Namensführung von Studierenden
Namensführung von Studierenden

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Svetlana L
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Namensführung von Studierenden

Post 1 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

In verschiedenen Themen wurde ja bereits auf die beiden bislang existierenden Gutachten zur Namensführung ohne offizielle Vornamens-/Personenstandsänderung hingewiesen.
Dies sind das "Augstein-Gutachten" im Zusammenhang mit der Namensführung von trans*-Schüler_innen und eine rechtliche Bewertung der ADS zur Namensführung von trans*-Studierenden.

Jetzt gibt es wohl ein weiteres "Kurzgutachten zum rechtlichen Spielraum der Hochschulen bei der Verwendung des gewählten Namens inter- und transgeschlechtlicher Studierender im Vorfeld der amtlichen Namensänderung" der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Fazit: "Das Kurzgutachten kommt zu dem Schluss, dass dies ohne Probleme möglich ist. Das heißt, sowohl in internen Hochschulangelegenheiten wie Campus-Informationssystemen, Prüfungsregistern oder Anwesenheitslisten, als auch in externen Kontexten wie Zeugnissen, Semestertickets und Student*innenausweisen ist es für die Hochschulen möglich, den gewählten Namen von Student*innen zu verwenden, auch wenn dieser noch nicht amtlich geändert wurde."

Meiner bescheidenen Meinung nach hat die Untersuchung aber über die Bedürfnisse von trans*-/inter-Studierenden hinaus durchaus auch eine grundsätzliche Bedeutung, da häufig auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen Bezug genommen wird.
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Inga
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Re: Namensführung von Studierenden

Post 2 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, Svetlana,

ich bin zwar ( auch ) nicht Juristin. dochh finde ich in dem Gutachten zumindest viele Anregungen fürs Leben mit dem selbst gewählten Namens, dersich im Vorgriff auf die angestrebe Änderung des amtlichen Eintrags im Personenstandsregister schon gefunden wurde.

Super Dank für den Link

Liebe Grüße
Inga
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