Gutachtenfrage - vor dem Oberlandesgericht Hamm
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Anne-Mette
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Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm
"Die amtliche Feststellung einer geänderten Geschlechtszugehörigkeit erfordert zwingend zwei Sachverständigengutachten", heißt es.
Nähere Einzelheiten zum Streit vor Gericht gibt es erst einmal dort: http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 55462.html
Gruß
CPG
Nähere Einzelheiten zum Streit vor Gericht gibt es erst einmal dort: http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 55462.html
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Saskia.shewulf
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Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm
Hallo Cpg,
Ist dieses Urteil endgültig oder gibts da noch was zum Thema vom BGH, denn OLG ist ja eigentlich nicht das letzte Wort?
LG Saskia
Ist dieses Urteil endgültig oder gibts da noch was zum Thema vom BGH, denn OLG ist ja eigentlich nicht das letzte Wort?
LG Saskia
Wer keinen Mut zum träumen hat
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Anne-Mette
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Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm
Moin,
warten wir mal ab, bis das Urteil irgendwo nachlesbar ist. Der Presse-Artikel ist nicht besonders aussagekräftig.
Gruß
Anne-Mette
warten wir mal ab, bis das Urteil irgendwo nachlesbar ist. Der Presse-Artikel ist nicht besonders aussagekräftig.
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Anne-Mette
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Bianca D.
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Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm
Moin,
Aus dem Artikel läßt sich wohl erahnen,daß die Dame wegen der bis Januar 2011 geltenden Rechtslage,in der die PÄ erst nach der GAOP genehmigt wurde,nicht ganz clever gewesen ist.Es wäre besser gewesen,mit der VÄ bis nach der OP zu warten und dann alles zusammen zu beantragen.
Nach heutigem Stand ist das aber nicht mehr so.Da kann man die VÄ zusammen mit der PÄ beantragen,unabhängig von der GAOP.Die alte Rechtssprechung wurde seinerzeit vom BVG für verfassungswidrig erklärt.
Gruß Bianca
Aus dem Artikel läßt sich wohl erahnen,daß die Dame wegen der bis Januar 2011 geltenden Rechtslage,in der die PÄ erst nach der GAOP genehmigt wurde,nicht ganz clever gewesen ist.Es wäre besser gewesen,mit der VÄ bis nach der OP zu warten und dann alles zusammen zu beantragen.
Nach heutigem Stand ist das aber nicht mehr so.Da kann man die VÄ zusammen mit der PÄ beantragen,unabhängig von der GAOP.Die alte Rechtssprechung wurde seinerzeit vom BVG für verfassungswidrig erklärt.
Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial