Bei der Haarentferung kann das schon anders aussehen. Das habe ich schon sehr früh (von Anfang an) selbst übernommen. Man muss eine IPL Behandlung ja nicht beim Hautarzt machen. Es gibt auch kosmetische Haarentfernungsstudios , z.B. ( http://www.epiladerma.de/de/ ) wo man über die Preise verhandeln kann. Das muss dann nicht so irre teuer werden. Wie ich hörte, haben Krankenkassen da einige Bedingungen , bevor sie so eine Behandlung übernehmen. z.B. Diagnose über Transidentität und schon länger laufender Alltagstest. Da die Behandlung aber recht lange dauert, wollte ich damit nicht noch lange warten und habs eben selber übernommen.
LG
Julia
ChristinaF
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Re: Kostenübernahme

Post 3 im Thema

Beitrag von ChristinaF »

Hallo Julia,

vielen Dank für die Hilfe. Bei mir ist's halt so, dass ich als Beamtin privat versichert bin. D.h. 50% zahlt die Versicherung und die anderen 50% die Beihilfe vom Staat.
Deshalb bin ich auch vorsichtig, was die Abwicklung angeht. Lieber frage ich einmal zuviel, als hinterher auf immensen Kosten sitzen zu bleiben.
Vielleicht weiß aber die Eine oder Andere hier noch darüber bescheid?
LG
Chrissie
Sabrina Verena
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Re: Kostenübernahme

Post 4 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Hallo Chrissie!
AB ist doch als Lehrerin Beamtin.
Hast Du sie schon mal gefragt, wie sie es damals angestellt hat?
Wäre vieleicht auch hilfreich.
LG
Verena
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ChristinaF
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Re: Kostenübernahme

Post 5 im Thema

Beitrag von ChristinaF »

Super und lieben Dank für eure Infos. Bei dem Gespräch bei meiner Psych. haben sich die Fragen aber bereits gelöst.
Nochmal Danke! Seid echt lieb! ))):s
LG
Chrissie
Franka
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Re: Kostenübernahme

Post 6 im Thema

Beitrag von Franka »

Ich grabe mal diesen alten Threat wieder aus, da ich meine Transition ohne Psychiater oder Psychologen machen möchte.
Mein Hausarzt würde die Hormonbehandlung machen, die ja wohl einfach über die Krankenkasse läuft, bei seiner entsprechenden Diagnose.
Aber wie sieht es bei der IPL oder Elekro-Epilation aus. Muss ich da vorher eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse haben oder kann ich mit einer Überweisung meines Hausarztes mir einen Dermatologen suchen und die Kosten werden auch einfach so von der Kasse bezahlt?

LG Dahlia
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
Vivian Cologne
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Re: Kostenübernahme

Post 7 im Thema

Beitrag von Vivian Cologne »

Klare Antwort: nein.

Eine komplette Nadel-Epilation des Gesichts ist kostenaufwendig. Ich habe von meiner Elektrologistin einen Kostenvoranschlag von jenseits 10.000 Euro erhalten. Keine Krankenkasse wird das ohne eindeutige Indikation durchwinken.

Und die einzige Indikation, die ich mir in diesem Fall vorstellen kann, ist nun mal F64.0, also Transsexualität MzF. Und damit beißt sich die Katze in den Schwanz - leider. Diese Indikation stellen in Deutschland zurzeit nur Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater.

Ich bin die Letzte, die das toll fände. Aber auch ich habe mich dem Spielchen ausgeliefert, auch für die Vornamens- und Personenstandsänderung.

Ich lasse mich gerne korrigieren, aber was die Kostenübernahme für Haarentfernung angeht, ist das wohl der Stand. Sonst würde die Krankenkasse das als rein kosmetische Maßnahme ansehen, ohne Aussicht auf Kostenübernahme.

Zur Problematik Dermatologe/Kosmetikinstitut gibt es hier im Forum auch Erfahrungen, aber das ist ja erst der nächste Schritt.

