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Re: kath.ch | Theologin: Kirche muss nicht„binäre Personen wertschätzen

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 10:34
von edeka
nana Blossom, also wenn du schon Nico zitierst, dann solltest du auch nicht den Sinn entstellen.
Niemand stellt in Abrede, daß die sozialen Leistungen der kirchlichen Träger sowieso vom Staat finanziert werden müssen.
Nicht zu rechtfertigen ist , daß für die kirchlichen Einrichtungen Sonderrechte im Arbeitsrecht gelten.
Nico hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 22:49 ... und diese Sonderrechte im Arbeitsrecht haben, obwohl die Einrichtungen vom Staat finanziert werden.
Dass es soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gibt, die fair zu queer oder überhaupt sind, so wie bei deiner - keine Frage ! Es gibt auch andere, wo das nicht so ist.
Daher darf man ruhig kritisieren, daß der Staat diese Aufgaben kirchlichen Trägern überlässt und vor allem dass er diesen Sonderrechte zubilligt.

Dein verlinkter Artikel ist nicht schlecht. Er nennt auch die staatlichen Leistungen die nichts mit den sozialen Leistungen zu tun haben, sondern eine Bezahlung der rein kircheninternen Zwecke aus allgemeinen Steuern - also von allen Bürgern - sind. Im Jahr 2022 sind das :
- 594 Millionen für die Gehälter von Bischöfen und Priestern
- 1,4 Milliarden für christlichen Religionsunterricht

Die Kirche begründet ihren Anspruch mit Artikel 140 des Grundgesetzes, der wiederum auf Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung verweist. Der wiederum als Entschädigung für Enteignung kirchlichen Eigentums um 1803 gedacht ist.

Wer es genau wissen möchte, dazu gibt es einen seeehr langen Artikel, den komplett zu lesen aber fast unzumutbar ist :
https://www.staatsleistungen.de/1736/zu ... eistungen/
Fazit:
Die Ansprüche stehen rechtlich auf sehr wackligen Füssen.
Soweit überhaupt berechtigt, wären sie schon längst abgegolten.
Aber: die katholische und evangelische Kirche haben eine sehr starke Lobby in Berlin. Die Parteien haben nicht den politischen Willen sich gegen die Kirchen durchzusetzen.

Re: kath.ch | Theologin: Kirche muss nicht„binäre Personen wertschätzen

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 11:40
von Blossom
ascona hat geschrieben: Fr 28. Okt 2022, 10:34 dann solltest du auch nicht den Sinn entstellen.
Das habe ich nicht, bin nur auf den von mir zitierten Punkt eingegangen.

Ob der wackeligen Füße, sprich tönernen, bin ich ganz bei dir. Nur wird an denen wohl kaum jemand rütteln wollen.
Auch, was das AAG-Kirche anbelangt ... Letztlich wollte ich nur aufzeigen, dass Kirche durchaus anders kann, und dies am Beispiel der Einrichtung für die ich tätig bin, wobei ich auch weitere aufführen könnte ... z.b. das Haus "Franz-Saales" in Essen. Auch dort gibt es zahlreiche queere Mitarbeiter, die respektiert und anerkannt sind - zu denen ich sogar persönlichen Kontakt habe.

Zum Thema und der Initiative zurück:
Jeder kleine Schritt ist besser als gar keiner.
Frank-Walter-Steinmeier, Rede über die Lage an die Nation, 28.10.22, läuft aktuell im TV - zwar in anderem Zusammenhang, aber auch hier gültig und zutreffend.

Re: kath.ch | Theologin: Kirche muss nicht„binäre Personen wertschätzen

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 17:58
von conny
ascona hat geschrieben: Fr 28. Okt 2022, 10:34
Die Ansprüche stehen rechtlich auf sehr wackligen Füssen.
Soweit überhaupt berechtigt, wären sie schon längst abgegolten.
Wie wackelig die Füße sind sei mal dahingestellt.
Die Ansprüche resultieren aus Enteignungen von Vermögenswerten , die dazu führten, dass die Kirchen aus ihnen keine laufende Einnahmen mehr hatten. Dieser Zustand gilt bis heute.

Für die Beendigung der laufenden Zahlungen, die ein Grundgesetzauftrag ist, sind die Kirchen bei einer angemessenen Abschlagszahlung bereit.

Aber das Thema dieses Threads ist unabhängig von den Finanzen. 8)