Frau Biefang und Datingprofil
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Jasmine
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Frau Biefang und Datingprofil
https://www.spiegel.de/karriere/komment ... fda051c242
https://www.bild.de/regional/leipzig/le ... .bild.html
Zitat: Trans-Soldatin wegen Tinder-Profil vor Gericht
Warum schreibt die Bild hier nicht: Soldatin wegen .............? Wie notwendig ist ihre Vorgeschichte? Ich denke das die Bild hier der transsexuelle Hintergrund nichts angeht.
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/bun ... 56caf4f50d
Der Spiegel hat eine andere Wortwahl: Zitat: Bundesverwaltungsgericht billigt Verweis für Soldatin wegen Dating-Profil
Meiner Meinung nach geht das Privatleben den Dienstherrn nichts an. Wenn das Schule macht, wie weit werden dann Firmen das Privatleben von ihren Mitarbeitern durchleuchten?
Liebe Grüße Jasmine
https://www.bild.de/regional/leipzig/le ... .bild.html
Zitat: Trans-Soldatin wegen Tinder-Profil vor Gericht
Warum schreibt die Bild hier nicht: Soldatin wegen .............? Wie notwendig ist ihre Vorgeschichte? Ich denke das die Bild hier der transsexuelle Hintergrund nichts angeht.
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/bun ... 56caf4f50d
Der Spiegel hat eine andere Wortwahl: Zitat: Bundesverwaltungsgericht billigt Verweis für Soldatin wegen Dating-Profil
Meiner Meinung nach geht das Privatleben den Dienstherrn nichts an. Wenn das Schule macht, wie weit werden dann Firmen das Privatleben von ihren Mitarbeitern durchleuchten?
Liebe Grüße Jasmine
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Claudia-67
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Re: Frau Biefang und Datingprofil
Hallo,
Gut dass die Bundeswehr sonst keine Probleme hat.
LG
Claudia
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Blossom
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Re: Frau Biefang und Datingprofil
Interessant ist, dass es im Gesetz heißt:"Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss", sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. "Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken."
und weiter:Von einem Beamten wird außerhalb des Dienstes kein wesentlich anderes Sozialverhalten erwartet als vom Durchschnittsbürger. Ein Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der Beamte außerdienstlich nicht vorbildlich verhält. Die Verletzung der Wohlverhaltenspflicht setzt regelmäßig ein gravierend rechtswidriges Verhalten voraus und kommt nur in Betracht, wenn das außerdienstliche Verhalten geeignet ist, das Vertrauen in die berufliche Integrität des Beamten zu erschüttern. Die Wahrung des Ansehens des Beamtentums dient der Erhaltung der Grundlagen eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche, gesetzestreue Verwaltung ( BVerwG 16.3.2004 — 1 D 15.03 —, ES/B II 1.1 Nr. 18; 18.6.2015 — 2 C 9.14 —, E 152, 228 Rn 11 = ES/B II 1.1 Nr. 31).
.Weil der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger erwartet, begründen verbreitet begangene und grundsätzlich weniger schwer wiegende Straftaten wie etwa Straßenverkehrsdelikte in der Regel — wenn keine besonderen Umstände hinzutreten — kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis mehr (BVerwG 18.6.2015 — 2 C 9.14 —, E 152, 228 Rn 14 = ES/B II 1.1 Nr. 31
Für mich also nicht wirklich nachvollziehbar. Als Ehemalige, im gleichen Rang wie Frau Biefang, habe ich mir während meiner Dienstzeit mehrfach ein "Ticket" für Übetreten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit "eingefangen" - völlig ohne Folgen. Da hätte man ja auch an meinem Charakter zweifeln können, nicht wahr?
Liebe Grüße vom
Blümchen
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Patricia
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Re: Frau Biefang und Datingprofil
Die BILD ist nun mal die BILD, die tun alles dafür damit das Ganze reißerischer ist....Jasmine hat geschrieben: Do 26. Mai 2022, 06:45 Warum schreibt die Bild hier nicht: Soldatin wegen .............? Wie notwendig ist ihre Vorgeschichte? Ich denke das die Bild hier der transsexuelle Hintergrund nichts angeht.
Klar spielt die Vergangenheit von Frau Biefang da keine Rolle, aber so kann man ja mehr Leute aufhetzen...
Jasmine hat geschrieben: Do 26. Mai 2022, 06:45 Meiner Meinung nach geht das Privatleben den Dienstherrn nichts an. Wenn das Schule macht, wie weit werden dann Firmen das Privatleben von ihren Mitarbeitern durchleuchten?