Vivian
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Re: Kostenübernahme

Post 8 im Thema

Beitrag von Franka »

Na das wird wohl doch nix ohne Psychologen.
Mein Hausarzt dürfte mit mir zwar die Hormontherapie machen, aber erst, wenn das durch einen Psychologen diagnostiziert wurde. Habe heute mit meiner Krankenkasse diesbezüglich telefoniert.
Die Dame war ganz nett, verwies aber auf das Sozialgesetzbuch und was ich da lesen muss schockiert mich doch, ich bin schwer therapierbar? Oder bei genauer Betrachtung von Punkt 2 habe ich "nur" eine seltene Erkrankung? Wird wirklich Zeit, dass ich mal meinen Hintern hoch bekomme und was dagegen unternehme, ich bin nämlich nicht krank!

-§ 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

(1) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer,
schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre
Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Hierzu gehören nach Maßgabe der Absätze 4
und 5 insbesondere folgende Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und
Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen:
1.- -  Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie
a)- -  onkologische Erkrankungen,
b)- -  rheumatologische Erkrankungen,
....
2.- -  seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen wie
a)- -  Tuberkulose,
b)- -  Mukoviszidose,

...
i)- -  Transsexualismus,
...

LG Dahlia
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ab08
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Re: Kostenübernahme

Post 9 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo Dahlia,

entschuldige bitte, dass ich mich hier auch nochmal melde.
Chrissie braucht die Informationen nicht mehr, aber für Beamte/Beamtinnen in ähnliche Lage:

Ich bin bei der BBK (Bayerischen Beamten Krankenkasse) --> z.Zeit 50% Beihilfe und 50% KK. Der Kontakt läuft fast ausschließlich telefonisch.
Wenn mich was interessiert, ruf ich die Sachbearbeiterin an und erkundige mich.

Wenn verlangt, dann schick ich ein Schreiben + verlangte Unterlagen. Bisher hatte ich nie Probleme.
Die Kostenübernahme für die GAOP formulierte die KK (aufgrund meiner mündlichen Informationen) z.B. genau so, wie Bogenhausen es haben wollte.

Liebe Grüße
Andrea

P.S. Psychiater, HET, Endokrinologe etc. wurde normal übernommen - Gutachten zahlten sie nicht - Epilation nur, wenn über den Hautarzt abgerechnet...
--> Ansonsten hat Vivian Recht, ohne Indikation (in der Regel durch einen Psychiater) klappt da nix!
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
nicole.f
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Re: Kostenübernahme

Post 10 im Thema

Beitrag von nicole.f »

dahlia hat geschrieben:Na das wird wohl doch nix ohne Psychologen.
Mein Hausarzt dürfte mit mir zwar die Hormontherapie machen, aber erst, wenn das durch einen Psychologen diagnostiziert wurde. Habe heute mit meiner Krankenkasse diesbezüglich telefoniert.
Die Dame war ganz nett, verwies aber auf das Sozialgesetzbuch und was ich da lesen muss schockiert mich doch, ich bin schwer therapierbar? Oder bei genauer Betrachtung von Punkt 2 habe ich "nur" eine seltene Erkrankung? Wird wirklich Zeit, dass ich mal meinen Hintern hoch bekomme und was dagegen unternehme, ich bin nämlich nicht krank!

-§ 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

(1) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer,
schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre
Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Hierzu gehören nach Maßgabe der Absätze 4
und 5 insbesondere folgende Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und
Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen:
1.- -  Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie
a)- -  onkologische Erkrankungen,
b)- -  rheumatologische Erkrankungen,
....
2.- -  seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen wie
a)- -  Tuberkulose,
b)- -  Mukoviszidose,

...
i)- -  Transsexualismus,
...

LG Dahlia
Hallo Dahlia,

das ist nicht ganz korrekt. Eine Hormonersatztherapie liegt im Grundsatz innnerhalb der Behandlungshoheit der Ärzte, egal ob Hausarzt oder Endokrinologe. Doch nun kommt das Aber...

Die meisten Ärzte werden es aus Angst vor den Kassen bzw. der kassenärztlichen Vereinigung schlicht nicht machen. Sie haben Angst, ihre Kassenzulassung zu verlieren oder in Regress genommen zu werden, denn im Zweifelsfall müssten sie begründen, warum sie diese und keine andere Therapie für indiziert hielten. Mit der Diagnose F64.0 landet man dann in der psychologisch / psychiatrischen Abteilung und hier kann ein Hausarzt oder Endokrinologe keine Aussage treffen. Wenn das also ohne F64.0 Diagnose durch einen Psychologen o.Ä. stattfinden soll, dann sollte der_die behandelnde_r Ärzt_in (hier wird das mit dem Gendergap echt schwierig?) auch eine andere Diagnose zur Verschreibung verwenden, bspw. E34.9 "Endokrine Störung, Ursache unbekannt". Darauf werden sich aber nur wenige Ärzte einlassen.

