Schwangerschaftsabbrüche – und das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers | rechtslupe.de
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Anne-Mette
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Schwangerschaftsabbrüche – und das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers | rechtslupe.de

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit...

https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/ ... rs-3351744
Juliane
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Re: Schwangerschaftsabbrüche – und das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers | rechtslupe.de

Post 2 im Thema

Beitrag von Juliane »

Der Arbeitgeber entscheidet über das Angebot an Produkten bzw. Dienstleistungen und über den Abschluss von Verträgen mit Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gemäß Art. 12, 14 GG. Die unternehmerische Entscheidung, den Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft nur noch ausnahmsweise bei akuter Bedrohung von Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes durchführen zu lassen, kann es rechtfertigen, einem im Krankenhaus tätigen Arzt die Durchführung sonstiger Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts zu untersagen.

Moin zusammen.
Solche typischen Monstersätze, im Beamtendeutsch, verleiden mir das weiterlesen von ansonsten eventuell interessanten Artikeln und Aufsätzen.

Schade eigentlich :( , ist aber eventuell nur mein Problem

Juliane
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Anne-Mette
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Re: Schwangerschaftsabbrüche – und das Weisungsrecht des kirchlichen Arbeitgebers | rechtslupe.de

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Nun ja, so ist aber erstmal. Möglichkeiten, davon abzuweichen, sind relativ kompliziert zu bewerkstelligen, wie etliche Vorstöße und Klageverfahren zeigen und gezeigt haben.
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