Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite - oder geh!
Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite - oder geh!

Anne-Mette
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Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

So kann man das in kurzen Worten zusammenfassen, was einer Erzieherin in einem katholischen Kindergarten widerfahren ist.
Sie traf sich mit ihrem Arbeitgeber (Die Diözese Augsburg) vor dem Arbeitsgericht. Sie hatten der Leiterin eines katholischen Kindergartens im Landkreis Neu-Ulm gekündigt, obwohl sich diese in Elternzeit befindet. Als Begründung für den Rauswurf nennt das Bistum die homosexuelle Lebenspartnerschaft der Erzieherin.
"Na klar bekommt die Erzieherin Recht, wir leben doch nicht im Mittelalter", wird so mancher sagen.
Sie bekam auch (zunächst) Recht. Allerdings liegt ein besonderer Grund vor: die Erzieherin befindet sich in "Elternzeit",
und in dieser gelte ein Kündigungsverbot. Dieses Verbot werde nur "in besonderen Fällen ausnahmsweise" unwirksam.
Doch dieses Kündigungsverbot bezieht sich nur auf die Elternzeit.
Als Religionsgemeinschaft habe die Kirche das Recht, Mitarbeiter zu entlassen, wenn sie gegen deren Glaubens- und Sittenlehre verstoßen - und das ist nach Auffassung der Diözese Augsburg der Fall, wenn jemand in einer homosexuellen Partnerschaft lebt.

Gruß
CPG
exuserin-2015-03-24

Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 2 im Thema

Beitrag von exuserin-2015-03-24 »

Das ganze bestätigt nur meine Meinung, dass die kath. Kirche eine Doppelmoral hat.

Gruß

Biggi
Anne-Mette
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

... nur ist es RECHT, dass diese Tendenzbetriebe, die ja auch noch ihre eigenen Gesetze haben, dass so bestimmen können.
Allerdings ist in diesem besonderen Fall "der Schutz der Familie" das höhere Recht...
... und wenn die Elternzeit beendet ist, dann wir es wohl weiter gehen vor Gericht - wenn die Kirche nicht vorher schon zu weiteren Rechtsmitteln greift.

Man könnte natürlich sagen: "Das weiß man, wenn man da anfängt!"
Aber wie passt das zu den Menschen und in die heutige Zeit???

Gruß
CPG
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 4 im Thema

Beitrag von Yasmine »

Na ja, wer jetzt mal wieder über die kath. Kirche herzieht, sollte bedenken, wovon er redet.
Ich meine, wer im Opel-Club ist fliegt auch raus, wenn er einen VW liebt :)
Ich will das jetzt in keinsterweise gutheißen, was die Kirche hier macht, versteht mich nicht falsch!
...Und ich bin auch nicht katholisch. Aber solche Dinge wie Homosexualität und Kirche sind immer schwer.
Hier ist die "Kirche" auch sehr schwerfällig. Das ist halt eine Organisation, die die Tradition aufrechthält.
Ob das nun gut oder schlecht ist, kann jeder selber entscheiden.
Wem das nicht passt, der findet sicherlich Gemeinden, die das anders handhaben :)
Aber da redet dann wiederum keiner drüber, was wiederum auch schade ist..

LG
Yasmine, die Christin.

Und: Bitte nicht wieder ein "Die Kirche ist eh mies"-Thread aufmachen, bitte bitte!
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 5 im Thema

Beitrag von conny »

dieser fall in der katholischen kirche ist ja nicht der erste seiner art und wer dort arbeitet weiß, mit welcher stringenz dort diese fälle geregelt werden.
man muß diese moralvorgaben ja nicht gut finden und kann sie ablehnen, allerdings kann man dann dort auch nicht arbeiten wollen.

ähnliche tendenzbetriebe sind z.b. die politischen parteien.
Bianca D.
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 6 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

Moin,

Ich denke,daß es an der Zeit ist,daß hier den Kirchen oder welcher Gruppierung auch immer ganz klare Grenzen gezogen werden.Nämlich daß auch Kirchen nicht ihre eigenen Regeln verfassen
dürfen,wenn sie damit gegen das Grundgesetz verstoßen.Und das ist hier in meinen Augen ganz klar der Fall.Ich verweise da auf -§3,Satz 3 des GG.

Gruß Bianca
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Anne-Mette
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 7 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Na ja, wer jetzt mal wieder über die kath. Kirche herzieht, sollte bedenken, wovon er redet.
Es ist kein Herziehen; außerdem weiß ich, wovon ich rede )))(:
... war selbst viele Jahre Erzieher.

Gruß
CPG
Yasmine
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 8 im Thema

Beitrag von Yasmine »

cpg hat geschrieben:Es ist kein Herziehen; außerdem weiß ich, wovon ich rede )))(:
Ich meinte dich auch nicht :), sorry, war missverständlich.
LG
Yasmine
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 9 im Thema

Beitrag von Yasmine »

Bianca D. hat geschrieben:-§3,Satz 3 des GG.
Gruß Bianca
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Verwechseln wir da jetzt nicht etwas? Du bist doch frei, dir die für dich passende Religion auszusuchen. Nur wenn eine Religion nun sagt: "Homosexualität ist bäh!", wo ist da der Widerspruch? Der Paragraph regelt den Umgang mit der Religion nicht den Umgang der Religion mit den Menschen.

LG
Yasmine
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 10 im Thema

Beitrag von Inga »

Hi,

da lobe ich mir doch die Kirchen, die (auch) für Homosexuelle offen sind. Auch beim Personal. Die gibt es schließlich auch.

