Gefunden habe ich z.B. die Ausführungen der Standesämter Jena und Karlsruhe. Es gibt sicherlich noch andere, aber nicht alle scheinen die neue Rechtslage bereits auf ihrer Homepage abzubilden.
Karlsruhe und Jena stellen beide ein Anmeldeformular zur Verfügung, dass sehr ähnlich aussieht und erklären den Rest auf ihrer Homepage.
https://service.jena.de/de/geschlechtse ... maess-sbgg
https://web1.karlsruhe.de/service/Buerg ... id=6021675
In Jena kostet die Verwaltungsgebühr 25 Euro, in Karlsruhe 40.-
Die vorzulegenden Unterlagen sind jeweils die selben.
Beim Standesamt Jena ist mir aufgefallen im Anmeldeformular folgende Formulierung aufgefallen:
In Karlsruhe heißt es lediglich:Mir ist die Tragweite der geplanten Erklärung bewusst. Der gewählte Geschlechtseintrag entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Mir ist bekannt, dass die Anzahl der Vornamen nicht geändert werden kann und dass die neuen Vornamen dem gewählten Geschlechtsantrag entsprechen müssen. Nach meiner erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr.
In Jena heißt es weiterhin unter "Details":Mir ist die Tragweite der geplanten Erklärung bewusst. Der gewählte Geschlechtseintrag entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Mir ist bekannt, dass die neuen Vornamen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen müssen.
Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Varianten.Mit der Erklärung sind grundsätzlich neue Vornamen zu bestimmen. Sie ersetzt kein Namensänderungsverfahren. Aus diesem Grund bleibt die Anzahl der Vornamen unverändert. Das Hinzufügen oder Ablegen eines Vornamens ist nicht vorgesehen.
Ich finde das merkwürdig. Die Vorgabe, dass die Anzahl der Vornamen gleich bleiben muss, empfinde ich als ungerechtfertigte Einschränkung. Wie kann es sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird? Ist Namensrecht Ländersache? Oder wird das gar auf kommunaler Ebene geregelt?
LGL