Debatte über Selbstbestimmungsgesetz | beck-aktuell | Interview
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Anne-Mette
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Debatte über Selbstbestimmungsgesetz | beck-aktuell | Interview
Das Selbstbestimmungsgesetz sollte Menschen, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren, mehr Autonomie geben. Doch nun wird wieder über Missbrauchsmöglichkeiten diskutiert. Rechtsprofessorin Judith Froese erklärt, was sie davon hält.
https://www.beck-aktuell.de/heute-im-re ... 2026-06-22
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Michi
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Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz | beck-aktuell | Interview
Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass sie als Rechtsprofessorin nicht dazu in der Lage sein soll, ihre Widersprüchlichkeit zu erkennen, bleibt wohl nur die Möglichkeit, dass sie voreingenommen gegen uns ist.Anne-Mette hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 08:44 Rechtsprofessorin Judith Froese erklärt, was sie davon hält.
Mit der Selbstbestimmung ist es wie mit einer Schwangerschaft: Entweder erlaubt man Selbstbestimmung oder nicht. Die angeblichen Regelungslücken sind einfach nur populistischer Unsinn. Es ist in unserem Rechtswesen üblich, dass unterschiedliche Gesetze unterschiedliche Bereiche abdecken. Regelungslücken in Gesetzen entstehen nicht, wenn in bestimmten Punkten ein anderes Gesetz zuständig ist. Regelungslücken entstehen aus anderen Gründen, nämlich wenn durch Einschränkungen oder ungenaue Formulierungen in manchen Fällen überhaupt kein Gesetz zuständig ist. Das ist in all den von ihr aufgeführten Punkten nicht der Fall.
Man schauen, ob Jaddy sich noch ausführlich damit befassen wird.
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Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Jaddy
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Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz | beck-aktuell | Interview
Da muss ich mich gar nicht groß mit beschäftigen. Bei den meisten Aussagen liegt sie aus meiner Sicht schon richtig. Insbesondere bei ihrer Analyse.Michi hat geschrieben: Di 30. Jun 2026, 21:43 Man schauen, ob Jaddy sich noch ausführlich damit befassen wird.
Sie irrt - meine Ansicht - nur nur dreifach in einem zentralen Punkt, den sie so formuliert: "Das Problem liegt darin, dass der Personenstandseintrag eigentlich eine dienende Funktion hat. Andere Regelungen sollen darauf zurückgreifen können, ohne jedes Mal neu prüfen zu müssen, welches Geschlecht vorliegt". Mag sein, dass das früher mal so gesehen wurde, aber die Realität hat diese Idee sogar im Recht schon lange überholt und im Privaten war das schon immer eine Fehlannahme.
Hauptproblem: Welches "Geschlecht" für welche Belange? Das deutsche Wort steht für verschiedene Aspekte von Vergeschlechtlichung, also der künstlichen Aufteilung in - noch ein Fehler - genau zwei strikt definierbare Gruppen. Das funktioniert aber weder auf biologisch-medizinischer, noch sozialer, noch rechtlicher Ebene. Überall gibt es Minderheiten, Zwischentöne, Zweifelsfälle und damit auch zwangsläufige Ungerechtigkeiten, die laut BVerfG durchaus grundrechtsrelevant sind.
Sie unterliegt also dem Irrtum, dass "Geschlecht" für eine Person durch ein einzelnes Bit repräsentiert werden könnte. 0/1, männlich/weiblich.
Das SBGG zieht sich zweifellos sehr billig(1) aus der Affäre. §6, das sind Wirkungs- und vor allem Nichtgeltungs-Bereiche wie Hausrecht, erklärt, dass der Eintrag nur für staatliche Belange gilt, sofern per Gesetz so und nicht anders geregelt. Alle privaten Belange sind aussen vor. Die Begründung zum SBGG (Kabinettsentwurf) erläutert sinngemäss, "Geschlecht" und daraus folgende Berechtigungen werde im privaten Alltag eh pragmatisch gehandhabt.
Und das ist Froeses zweiter Irrtum, den sie allerdings mit den meisten Menschen teilt, dass nämlich der amtliche Geschlechtseintrag irgendeine normative Bedeutung habe, ja quasi eine objektive Feststellung sei oder sein müsse.
Das war er aber nie (über die Primärschlüsselfunktion in staatlichen Bereichen hinaus). Deshalb mein Spruch, dass Geschlecht an der Backtheke konstruiert wird; bzw generell im Alltag durch die Zuschreibung von anderen nach deren Eindruck und ggf Aushandlung mit ihnen. War real schon immer so, aber die zweitgrößte Errungenschaft des SBGG ist, das in einem Gesetz klar zu bestätigen.
Es könnten auch cis Leute drauf kommen, wenn sie mal überlegen, wann sie denn ihr amtliches Geschlecht mal irgendwo beweisen mussten.
Irrtum Nummer drei dürfte dafür ursächlich sein: Die Annahme, dass "Geschlecht" in der Art, wie das BVerfG es spätestens seit 2017 versteht, nämlich als Teil der Identität, die von einfachen biologischen Kriterien abweichen kann, irgendwie objektiv geprüft werden kann. Kann es nicht.
Auch das können cis Leute gerne mal ausprobieren. Der Gender-Turing-Test: Beweise mir dein Geschlecht ohne auf deinen Körper, inkl Aussehen, oder die Zuschreibung von anderen Bezug zu nehmen, durch Merkmale, die dich eindeutig männlich oder weiblich machen.
Das SBGG ist doch nicht einfach eine liberale Laune. Es erkennt an, dass es trans, inter und nichbinäre Menschen gibt, dass die Grundrechte zwingend entsprechende Neuzuordnungen "des Geschlechts" erfordern, während es nachweislich keine objektiven Tests für Beweis oder Widerlegung einer geäusserten Selbstzuordnung gibt.
Die Lösung ist eigentlich simpel und wird aus Gleichstellungs-Gründen seit Jahren betrieben: Die Bedeutung von Geschlecht als Merkmal in Regeln soweit wie möglich reduzieren, und wo nötig Unterscheidungen an den tatsächlich relevanten Kriterien zu orientieren. Nennt sich Gender Mainstreaming.
Also zB Rentenpunkte für tatsächliche Erziehungszeiten, nicht pauschal weil "weiblich" im Geburtenregister steht.
Dieser Prozess ist fast komplett abgeschlossen, weshalb es eben meiner Ansicht nach keinen "Missbrauch" des SBGG geben kann. Keine der Eintragsoptionen bietet irgendeinen nennenswerten Vorteil.
Damit entfällt auch Froeses Problem, dass wenn es um "sachfremde Ziele" geht, objektive Kritierien erforderlich sind. Es braucht aber gerade in diesen Fällen keine Kriterien für Geschlecht, sondern eben für diese sachfremden Ziele. Also um welche Rechtsgüter geht es? Dazu muss aber auch mal drüber nachgedacht werden, weshalb dort bisher eine (binär)geschlechtliche Differenzierung getroffen wurde, nach einem amtlichen Eintrag, der dafür offenbar nicht geeignet ist.
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(1) Durchaus gewollt. Das SBGG ist eine Minimalregelung, die vom Umfang her machbar und durchsetzbar war. Und selbst das war schon schwer genug.