Auch muss man im Grundsatz sagen, dass eine HET keine genehmigungspflichtige Leistung der Krankenkasse ist. Diese muss nicht beantragt oder genehmigt werden. Eine Verschreibung reicht völlig.

Anders sieht es dann mit Maßnahmen wie der Epilation aus. Diese muss bei der Kasse beantragt und genehmigt werden. Hier wird man dann, wie bereits andere hier erwähnten, nicht um Diagnosesicherung und Indikation herum kommen. Zudem wird man sich den Richtlinien des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) unterwerfen müssen, welche die bekannte therapeutische Begleitung und "Alltagserprobung / Alltagstest" als Voraussetzung vorsehen. Dies wissen und kennen die Therapeut_innen auch und werden entsprechend keine Indikation geben, wenn die ortsüblichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt wurden. Ich schreibe "ortsüblich", weil es auch hier regionale Unterschiede gibt. Hier in NRW Region Nordrhein hält sich der MDK recht stur an die MDS Richtlinien, Epilation ist vor Ende von 12 Monaten Begleitung nur selten möglich. Dann hängt es noch von der Kasse ab, die Techniker scheint gerade besonders zickig zu sein. Epilation in einem Studio, statt Arzt, ist meistens (nicht immer) möglich, wenn man nachweisen kann, dass es kein niedergelassener Arzt mit Kassenzulassung in zumutbarer Entfernung machen würde. Dann kann man ein Kostenerstattungsverfahren beantragen. Doch wie gesagt Voraussetzung dafür ist, dass man die Voraussetzungen nach MDS Richtlinien erfüllt.

Das Ganze gilt für die gesetzlichen Kassen, GKV. Bei privaten Kassen, Beihilfe oder Bundeswehr sieht das wieder anders aus.

Für individuelle (Rück-)Fragen stehe ich gerne per PN / eMail zur Verfügung.

Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Anke
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Re: Kostenübernahme

Post 11 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo Chrissie,

ich bin privat versichert, hab also eine ähnliche Situation wie Du. Meine Kasse hat sich bei den Bedingungen für eine Kostenübernahme an den sogenannten "Standards Of Care" von WPATH orientiert. Diese entsprechen im wesentlichem dem, was Du in den Richtlinien der MDK'en findest, den die haben das Meiste dort abgepinnt.

Dementsprechend sah auch mein Antrag zur Kostenübernahme für meine GAOP aus. Im Antrag habe selbst habe ich bestätigt, dass ich die geforderten Fristen (Dauer HRT, Dauer Psychotherapie, Dauer Alltagstest) eingehalten habe und habe mir eine entsprechende schriftliche Bestätigung von meiner Therapeutin besorgt und beigelegt. In dieser Bestätigung stand dann auch drin, dass das therapeutisch erforderlich ist, die Vokabel " Leidensdruck" ist in solchen Schreiben immer sehr hilfreich.

Außerdem habe ich dem Antrag den Beschluss des Gerichts zur VÄPÄ, sowie Auszüge (Also nur Auftrag und Ergebnis) meiner beiden Gutachten beigelegt. Die Details gehen die Kasse meiner Meinung nach nichts an und das würde auch klaglos akzeptiert.

Beim Thema Epilation kämpfe ich derzeit noch. Die Kasse hat das zwar genehmigt, allerdings nur wenn es ein Arzt durchführt. Ich habe jetzt ein Schreiben meiner Therapeutin, dass es notwendig ist, ein Schreiben einer Hautärztin, dass bei mir nur eine Nadelepilation in Frage kommt und diese bei ihnen nicht mehr durchgeführt wird. Damit schreibe ich nun die Krankenkasse an und weise zusätzlich darauf hin, dass es zumindest in meiner Region überhaupt keine Hautärzte mehr gibt, die so etwas tun. Natürlich würde ich mich freuen, wenn sie mir jemanden nennen könnten. Bin gespannt, wie sie reagieren.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße

Anke
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Re: Kostenübernahme

Post 12 im Thema

Beitrag von Franka »

Anke,
Chrissies Beitrag war von 2012, sie ist doch schon durch mit den Thema. Ich habe nur den Threat wieder ausgegraben, weil die Überschrift passte.

