Genital als Grund für Relativierung einer Vergwaltigung????
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Lina
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Re: Genital als Grund für Relativierung einer Vergwaltigung?

Post 1 im Thema

Beitrag von Lina »

Es ist ja keine Vergewaltigung relativiert worden da keine stattgefunden hat. Die war ja nicht durchführbar, so wie der Verurteilte es sich vorgestellt hatte. Warum es nicht versuchte Vergewaltigung wurde, kann man natürlich fragen. Andererseits sind 4 Monate ohne Bewährung für Misshandlung und 16.000 SEK Schadenersatz nicht unbedingt milder als was man für versuchte Vergewaltigung aufbrummen könnte, schätze ich so.
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