Ich denke man wird sich hier auf -§17 Absatz 2 des Soldatengesetzes berufenBlossom hat geschrieben: Do 26. Mai 2022, 09:50 Interessant ist, dass es im Gesetz heißt:
und weiter:Von einem Beamten wird außerhalb des Dienstes kein wesentlich anderes Sozialverhalten erwartet als vom Durchschnittsbürger. Ein Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der Beamte außerdienstlich nicht vorbildlich verhält. Die Verletzung der Wohlverhaltenspflicht setzt regelmäßig ein gravierend rechtswidriges Verhalten voraus und kommt nur in Betracht, wenn das außerdienstliche Verhalten geeignet ist, das Vertrauen in die berufliche Integrität des Beamten zu erschüttern. Die Wahrung des Ansehens des Beamtentums dient der Erhaltung der Grundlagen eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche, gesetzestreue Verwaltung ( BVerwG 16.3.2004 — 1 D 15.03 —, ES/B II 1.1 Nr. 18; 18.6.2015 — 2 C 9.14 —, E 152, 228 Rn 11 = ES/B II 1.1 Nr. 31)..Weil der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger erwartet, begründen verbreitet begangene und grundsätzlich weniger schwer wiegende Straftaten wie etwa Straßenverkehrsdelikte in der Regel — wenn keine besonderen Umstände hinzutreten — kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis mehr (BVerwG 18.6.2015 — 2 C 9.14 —, E 152, 228 Rn 14 = ES/B II 1.1 Nr. 31
Für mich also nicht wirklich nachvollziehbar. Als Ehemalige, im gleichen Rang wie Frau Biefang, habe ich mir während meiner Dienstzeit mehrfach ein "Ticket" für Übetreten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit "eingefangen" - völlig ohne Folgen. Da hätte man ja auch an meinem Charakter zweifeln können, nicht wahr?
Liebe Grüße vom
Blümchen![]()
Frau Biefang ist weitaus bekannter als andere vergleichbare 'Dienstgrade und Kommandeure und ich denke das führt eben zu dieser Entscheidung.(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Der Soldat darf innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen auch während der Freizeit sein Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Und auch ich sehe das Ganze als total übertrieben an, kann aber zugleich aufgrund der Gesetzlage verstehen warum so entschieden wurde.
LG
Patricia
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Blossom
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Re: Frau Biefang und Datingprofil
Liebe Patricia,
also mal ehrlich ...
... wurde in Uniform geblitzt und angehalten, sodass jeder Passant sehen konnte, dass hier ein Militär zu schnell gefahren war. Auch hier liegt dann ja wohl kein korrektes und zu erwartendes Verhalten vor, nicht wahr?
Meines Erachtens wurde in diesem Fall derart darauf herumgeritten, weil Frau Biefang sich sehr bewusst, auch in Uniform, in der Öffentlichkeit zeigt.
Ich wüsste zum Beispiel auch von keinem Fall zu berichten, indem Soldaten, die offensichtlich stark angetrunken in die Kaserne zurückkehrten, deswegen gemaßregelt worden sind.
Manchmal sollte man die Kirche halt auch im Dorf lassen. Dienst ist Dienst, privat eben privat.
Allerdings räume ich ein, dass sich Frau Biefang schlicht dumm verhalten hat und hätte wissen müssen, dass so etwas breitgetreten würde.
Liebe Grüße vom
Blümchen
also mal ehrlich ...
... wurde in Uniform geblitzt und angehalten, sodass jeder Passant sehen konnte, dass hier ein Militär zu schnell gefahren war. Auch hier liegt dann ja wohl kein korrektes und zu erwartendes Verhalten vor, nicht wahr?
Meines Erachtens wurde in diesem Fall derart darauf herumgeritten, weil Frau Biefang sich sehr bewusst, auch in Uniform, in der Öffentlichkeit zeigt.
Ich wüsste zum Beispiel auch von keinem Fall zu berichten, indem Soldaten, die offensichtlich stark angetrunken in die Kaserne zurückkehrten, deswegen gemaßregelt worden sind.
Manchmal sollte man die Kirche halt auch im Dorf lassen. Dienst ist Dienst, privat eben privat.
Allerdings räume ich ein, dass sich Frau Biefang schlicht dumm verhalten hat und hätte wissen müssen, dass so etwas breitgetreten würde.
Liebe Grüße vom
Blümchen
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Patricia
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Re: Frau Biefang und Datingprofil
Liebe Blümchen,
genau das meine ich doch.
Es SOLLTE egal sein, ist es aber nicht, weil es da so ein Gesetz gibt und Leute mit gewissen Ansichten in ranghohen Positionen.
Und ja, Frau Biefang hätte es eigentlich besser wissen sollen.
Ich wollte nur sagen, dass ich es nachvollziehen kann. Es heisst aber nicht, dass ich es gut heisse oder gar begrüsse.
LG
Patricia
genau das meine ich doch.
Es SOLLTE egal sein, ist es aber nicht, weil es da so ein Gesetz gibt und Leute mit gewissen Ansichten in ranghohen Positionen.
Und ja, Frau Biefang hätte es eigentlich besser wissen sollen.
Ich wollte nur sagen, dass ich es nachvollziehen kann. Es heisst aber nicht, dass ich es gut heisse oder gar begrüsse.
LG
Patricia