Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt
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Lana
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Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 1 im Thema

Beitrag von Lana »

Nachdem das neue Selbstbestimmungsgesetz bald in Kraft treten wird und in einig Tagen bereits die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt erfolgen kann, habe ich mal gesucht, ob es inzwischen weitere Informationen zu dem Verfahren gibt.
Gefunden habe ich z.B. die Ausführungen der Standesämter Jena und Karlsruhe. Es gibt sicherlich noch andere, aber nicht alle scheinen die neue Rechtslage bereits auf ihrer Homepage abzubilden.

Karlsruhe und Jena stellen beide ein Anmeldeformular zur Verfügung, dass sehr ähnlich aussieht und erklären den Rest auf ihrer Homepage.

https://service.jena.de/de/geschlechtse ... maess-sbgg

https://web1.karlsruhe.de/service/Buerg ... id=6021675

In Jena kostet die Verwaltungsgebühr 25 Euro, in Karlsruhe 40.-

Die vorzulegenden Unterlagen sind jeweils die selben.


Beim Standesamt Jena ist mir aufgefallen im Anmeldeformular folgende Formulierung aufgefallen:
Mir ist die Tragweite der geplanten Erklärung bewusst. Der gewählte Geschlechtseintrag entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Mir ist bekannt, dass die Anzahl der Vornamen nicht geändert werden kann und dass die neuen Vornamen dem gewählten Geschlechtsantrag entsprechen müssen. Nach meiner erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr.
In Karlsruhe heißt es lediglich:
Mir ist die Tragweite der geplanten Erklärung bewusst. Der gewählte Geschlechtseintrag entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Mir ist bekannt, dass die neuen Vornamen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen müssen.
In Jena heißt es weiterhin unter "Details":
Mit der Erklärung sind grundsätzlich neue Vornamen zu bestimmen. Sie ersetzt kein Namensänderungsverfahren. Aus diesem Grund bleibt die Anzahl der Vornamen unverändert. Das Hinzufügen oder Ablegen eines Vornamens ist nicht vorgesehen.
Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Varianten.
Ich finde das merkwürdig. Die Vorgabe, dass die Anzahl der Vornamen gleich bleiben muss, empfinde ich als ungerechtfertigte Einschränkung. Wie kann es sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird? Ist Namensrecht Ländersache? Oder wird das gar auf kommunaler Ebene geregelt?

LGL
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Mirjam
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 2 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Huhu Lana,

erst mal dankeschön fürs Recherchieren )))(: Denn weder hier in Köln noch in meiner Geburtsstadt finde ich bisher etwas dazu. Langsam würde es schon Zeit dafür "¦

Zwei Dinge sind mir dann noch aufgefallen. Das eine ist das hier:
Lana hat geschrieben: Mo 22. Jul 2024, 21:03 Ich finde das merkwürdig. Die Vorgabe, dass die Anzahl der Vornamen gleich bleiben muss, empfinde ich als ungerechtfertigte Einschränkung. Wie kann es sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird? Ist Namensrecht Ländersache? Oder wird das gar auf kommunaler Ebene geregelt?
Steht davon denn etwas im Gesetz? Denn wenn nicht hätte diese Regelung doch keine Grundlage? Und nein, Namensrecht ist definitiv keine Länder- oder gar Gemeindeangelegenheit (sonst wäre das Gesetz in jedem Falle im Bundesrat zustimmungspflichtig gewesen).

Und das andere: Beim Jenaer Standesamt heißt es
Die Erklärung nach -§ 2 SBGG wird grundsätzlich mit Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt wirksam. Ist kein deutsches Geburtenregister vorhanden, so ist das Standesamt zuständig, welches das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister führt. Andernfalls ist das Wohnsitzstandesamt zuständig.
in Karlsruhe dagegen
Grundsätzlich ist die Anmeldung bei jedem deutschen Standesamt möglich. Sie muss jedoch beim gleichen Standesamt erfolgen wie der spätere Termin zur Erklärung.
Wie jetzt? Muss ich die hunderte Kilometer in meinen Geburtsort fahren oder nicht?

