Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
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Anne-Mette
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Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) tritt dafür ein, als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin das Grundgesetz zu ändern. "Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post".

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... schen.html


Hubig muss Union noch überzeugen

In der Union gebe es Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale, betonte sie mit Verweis auf unionsgeführte Landesregierungen. "Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen", betonte Hubig.
Michi
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 2 im Thema

Beitrag von Michi »

Gut. Damit wären die 3 Buchstaben LSB geschützt. Queer ist aber noch ein bischen meehr. :(
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Marlene K.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 3 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Das lese ich anders. "...aufgrund der sexuellen Identität" ist offener, meint nicht nur lesbisch, schwul oder bi. Warten wir die Formulierungsvorschläge ab.
Marlene

Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

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Lavendellöwin
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 4 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Marlene K. hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 07:37 Das lese ich anders. "...aufgrund der sexuellen Identität" ist offener, meint nicht nur lesbisch, schwul oder bi. Warten wir die Formulierungsvorschläge ab.
Hmm..naja, ich sehe das schon auch eher wie Michi.

Sexuelle Identität deckt sich schon irgendwie mit sexueller Orientierung, also typischerweise
zu welchen Geschlechtern man sich sexuell bzw. partnerschaftlich hingezogen fühlt. Man kann aber auch
homoerotische Erfahrungen haben ohne das sich das mit der sexuellen Identität deckt. Im Grunde ist
das ganze eh ein wenig schwammig..und für mich vollkommen egal welches Geschlecht die Person hat die
mir gerade gefällt...

auf der anderen Seite gibt es ja den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html

der besagt, ich verstand es zumindest so, das auch Menschen, deren geschlechtliche Identität weder männlich noch weiblich ist,
grundrechtlich geschützt sind. Binäre Identitäten sowieso. Das stützt sich insbesondere auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht,
sowie auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts. Deswegen muss geschlechtliche Identität nicht nochmal extra angeführt werden.

Sonst würde wie früher schon weiter über sexuelle und geschlechtliche Identität in dem Zusammenhang diskutiert werden.
Sprich nur weils nicht nochmal explizit erwähnt wird, gibt es keinen Schutz...trans*, egal wie, ist ein Geschlechtsthemadings..

ah, stimmt, dazu auch weil der Beschluss ja Richtung SBGG geführt hat

§ 1 SBGG nennt als Ziel:

„das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität“

und § 2 spricht von Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.

habt es fein, Marie (flo)
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Michi
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 5 im Thema

Beitrag von Michi »

Lavendellöwin hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 19:59 Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts. Deswegen muss geschlechtliche Identität nicht nochmal extra angeführt werden.
Und das ist ein Trugschluss.
Lavendellöwin hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 19:59 „das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität“

und § 2 spricht von Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.
Das (biologische) Geschlecht (Körper) und die Geschlechtsidentität (Persönlichkeit) sind nun mal zwei unabhängige Aspekte eines Menschen, auch wenn wenn es in der Bevölkerung eine sehr starke Korreklation gibt. Und genau darin liegt die Krux, denn transfeindliche Kreise missbrauchen genau diese Korrelation, um uns per genitaler Fleischbeschau unser Existenzrecht abzusprechen!

Und die Tatsache, dass nicht nur Rechtesextreme, sondern auch Teile von Feministinnen, Lesben und Schwulen zu diesen Krisen gehören, sollte uns zu denken geben. Denn diese werden uns im Falle des Falles einfach vor den Bus werfen, in der Hoffnung, damit ihr eigenes erbärmliches Leben zu retten.

Wenn also Geschlechtsidentität nicht im Artikel 3 Absatz 3 GG steht, dann sind wir .. du und ich .. auch nicht geschützt.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 6 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Es ist wohl zutreffend, dass jede Gruppe und Untergruppe nur sich selber und ihresgleichen als Schutzwürdig und nicht seltsam einstuft.

Jeder Mensch ist der Mittelpunkt seiner Welt, muss es sein, kann keinen anderen Standpunkt einnehmen.

