ZEIT | Wo Frauen für ihren Schutz zahlen müssen
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Anne-Mette
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ZEIT | Wo Frauen für ihren Schutz zahlen müssen

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

zum Beitrag über ein Frauenhaus und die Herausforderungen, die sich den Mitarbeiteerinnen, aber auch den dort wohnenden Frauen stellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-1 ... obal-de-DE
Karla
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Re: ZEIT | Wo Frauen für ihren Schutz zahlen müssen

Post 2 im Thema

Beitrag von Karla »

tolle, engangierte Frau, hoffentlich findet sich eine Nachfolgerin.
Die 8€ Eigenanteil pro Tag (5€ pro Kind) sind ja noch mehr als fair und decken die Kosten bei weitem nicht!
240€ + 150€ pro Kind und Monat sind dennoch schwierig, wenn andere Verpflichtungen weiterlaufen, - z.B. für eine Wohnung, aus der frau temporär flüchten mußte.
-ziemlich reißerische Überschrift, die ich eher nicht der ZEIT zugetraut hätte...
Richtig bitter ist es, wenn frau die Vollkosten in Rechnung gestellt werde, falls sie Geld hat!
Das passiert leider anderswo.

LG Karla
Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
Karla
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Re: ZEIT | Wo Frauen für ihren Schutz zahlen müssen

Post 3 im Thema

Beitrag von Karla »

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

S.9:
Ergibt sich weder aus dem SGB II noch aus dem SGB XII oder dem AsylbLG ein Anspruch auf
Kostenübernahme, müssen die Frauen die Tagessätze als Selbstzahlerinnen erbringen. Häufig
wird kritisiert, dass dadurch viele Frauen, die über eigenes Einkommen verfügen, oder Studen-
tinnen selbst für die Kosten von Unterkunft und Beratung aufkommen müssen. Ein anderes Hin-
dernis ergibt sich für bedrohte Frauen, wenn für sie aus Schutzgründen die Flucht in eine andere
Kommune erforderlich wird: Aufgrund der unterschiedlichen Kostenerstattungen in den einzel-
nen Kommunen wird ortsfremden Frauen teilweise der Schutz versagt, teilweise müssen die
Frauenhäuser sie zunächst auf eigenes Risiko aufnehmen. Daher fordert etwa die Zentrale Infor-
mationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) insbesondere die Beseitigung finanzieller Aufnah-
mehürden.

Tagessätze von 75 - 100€ sind durchaus gängig.
Bei Leistungsanspruch muß das Jobcenter der Herkunftsgemeinde dafür aufkommen.
Wenn das nicht zahlt / nicht zahlen muß, dann wird es bitter!

Die 8 bzw für Kinder 5€ Eigenanteil pro Tag sind da - zumindest finanziell für Betroffene - eher paradiesische Zustände!

LG Karla
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