Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann
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Anne-Mette
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Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Die Rechtsprechung birgt ja immer mal wieder interessante Überraschungen und motivert mich zu dem Ausspruch: "das hätte ich nicht gedacht!"
Eine als Mann Geborene - nach einer GAOP Frau, kann auch nach ihrer Anerkennung als Zugehörige dieses Geschlechtes noch "männliche Vorteile" in Anspruch nehmen.
Die private Krankenversicherung darf die Mann-zu-Frau-Transsexuelle nämlich nicht in den ungünstigeren Frauentarif einstufen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: IV ZR 1/11)

Die Begründung wäre interessant, doch weitere Informationen liegen (mir) noch nicht vor. Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen haben, sodass ich bald mit neuen Erkenntnissen rechne.

Gruß
CPG
Bianca D.
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Re: Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann

Post 2 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

Moin,

In meinen Augen eine absolute Fehlentscheidung des Gerichtes und inkonsequent von der Klägerin..Wenn ich die rechtlich relevanten Schritte wie die Personenstansänderung durch habe,dann muß
ich auch mit den Konsequenzen leben und kann mir nicht noch Vorteile sichern,die nur Männer zustehen.Wenn Frau,dann mit allen Rechten und Pflichten,Vor- und Nachteilen!

Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
Cybill
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Re: Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann

Post 3 im Thema

Beitrag von Cybill »

Mona Schwindt hat geschrieben:...
welcher Mensch lebt schon gerne mit der Konsequenz seines Handelns ???
bzw. akzeptiert die Konsequenz .

Gruß Mona
(flo)
Und wieder ein großes Wort gelassen geschrieben. Chapeau!
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!

Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
exuser-23-02-2013

Re: Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann

Post 4 im Thema

Beitrag von exuser-23-02-2013 »

Den Worten von Mona wäre nichts hinzuzufügen! Ich halte das Verlangen der Klägerin für moralisch unzulässig, rechtlich sieht die Welt durchaus etwas anders aus. GaOP hin oder her, rein genetisch bleibt die Konstellation bestehen, welche nach den üblichen Sterbetafeln zu einem früheren Ableben führt - von daher ist das Urteil so gesehen nicht falsch und auch nicht unlogisch. Sollte jetzt aber die Krankenkasse auf die Idee kommen, dass die Kostenübernahme der gaOP womöglich durch falsche Angaben erwirkt worden sein könnte und die entsprechenden Behandlungskosten zurückfordern - und das erschiene gar nicht so abwegig -, könnte das ein sehr teurer Bumerang werden.
Inga
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Re: Rechtsprechung: MzF bleibt vers.techn. Mann

Post 5 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, miteinander,

ich verstehe weder die Klage noch die Gerichtsentscheidung.

Zum einem sollen die Krankenkassen doch Unisextarife machen und dadurch sollte niemanden wegen seinem/ihren Geschlecht Vorteile oder Nachteile haben.

Zum anderen ist in meinen augen das Beanspruchen der Leistungen der Krankenkassenleistungen ja genau genommen weniger aufgrund des Geschlechts sondern ist eher an die Person als solche gebunden, was sich individuell an erlebter Krankheit bzw. angestrebter Gesundheitsvorsorge ausdrückt.

Da fragt man sich schon, wieso für die Krankenkasse das Geschlecht überhaupt von Bedeutung ist.

Liebe Grüße
Robin
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