Liebe Grüße
Robin
Bianca D.
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 11 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

Yasmine hat geschrieben: Verwechseln wir da jetzt nicht etwas?
Moin,

Nein,das sehe ich nicht so.Hier ist man eben nicht frei in seiner Entscheidung,den Beruf seiner Wahl auszuüben,hier Erzieherin in einem konfessionell geführten Hort.Auf Grund ihrer sexuellen
Orientierung ist sie gezwungen,sich eine neue Arbeit zu suchen,wenn sie nicht dauernden Schikanen ausgesetzt sein will,solange die Kirche die Kündigung nicht durch hat.Das wäre in etwa so,
wenn mich mein Arbeitgeber wegen meiner TS kündigen würde.Ebenso wenig frei ist die Entscheidung zur Wahl der Konfession.Gehen wir davon aus,daß sie trotz ihrer Homosexualität überzeugte
Katholikin ist,muß sich das unbedingt ausschließen?Ich denke nicht!
Von der Scheinheiligkeit des ganzen Tuns bei der Kirche will ich mal gar nicht anfangen.Ich will damit nur sagen,bevor Mitarbeiter auf Grund ihrer sexuellen Orientierung gekündigt werden,sollten
die Kirchenoberhäupter erstmal den Mist aus den eigenen Stuben auskehren.
Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 12 im Thema

Beitrag von Yasmine »

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer so einiges vorschreiben - zum Beispiel auch die Kleidung.
Im Grundgesetz geht es aber nicht darum...
LG
Yasmine
exuser-23-02-2013

Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 13 im Thema

Beitrag von exuser-23-02-2013 »

Wollen wir hier jetzt wirklich die rechtlichen Grundlagen aus GG, AGG, GewO, WRV, Konkordat(en) und anderen Verträgen zwischen Staat und Kirche erarbeiten? Bitte nicht.

Fakt ist, dass jeder Arbeitgeber das Recht hat, einen Mitarbeiter, der sich offen gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, zu maßregeln, wobei das im Einzelfall bis zur Kündigung geht - und das nicht nur bei den Kirchen. Ein im AKW Beschäftigter sollte sich daher nicht an einer Torblockade des AKW, auch nicht außerhalb seiner Arbeitszeit, beteiligen, um nur ein Beispiel zu nennen. Den Kirchen werden durch diverse Abmachungen darüber hinaus noch weitere Rechte eingeräumt. Von daher ist das Urteil nicht nur folgerichtig - in der Elternzeit spielt die Homosexualität keine Rolle, weil eben nicht für die Kirche gearbeitet wird -, nach Wiederaufnahme der Tätigkeit dürfte das anders aussehen.

Ob ich das für gerecht, zeitgemäß usw. halte - eine ganz andere Frage. Möglicherweise ist es auch mit EU-Recht nicht vereinbar, darauf müsste aber ein gewiefter Anwalt kommen.
Anne-Mette
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Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 14 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Fakt ist, dass jeder Arbeitgeber das Recht hat, einen Mitarbeiter, der sich offen gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, zu maßregeln, wobei das im Einzelfall bis zur Kündigung geht
Und ich denke, wir haben das Recht (und für mich persönlich würde ich auch sagen die Pflicht), unsere Meinungen dazu kund zu tun und Verhältnisse, die wir als Ungerechtigkeit sehen, auch so zu benennen.
Wenn wir nicht selbst direkt Betroffene sind, so können wir diese jedoch gut unterstützen.

Gruß
CPG
exuser-23-02-2013

Re: Kath. Kirche: Lüge, verschweige und arbeite „ oder geh!

Post 15 im Thema

Beitrag von exuser-23-02-2013 »

Sorry, aber hier fand kein Geschwafel statt und die kurzen Exkurse zur Rechtslage haben selbige zutreffend wiedergegeben - und letztlich stellst Du das selber fest. Bezeichnend ist, dass diese Sonderrechte zwar schon mehrfach durch den EGMR nachhaltig beschränkt, aber nie vollständig aufgehoben wurden.

Ob es noch vertretbar bzw. zeitgemäß ist, dass einem Arbeitgeber solche Sonderrechte zugestanden werden, wäre sehr wohl eine Diskussion wert. Dazu bedarf es aber rechtsstaatskonformer Mittel wie etwa der Kündigung der Vereinbarungen (es gilt u.a. noch das Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der nationalsozilistischen Regierung), revolutionäre und rechtlich fragwürdige Schritte wie Enteignungen sind nicht angebracht und wirken auch kontraproduktiv, werden doch bedeutende soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Krankenhäuser noch immer in einem solch erheblichen Umfang unmittelbar oder mittelbar von der Kirche betrieben, dass hier schon eine kleine Störung, die mit revolutionär anmutenden Rechtsänderungen und damit einhergehenden Eigentümerwechseln verbunden sind, fatale Nebenwirkungen hätten. Dabei ist es unbestritten, dass auch ich hier Reformbedarf sehe, ebenso bei den Zuschüssen, welche die Kirchen erhalten - übrigens nicht nur die katholische Kirche.

Wenn wir aber schon dabei sind, gehört auch die Gewerbeordnung reformiert, in welcher das Direktionsrecht des Arbeitgebers verankert ist, welches doch für die heutige Zeit unangemessen weit gefasst erscheint. Im übrigen widersprechen sich GewO und AGG teilweise deutlich.
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