Es ist nur die Frage, ob der Einzelne es schafft zu erkennen, dass sein Standpunkt nur einer von vielen ist und es den Mittelpunkt der Welt so nicht gibt.

Da sind trans Menschen leider auch nicht besser als cis Schwule, cis Lesben oder der cis heterosexuelle Mensch an und für sich.
Marlene

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Lavendellöwin
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 7 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Michi hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 00:03 Und das ist ein Trugschluss.
Nein, und ich erkläre das auch gerne nochmal, obwohl wir schon mehrfach festgestellt haben, wie Geschlecht im rechtlichen Rahmen
und das ist wichtig, auch verfassungsrichterlich betrachtet wird. Denn Beschlüsse des Verfassungsgerichtes können Gesetzescharakter haben,
völlig ab vom dem was in Berlin gemacht oder auch nicht gemacht wird.
Michi hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 00:03 (biologische) Geschlecht (Körper) und die Geschlechtsidentität (Persönlichkeit) sind nun mal zwei unabhängige Aspekte eines Menschen, auch wenn wenn es in der Bevölkerung eine sehr starke Korreklation gibt. Und genau darin liegt die Krux, denn transfeindliche Kreise missbrauchen genau diese Korrelation, um uns per genitaler Fleischbeschau unser Existenzrecht abzusprechen!
Ja, das sind 2 verschiedene Aspekte eines Menschen. Ja transfeindliche Kreise und deine genannten Gruppen missbrauchen diese
Argumentation auch. Aber rechtlich gesehen ist es völlig Banane was die argumentieren oder glauben (zu wissen).
Deswegen ist das für mich auch völlig unwichtig und was du für dich daraus machst dein eigener Nachteil.

Für fast alles Rechtliche gilt dein aktueller Personenstandeintrag als dein Geschlecht, der im SBGG genannte Verteidigungsfall wäre eine der wenigen Ausnahmen.
Transgeschlechtlichkeit ist zwar wie wir alle wissen kein Eintrag in dem Sinne. Die 4 Möglichkeiten sind auch hinlänglich bekannt. Aus meinen oben angeführten Punkten
ergeben sich also 4 rechtliche Geschlechter oder ich sage besser ebenso betrachtete Optionen.
Die Einbeziehung von trans-, inter- und nichtbinären Menschen ergibt sich aus der verfassungsgerichtlichen Auslegung dieses Begriffs.
Du hast ein "rechtliches Geschlecht" und deshalb bist du und auch ich geschützt. Ende der Diskussion.
Ich als "rechtliche" Frau und du als "rechtlicher" Mann. Das ich darüber hinaus die Eigenschaft trans* habe ist einfach nicht weiter (rechtlich) wichtig.

Ich drösel das auch gerne auf, wenn du konkrete Fragen hast, aber zu sagen, du bist als transgeschlechtliche Person nicht geschützt nur weil
dein bei Geburt festgestelltes Geschlecht von deiner (Geschlechts)Identität abweicht (hier zieht SBGG als Schutz), ist halt einfach völlig falsch.
Rechtlich hast du ein gerade gültiges Geschlecht und darüber bist du als Person geschützt...ob trans*, cis* or name it as you like

ah vergessen

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat zu sexueller Identität geschrieben, dass der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität über Art. 3 Abs. 1 GG
nach seiner Rechtsprechung mittlerweile in seiner Intensität dem Schutz des Art. 3 Abs. 3 weitgehend entspricht. Das war auch schon im
Beschluss von 2017. Warum wird dann noch immer diskutiert und nicht angewandt?

Habt es fein Marie (flo)
Zuletzt geändert von Lavendellöwin am Mo 24. Aug 2026, 13:52, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 8 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Fun Fact:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (aus https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html, abgerufen heute)

Die geschlechtliche Identität war schon immer geschützt. Also, seit es Artikel 3 GG gibt "immer".

