Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe, die allen Bürgen Rechtsschutz unabhängig von Einkunft und Vermögen garantieren soll, bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen. Die vom Bundesrat in seiner Anrufung am 7. Juni 2013 geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt.
Da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen an der Reform der Prozesskostenzhilfe vorschlägt, muss sich der Deutsche Bundestag auch nicht mehr damit befassen - das unveränderte Gesetz wird direkt dem Bundesrat zugeleitet. Dieser entscheidet am 5. Juli 2013 über die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Verzichtet er darauf, kann die Reform wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Bundesrat: Reform der Prozesskostenhilfe bestätigt
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Anne-Mette
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Andrea aus Sachsen
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Re: Bundesrat: Reform der Prozesskostenhilfe bestätigt
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Das hat zwar mit unserer eigentlichen Sache nichts zu tun, aber ich bekomme bei diesem Thema Bauchschmerzen.
Die Idee ist ja nicht schlecht: Durch Prozesskostenhilfe sollen auch sozial Schwache zu ihrem Recht kommen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass dadurch auch Prozesse geführt und Rechtsmittel eingelegt werden, die eigentlich gar nicht nötig wären. Das Ganze geht zu Lasten des Steuerzahlers und der Prozessgegner, die für Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufkommen müssen, sofern sie nicht selbst in den Genuss der Prozesskostenhilfe kommen. Von dem Zeitaufwand und den Nerven, die das kostet, ganz zu schweigen.
Ich wäre für einkommensabhängige Gerichtskosten, damit Einkommensschwache grundsätzlich um ihr Recht kämpfen können, trotzdem aber zu einer Aufwand-Nutzen-Abschätzung genötigt werden.
Warum schreibe ich das? Durch die inzwischen über drei Jahre andauernde Auseinandersetzung mit meiner Exfrau könnte ich ein abendfüllendes Programm dazu bieten. Aber ich erspare mir Einzelheiten.
Das hat zwar mit unserer eigentlichen Sache nichts zu tun, aber ich bekomme bei diesem Thema Bauchschmerzen.
Die Idee ist ja nicht schlecht: Durch Prozesskostenhilfe sollen auch sozial Schwache zu ihrem Recht kommen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass dadurch auch Prozesse geführt und Rechtsmittel eingelegt werden, die eigentlich gar nicht nötig wären. Das Ganze geht zu Lasten des Steuerzahlers und der Prozessgegner, die für Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufkommen müssen, sofern sie nicht selbst in den Genuss der Prozesskostenhilfe kommen. Von dem Zeitaufwand und den Nerven, die das kostet, ganz zu schweigen.
Ich wäre für einkommensabhängige Gerichtskosten, damit Einkommensschwache grundsätzlich um ihr Recht kämpfen können, trotzdem aber zu einer Aufwand-Nutzen-Abschätzung genötigt werden.
Warum schreibe ich das? Durch die inzwischen über drei Jahre andauernde Auseinandersetzung mit meiner Exfrau könnte ich ein abendfüllendes Programm dazu bieten. Aber ich erspare mir Einzelheiten.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
Andrea aus Sachsen