LG
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Du kannst den Antrag bei deinem Wohnort"”Standesamt stellen, das den Antrag an das Standesamt weiterleitet, das damals die Geburt eingetragen hat.
Lana
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 4 im Thema

Beitrag von Lana »

Liebe Miriam,
Mirjam hat geschrieben: Mo 22. Jul 2024, 21:30 weder hier in Köln noch in meiner Geburtsstadt finde ich bisher etwas dazu.
Das dachte ich auch. Bei meinem Geburtsort gibt es auch keinerlei Informationen dazu. Karlsruhe hat die Informationen auch erst vor ein paar Tagen veröffentlicht. Im Freigabevermerk steht als Datum 19. Juli 2024.
Mirjam hat geschrieben: Mo 22. Jul 2024, 21:30 Steht davon denn etwas im Gesetz?
Soweit ich weiß sind die Verfahrensdetails im Gesetz nicht geregelt. Bei anderen Themen gibt es oft zusätzliche Hinweise oder Vorschriften für die Verwaltung, um eine möglichst einheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Das scheint beim SBGG (bisher?) nicht der Fall zu sein.
Daher meine Nachfrage hier, ob jemand was Genaueres weiß.

LGL
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 5 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Aktuell sind alle Standesämter irgendwie dabei, sich die Durchführung zu überlegen und Prozeduren zu erarbeiten. Falls sie keine Vorgaben ihrer Landesinnenbehörden haben, machen sie das jedes für sich, ggf in Absprache. Es gibt auch da Fachgremien und Vernetzungen, die keine Vollmachten haben, sondern mehr der Vereinheitlichung dienen und dem Austausch von best practices.

Durch diese Vernetzung ist vermutlich auch die Vornamens-Anzahl-Sache in die Welt gekommen. Mutmasslich, weil irgendwer falsch aus dem Personenstandsgesetz kopiert hat, nämlich aus -§45a, mit dem die Reihenfolge der Vornamen jederzeit geändert werden kann. Da steht das quasi genau so drin. Im SBGG steht da nichts von, es ergibt auch keinen Sinn und es wäre eine unsinnige Verschlechterung gegenüber TSG und -§45b aus dem Nichts.

Aber das muss uns erst mal nicht beunruhigen.

Es sind Leitfäden und Info-Websites aus der Community in Vorbereitung, die in einigen Tagen online gehen. Bis dahin würde ich Ruhe bewahren.

Bei der Anmeldung ab 1.8. müssen neuer Eintrag und neue Vornamen eh noch nicht angeben werden (auch wenn einige Formulare das vorsehen). Erst bei Abgabe der Erklärung frühestens ab 1.11. Es gilt nur das, was bei Abgabe der Erklärung beurkundet wird.

Praktisch gibt es zwei Wege:
1. Anmeldung (ab 1.8.) und Erklärung (ab 1.11.) direkt bei eurem Geburtsstandesamt abgeben
2. Anmeldung und Erklärung beim Standesamt eures Wohnorts abgeben. Dies leitet die Erklärung dann euer Geburtsstandesamt weiter.

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder persönlich erfolgen, die Erklärung muss immer persönlich abgegeben werden.

Zuständig und entscheidend ist immer euer Geburtsstandesamt. Das weiterleitende Amt hat da nichts zu sagen, sondern nur zu beurkunden.

An Kosten ist mit ~50€ beim Geburtsstandesamt zu rechnen (Mittelwert aus nem Dutzend verschiedener Quellen/Standesämter) plus ggf Kosten ~25-40€ für die Beurkung beim Wohnortstandesamt. Hinzu kommen ggf neue Geburtsurkunde (~10-20€) und manchmal eine Gebühr für die Änderungsbescheinigung, die ihr auf jeden Fall haben wollt, um sie anderen Ämtern etc zu zeigen. Das alles aber wie gesagt erst ab November.

