10. Dezember - Tag der Menschenrechte: MAHNWACHE Zwischengeschlecht.org
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Anne-Mette
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10. Dezember „ Tag der Menschenrechte: MAHNWACHE Zwischengeschlecht.org

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Beitrag von Anne-Mette »

Zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!

P R E S S E M I T T E I L U N G

presse@zwischengeschlecht.info



10. Dezember ist Tag der Menschenrechte — in Erinnerung an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948. Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org wird am 10.12.2015 mit einer friedlichen Mahnwache an das andauernde Unrecht der Intersex-Genitalverstümmelungen in der Schweiz erinnern, und an die Untätigkeit von Politik und Justiz — trotz mehrerer diesbezüglicher UNO-Rügen allein dieses Jahr:

Schon 2012 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE festgehalten, dass nicht-eingewilligte, medizinisch unnötige, irreversible kosmetische Genitaloperationen und weitere Zwangseingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung "mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar sind, namentlich mit der Achtung der körperlichen und psychischen Integrität der Person und dem Recht auf Selbstbestimmung." Und unmissverständlich gesetzgeberische Massnahmen inklusive Überprüfung der Verjährungsfristen sowie gesellschaftliche Anerkennung des angetanen Leids gefordert (Stellungnahme Nr. 20/2012).

2014 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) die Schweiz auf, betreffend IGM-Praktiken als Verstoss gegen Kinderrechte Stellung zu beziehen und Zahlen offenzulegen (CCPR/C/CHE/QPR/4). Die Antwort der Schweiz ist immer noch ausstehend.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) stufte IGM im Februar 2015 als "schädliche Praxis" ein — und rügte die Schweiz wegen Verletzung ihrer Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen. Unter Bezug auf die NEK-Empfehlungen hob der Ausschuss explizit den "Mangel an Rechtszugang und Entschädigung" für Überlebende hervor, und forderte die Schweiz auf, "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung für betroffene Kinder zu garantieren" (CRC/C/CHE/CO/2-4).

Im August 2015 kam schon die nächste Rüge, diesmal durch den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT), der IGM-Praktiken seit Jahren als "unmenschliche Behandlung" einstuft, die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt. Ebenfalls unter Bezug auf die NEK-Empfehlungen forderte der Ausschuss die Schweiz auf, "gesetzgeberische, administrative und andere notwendige Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der körperlichen Unversehrtheit von Intersex-Menschen zu gewährleisten", sowie ausdrücklich "Wiedergutmachung für alle Opfer, inklusive angemessene Entschädigung." (CAT/C/CHE/CO/7)

Der Bundesrat spielt dagegen weiterhin auf Zeit — während ringsum in den Universitätskliniken ungehindert weiterverstümmelt wird.

Als Überlebende von Intersex-Genitalverstümmelungen, Familienmitglieder, Freunde, Partner und Unterstützer_innen werden wir die Untätigkeit von Politik und Justiz und die fortgesetzte Mittäterschaft der Schweiz bei diesem andauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr länger tatenlos hinnehmen — und deshalb am Tag der Menschenrechte vor dem Bundehaus mit einer Mahnwache friedlich und in Würde auf unser berechtigtes Anliegen aufmerksam machen (Bew. eing.).

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.


Freundliche Grüße

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
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