Andrea,
brauchst dich doch nicht zu entschuldigen. Ich bin zwar Kassenpatient, aber lesen ja auch viele andere hier mit. Vielleicht hilft es ja jemandem.

Danke auch Nicole,

mein Hausarzt ist ja auch einer unserer Laborärzte. Hat halt noch seine Praxis nebenbei laufen. Er wollte sich meiner annehmen und wir wollten das ohne Psychiater hinbekommen.
PÄ strebe ich ja jetzt noch nicht an. Ist mir ziemlich gleich, als was die Leute mich sehen und wie sie mich rufen, ich kann ja auch so mein Leben leben und fühle mich wohl dabei. Mein Alltagstest läuft ja schon 14 Monate, was er auch notfalls der KK oder einem Psychiater bescheinigen würde, wir sehen uns ja fast täglich.
Leider hatte er jetzt vor kurzem einen Schlaganfall und wir wohl nicht wieder voll arbeiten. Muss mal sehen wie es weitergeht. Warte jetzt erst mal auf die Liste von Psychologen in meiner Gegend, die mir die Kasse schicken will. Dann werde ich die mal abklappern. Irgendwie ist es deprimierend, jetzt werde ich wieder mind. 10 Monate auf einen Termin warten dürfen, bei einem Psychologen, den ich eigentlich nicht brauche und will (hatte schon mal einen Termin, wurde aber nach 2 Monaten abgesagt, weil die Tante nur noch halbtags arbeitet und nur noch Gruppentherapien macht). Und mein Dickkopf möchte eigentlich viel lieber gegen das ganze scheiß System angehen und es ändern, so das es für alle und auch für mich leichter wird, sein zu können was man ist.

LG Dahlia
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Re: Kostenübernahme

Post 13 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Liebe Dahlia,

Deinen Frust kann ich nur zu gut verstehen! Das aktuelle System ist nicht gut, in vielerlei Hinsicht. Es wird sich aber ändern! Verglichen mit der Zeitspanne seines fast uneingeschränkten Bestehens, recht bald sogar. was nur noch nicht ganz klar ist, ob dies dann unter dem Strich zu qualitativen Verbesserungen führt. Alleine im medizinischen Bereich gibt es leider ein großes Spannungsfeld, welches von drei Parteien aufgezogen wird:

1. wir trans* Menschen, die immer individuellere Bedürfnisse an die Medizin richten
2. die Kostenträger Krankenversicherungen (KV), allen voran die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Privaten (PKV) und die weiteren Ersatzkassen (Beihilfe, Bundeswehr)
3. Ärzte

Wir möchten einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Behandlungen, die wir für uns als nötig und richtig empfinden.
Die Kassen stehen ständig unter dem Druck, die Kosten zu senken.
Die Ärzte wollen sich absichern, dass eine Behandlung, deren Folgen weitreichend und in großen Teilen endgültig sind, auch das Richtige für den_die Patient_in ist.

Das ist nicht einfach zu verhandeln.

Nur um das vorweg zu schicken, ich bin auch völlig dafür, ausführliche psychologische Begutachtungen, Zwangsbegleitung, Testverfahren wie eine "Alltagserprobung" etc., ersatzlos zu streichen. Das Problem bei alledem ist, das hatten wir im Forum schon des öfteren diskutiert, dass es keinerlei Nachweis irgendeines Nutzens davon gibt, noch irgendwelche Grundlagen, auf denen dies alles einmal eingeführt wurde. Vielmehr als Mutmaßungen ist da nicht dabei. Da es aber nachweislich für zusätzliche Traumatisierung sorgt, wird es vielleicht mal Zeit für einen Versuch ohne dies alles?