Meine Tipps, wenn ihr jetzt anmelden wollt:
1. Erkundigt euch bei eurem Geburtsstandesamt, was die von euch wollen. Holt die Infos am besten schriftlich (Webseite).
2. Falls ihr nicht beim Geburtsstandesamt direkt erklären wollt, erkundigt euch zusätzlich beim Standesamt eures Wohnorts, was sie wollen, um die Erklärung entgegen zu nehmen.
3. Macht die Anmeldung schriftlich bei dem Standesamt, wo ihr Erklärung abgebt. Sorgt für eine schriftliche Bestätigung und vereinbart gleich - oder so schnell wie möglich - einen Termin ab 1.11.
4. Lehnt euch zurück, bleibt informiert und lasst euch nicht kirre machen. Alles weitere passiert erst im November.

In den nächsten Monaten wird es erstens im Hintergrund sachliche Diskussionen über die Durchführung geben; wie diesen Vornamensanzahl-Unfug. Da sind diverse gute Leute bereits gemeinsam dran. Zum Beispiel BV-trans, dgti, tin Rechtshilfe, trans-recht, etc. Zweitens wird die anti-trans Welle sicherlich noch mal hochschwappen. Auch das könnte ihr aussitzen, wenn ihr nicht die Löffel für Beteiligung habt.

Falls im Umgang mit einem Standesamt irgendetwas seltsam ist, die ungewöhnliche Fragen stellen, seltsame Unterlagen haben wollen, Vorbedingungen stellen, Anmeldungen nicht annehmen wollen, diese Vornamens-Sache aufrufen o.ä.: Meldet euch bei bv-trans oder dgti oder tin Rechtshilfe oder trans-recht.
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 6 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Wie versprochen: https://sbgg.info/
Informationen zum Selbstbestimmungs-­gesetz mit einer Anleitung für Erklärende.

Vorsicht, ist noch produktionswarm; heisst: vor wenigen Minuten online gegangen.
Jaddy
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 7 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Kalle Hümpfner vom BV-trans schreibt dazu bei queer.de

https://www.queer.de/detail.php?article_id=50343
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 8 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Hey hey...


jetzt bin ich doch mal neugrierig...

da auch hier etliche Personen ausgiebig über das SBGG geredet und es sich sehr gewüscht haben:
wer hat sich denn von den Menschen hier seit dem 1.8. zum 1.11. für die Änderungen angemeldet?

Und von denen die es sich gewünscht haben, haben es auch welche nicht getan und warum nicht?

Alles Liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 9 im Thema

Beitrag von Martina-NB »

EmmiMarie hat geschrieben: Mo 9. Sep 2024, 16:54 wer hat sich denn von den Menschen hier seit dem 1.8. zum 1.11. für die Änderungen angemeldet?
Ja hier.

Irgendwie scheinen sich die Standesämter noch nicht so ganz einig über den genauen Ablauf zu sein.
München schreibt auf seiner Webseite, dass die Anmeldung schriftlich erfolgen kann und bietet ein Formular zum Download.
Genau dieses Formular habe ich an mein örtliches Standesamt geschickt. Anruf: "Nein, sie müssen persönlich kommen." - Ok war auch keine große Sache, gleich am nächsten Tag einen Termin. Am 25.11. habe ich den Termin für die "Erklärung". Noch rechtzeitig zu meinem Geburtstag. ;-)
Lana
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Re: Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Post 10 im Thema

Beitrag von Lana »

EmmiMarie hat geschrieben: Mo 9. Sep 2024, 16:54 Und von denen die es sich gewünscht haben, haben es auch welche nicht getan und warum nicht?
Weil ich in diesem Leben keine Lust mehr auf vermeidbare Bürokratie habe, insbesondere da sich die Konsequenzen für den Eintrag X oder D nicht absehen lassen, vor allem in Bezug auf Anerkennung im Ausland. Aber auch die deutsche Gesetzeslandschaft dürfte noch die eine oder andere Überraschung auf Lager haben, die im Falle von Nicht-F/M entweder ungeregelt ist oder sehr viel Interpretationsspielraum für die zuständigen Stellen offen lässt. Ich bin aus dem Alter raus, als dass ich das noch persönlich ausfechten möchte.
Über den ungeliebten Namen auf offiziellen Schriftstücken kann ich hinwegsehen, in dem Zusammenhang bedeutet er mir nichts. Und für mein privates Umfeld brauche ich keinen amtlichen Stempel.

Ich bin ich - auch ohne staatlichen Segen.

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