Arbeitslose:Teiln. an med. Untersuchung freiwillig
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Anne-Mette
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Arbeitslose:Teiln. an med. Untersuchung freiwillig

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Aus dem Bundestag:

Teilnahme an medizinischer Untersuchung ist freiwillig
Arbeit und Soziales/Antwort
Die Teilnahme von Arbeitslosen an einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung ist freiwillig, die Arbeitsverwaltung hat nicht die Möglichkeit, solche Untersuchungen zwangsweise vornehmen zu lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/7924) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7718) hervor. Darin heißt es weiter, dass die Notwendigkeit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung den Betroffenen in einem Beratungsgespräch erläutert wird und diese dort auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden, wenn sie einer Einladung zu einem Untersuchungstermin ohne wichtigen Grund nicht nachkommen. Die Bundesregierung sehe hierin keinen Widerspruch, schreibt sie. Sozialmedizinische und psychologische Gutachten für Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit zum Zweck der Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder zur Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren angeordnet werden.
Cybill
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Re: Arbeitslose:Teiln. an med. Untersuchung freiwillig

Post 2 im Thema

Beitrag von Cybill »

Bevor an dieser Stelle wieder der Entrüstrungsaufschrei laut wird, ein kurze Erläuterung zum Artikel:

Bei der Vorstellung beim ÄD (Ärztlichen Dienst) oder PD (Psychologischen Dienst) handelt es sich nicht um Sanktionsmaßnahmen oder Schikanen.

Die Aufgabe der BA (Bundesagentur für Arbeit) und der regionalen Träger der Grundsicherung (jobcenter, ARGEN usw...) ist es, jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen*. Dabei kann es immer wieder notwendig werden, Sachverhalte (z.B. Erwerbsfähigkeit, Eignung für ein gewünschtes Berufbild, aber auch dauerhaft und regelmäßig auftretende Arbeitsunfähigkeiten) von unabhängigen Dritten hier: Ärzten oder Psychologen überprüfen zu lassen. In den meisten Fällen wird dabei zu Gunsten des Leistungsempfängers entschieden.

Auch wenn "die Linke" in diesen Fällen immer gerne die Rolle des Robin Hood übernimmt:
Auch der Wohlfahrtsstaat hat das Anrecht auf eine angemessene Gegenleistung durch die Menschen die er unterstützt, was als Mitwirkung bezeichnet - und im -§66 des SGB I geregelt wird. Dazu gehört auch es auch, dass ein Bedürftiger an Maßnahmen teilnimmt, die geeignet sind, die Bedürftigkeit zu mindern oder idealerweise zu beenden. Langfristige Bedürftigkeit (=Arbeitslosigkeit) ist nachweislich ein Grund für physische und psychische Erkrankungen (Bei Macken ist die Häufigkeit rund 4 mal höher als bei Erwerbstätigen).

Arbeiten die Arbeitsvermittler oder Fallmanager bei BA oder in der ARGE richtig, so weiß der Leistungsempfänger nach der Anordnung einer Untersuchung auch, dass dies ein Baustein für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist, und sollte dieser im eigenen Interesse auch nachkommen. (Das eigene Interesse kann jeder Leser diese Beitrags nach seiner Sicht beurteilen).

* fälschlicherweise wird vom Bürger regelmäßig nur die Gewährung von Transferleistungen als Hauptzweck von BA, jobcenter, ARGE oder Optionskommune angesehen. Der Hauptauftrag ist die Unterstützung bei der Beibehaltung oder bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sofern der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist! Der Bezug von Transferleistungen (=ALG I und II) ist - im Sinne des Gemeinwohls - als vorübergehende HILFE für erwerbsfähige Bedürftige vorgesehen und soll keine Lebensperspektive darstellen.
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!

Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
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