Was nicht explizit erwähnt wird, ist die sexuelle Orientierung/Identität. Das heißt, das LGB dem Wortlaut nach (noch) nicht geschützt sind. Natürlich haben wir noch mehr Gesetze, die sich um Diskriminierung und Ungleichbehandlung kümmern, insofern ist der Schutz grundsätzlich hier auch schon gegeben. Aber er ist nicht "dauerhaft" im Grundgesetz verankert.

Das von Marie zitierte Urteil des BVerfG aus 2017 beschreibt ja "nur" die nach aktueller Lesart gültige Interpretation, das die Formulierung "wegen seines Geschlechts..." auch nicht-binäre, fluide, agender und * Menschen inkludiert.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 9 im Thema

Beitrag von Michi »

Lavendellöwin hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 11:28 4 rechtliche Geschlechter
Knäckebrötchen hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 12:09 Das von Marie zitierte Urteil des BVerfG aus 2017 beschreibt ja "nur" die nach aktueller Lesart gültige Interpretation, das die Formulierung "wegen seines Geschlechts..." auch nicht-binäre, fluide, agender und * Menschen inkludiert.
Hallo ihr zwei,

rechtliches, biologisches und/oder Identitätsgeschlecht .. der Punkt ist, dass der Beriff "Geschlecht" ohne weitere Zusätze keine feststehende Definition hergibt, sondern immer interpretiert wird. Das bedeutet, dass der Schutz von trans* Menschen nur interpretativ gegeben ist, jeder Zeit unter den Tisch fallen kann, ohne das etwas am Grundgesetz geändert werden muss.

Ich hoffe, damit wird das Problem klarer.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 10 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Michi hat geschrieben: Do 27. Aug 2026, 23:22 Ich hoffe, damit wird das Problem klarer.
Hi Michi,

also mir zumindest war das schon klar. Mein Punkt ist halt, dass es aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist, jede Minorität und jedes Partikularinteresse aufzulisten. Jedes Gesetz ist und wird immer interpretiert. Auch das Grundgesetz. Geht gar nicht anders.

Aktuell sieht das Bundesverfassungsgericht alle Geschlechtsidentitäten durch das GG abgedeckt. Das hindert aber niemanden daran, dich/mich/andere im Kleinen, Alltäglichen trotzdem zu benachteiligen (oder zu bevorzugen). So wie es auch heute immernoch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht (Frauen), Religion oder Herkunft gibt, obwohl das nun schon seit einer ganzen Weile im GG aufgelistet ist.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 11 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Knäckebrötchen hat geschrieben: Fr 28. Aug 2026, 08:40 Aktuell sieht das Bundesverfassungsgericht alle Geschlechtsidentitäten durch das GG abgedeckt. Das hindert aber niemanden daran, dich/mich/andere im Kleinen, Alltäglichen trotzdem zu benachteiligen (oder zu bevorzugen). So wie es auch heute immernoch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht (Frauen), Religion oder Herkunft gibt, obwohl das nun schon seit einer ganzen Weile im GG aufgelistet ist.
Na ja, in erster Linie wird durch die Grundrechte der Staat gegenüber seinen Bürger_innen verpflichtet!

Die Krux steht im ersten Wort des obigen Zitats. Wenn, was ich nicht hoffen will, die AfD mal die Macht im Bund übernehmen sollte, wird sie über kurz oder lang auch das Bundesverfassungsgericht mit ihr genehmen Richter_innen besetzen wollen. Dann wird auch die Lesart von Art. 3 GG in der jetzigen Fassung "angepasst" und das mit Sicherheit nicht zu unseren Gunsten. Ehe für alle, Selbstbestimmungsgesetz usw. stehen dann wieder zur Debatte und können auch mit einfacher Mehrheit rückabgewickelt werden. Das ist m. E. der Unterschied zwischen "steht im Artikel 3 GG explizit drin" und "ist mitgemeint".
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB

Post 12 im Thema

Beitrag von Olivia »

Jüdische Allgemeine:
"Mehr Schutz durchs Grundgesetz ... "

https://www.juedische-allgemeine.de/mei ... undgesetz/
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