Doch zurück zur aktuellen Situation. Das Grundproblem somatischer Behandlungen ist, dass es irgendeinen Nachweis einer Behandlungsbedürftigkeit braucht, damit ein Arzt in einen ansonsten messbar gesunden Körper eingreifen kann. Also ist hier das Problem, wie kann man den Behandler_innen klar machen, dass eine geforderte Behandlung wirklich notwendig ist? Zur Zeit läuft dieser Nachweis über die bekannten Wege der Diagnosesicherung F64.0G und die Einhaltung der MDS Richtlinien. Damit sind die Ärzte zur Behandlung abgesichert und die Kassen übernehmen die Kosten.

Einmal angenommen wir hätten alle diese Regelungen und Richtlinien nicht, wie würde es dann ablaufen? Nun, das hatten wir vor 30-40 Jahren bereits. Damals war es nicht notwendigerweise schlechter, aber leider endet man dann in einer Situation, in der man den Ärzten ausgeliefert ist. Gerät man an eine_n Behandler_in, die einem wohl gesonnen ist, dann kann alles ganz einfach sein, gerät man an ablehnende Behandler_innen hat man keinen Hebel.

Was ich damit sagen will ist, so schlecht die Regelungen aktuell auch sind, sie geben uns zumindest eine gewisse Sicherheit, an die gewünschte Behandlung kommen zu können und diese auch von den Kassen ersetzt zu bekommen. Die Reifen, durch die man dafür springen muss, hängen einigermaßen hoch, doch sie sind erreichbar.

Das nächste große Ding, und darauf bin ich einigermaßen gespannt, werden die neuen AWMF Richtlinien für Trans* sein:
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/a ... 8-001.html

Fertig werden diese dieses Jahr nicht mehr, aber es soll ein erster Entwurf zur Diskussion herauskommen. Verabschiedet werden die dann eher im nächsten Jahr, würde ich annehmen. Die neue Leitlinie wird festlegen, wer und wie der Zugang zu somatischer Behandlung in Zukunft geregelt werden wird. Etwas bedenklich finde ich:
"Versorgungssektor: Psychosoziale Medizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Sexualtherapie"

Trotz der einhelligen Meinung, dass Trans* keine psychische Störung etc. ist, wird hier offenbar praktisch nur innerhalb der Psych* Fachrichtung darüber gesprochen und eine Leitlinie entwickelt, die sich dann entsprechend auch wieder an diese Fachrichtung wendet. Es wird also nach wie vor die Psycho* Fachrichtung eine große Rolle beim Zugang zu somatischen Maßnahmen spielen. Die Frage ist nur, wie groß.

Für den Augenblick hängt man also an den Richtlinien, mit der einzigen kleinen Ausnahme, mit etwas Glück Hormone auch ohne diese zu bekommen.
Was die neuen Richtlinien bringen werden und wann diese umgesetzt werden, keine Ahnung. Wir werden es sehen.

Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Blog: http://www.dpin.de/nf/category/trans/
Franka
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Re: Kostenübernahme

Post 14 im Thema

Beitrag von Franka »

Hallo Mädels,

ich hole das Thema mal wieder nach oben. Inzwischen habe ich ja meine Diagnose F64.0
Im August habe ich dann auch endlich einen Termin beim Hautarzt. Der wird dann wohl nach einer Begutachtung meiner Bartstoppeln einen Kostenvoranschlag für die KK erstellen.
Muss ich da noch irgendwas besonders beachten? Ansonsten werde ich dann mit der Theapeutin und dem Kostenvoraschlag den Antrag auf Kostenübernahme an die KK fertig machen.

LG Franka
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JaquelineL
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Re: Kostenübernahme

Post 15 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Hallo Franka,

bei meinem "Ersttermin" bei der Laserambulanz wurde bereits ein Komplettpaket für die KK ausgedruckt, einschließlich der Indikation "da die Patientin einen hohen Leidensdruck hat".

Ich frage mich, ob heutzutage irgendwer glaubt, dass die Indikation mehr als "pro forma" ist - Conchita-Style ist im normalen Alltag wohl kaum angesagt, so dass F64.0 als Grund eigentlich ausreichen sollte. Aber ich habe das noch nicht bei der KK eingereicht, insofern kann ich nicht sagen, ob die nicht doch auch noch eine Stellungnahme des Therapeuten wollen.

Liebe Grüße
Jackie
Today is the first day of the rest of my... forget it.
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