Mehr Sozialwohnungen gefördert | Bundestag
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Anne-Mette
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Mehr Sozialwohnungen gefördert | Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort

Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. In einer Antwort der Regierung (21/3513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3231) heißt es, zu den für unterstützungsbedürftige Haushalte besonders wichtigen Maßnahmen gehörten das Wohngeld und der Soziale Wohnungsbau. 2024 wurden nach Angaben der Bundesregierung 61.562 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau gefördert und damit mehr als 2023 (49.591 geförderte Wohneinheiten). Der Bund stellte im Jahr 2024 rund 3,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. 2025 seien es 3,5 Milliarden Euro gewesen, und für 2026 seien vier Milliarden Euro geplant. Im aktuellen Finanzplan bis 2029 seien im Jahr 2027 fünf Milliarden Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Antwort enthält außerdem statistische Angaben zum Sozialen Wohnungsbau in den Bundesländern, zu Programmen der Regierung, zur Wohnungsbauprämie und zum Baukindergeld.
Jaddy
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Re: Mehr Sozialwohnungen gefördert | Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

In einer kleinen Recherche hab ich Aussagen von Anfang 2025 gefunden, dass je nach Berechnung zwischen 500.000 (Spiegel) und 910.000 (Mieterbund) Sozialwohnungen akut fehlen.
Laut einer Studie des Pestel-Instituts müssten bis 2030 pro Jahr mindestens 210.000 Sozialwohnungen neu geschaffen werden, um die riesige Lücke beim Bau zu schließen – vor allem per Neubau. Hinzu kämen der Ankauf und die Verlängerung von Belegungsrechten für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen.
[...]
Seit Mitte der Neunzigerjahre sinkt die Zahl der Sozialwohnungen kontinuierlich, liegt nur noch knapp oberhalb der Marke von einer Million. 2006 waren es noch zwei Millionen. [...] Würde der Staat alle Menschen, die einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten, tatsächlich versorgen, dann wären bundesweit sogar rund 5,6 Millionen Sozialwohnungen notwendig.
Da bleibt die Realität irgendwie weit hinter zurück. Vermutlich wird auch der "Bau-Turbo" und der neue "Gebäudetyp E" (E wie Einsparung?) da nicht viel helfen.
Helga
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Re: Mehr Sozialwohnungen gefördert | Bundestag

Post 3 im Thema

Beitrag von Helga »

Jaddy hat geschrieben: Mi 14. Jan 2026, 19:45 Da bleibt die Realität irgendwie weit hinter zurück. Vermutlich wird auch der "Bau-Turbo" und der neue "Gebäudetyp E" (E wie Einsparung?) da nicht viel helfen.
Der Bauturbo macht zunächst einmal nichts anderes als jeder andere Turbolader auch: Er produziert heiße Luft. Ob diese im folgenden Prozess für Vortrieb genutzt werden kann, hängt von der nachgelagerten Maschinerie ab. In Elektroautos bringen Turbolader bekanntermaßen garnichts.
Hinter dieser Hyperbel verbirgt sich ein eher dröger neuer §246e im Baugesetzbuch. Im Kern beinhaltet der Paragraf mehr Entscheidungsfreiheit der Genehmigungsbehörden bei der Erteilung von Befreiungen gegenüber Auflagen von Bebauungsplänen und sonstigen Festsetzungen. Nach der Intention der Initiatoren soll dies insbesondere die Bautätigkeit bei Nachverdichtung, Aufstockung, Umnutzung anregen und beschleunigen. Dieses Verfahren setzt zweierlei voraus:
1. Einen Antragsteller, der ein entsprechendes Projekt entwickeln und finanzieren will.
2. Eine Baubehörde, die bereit ist, hierfür die Verantwortung zu übernehmen.
Ein nicht zu unterschätzendes Problem wird werden, das nachbarliche Belange weiterhin zu berücksichtigen sind. Das heißt: Kein Antrag wird ohne begleitende Gerichtsverfahren abgewickelt werden können.
Die Tatsache, dass dieser Paragraf geschaffen wurde, zeigt, dass es offensichtlich einen gewissen Druck gibt. Dieser dürfte sich aber in erster Linie in teuren Ballungsräumen wie Berlin, München, Frankfurt aufgebaut haben. In der Fläche wird das zusammenkommen der beiden vorgenannten Punkte eher ein Sonderfall bleiben.
Sicherlich wird der „Bauturbo“ die eine oder andere Wohnung abwerfen, der erhoffte „Schub“ auf dem Wohnungsmarkt wird dadurch nicht eintreten.

Gebäude Typ E. E wie „einfach“ oder E wie „experimentell“. Beides Adjektive, die auf potentielle Nutzer vermutlich eher abschreckend wirken.
Zur Erläuterung eine kleine Exkursion: Es gibt in Deutschland grob vereinfacht zwei Standards beim Bauen: Einen, der durch Gesetze vorgegeben ist, und einen, den ein Bauherr oder Nutzer von einem neuen Gebäude erwartet. Zwischen beiden liegt ein gewisses Delta, das mit einer gewissen Summe Geldes hinterlegt ist. Das Problem ist folgendes: Wenn der vom Bauherrn erwartete Standard oft genug gebaut wurde, wird er ohne weiteres Zutun und ohne dass dies irgendwo verschriftlicht worden wäre, zu einer „(allgemein) anerkannten Regel der Technik“. Auf diese anerkannte Regel der Technik hat der Bauherr Anspruch, auch wenn dies in keinem Vertrag, Plan oder Leistungsverzeichnis vereinbart ist. Die entsprechende Ausführung kann der Bauherr einklagen, der vermutlich größte Teil der Gerichtsprozesse dreht sich nicht um Baumängel im Sinne von „defekt, undicht oder unbrauchbar“ sondern um Baumängel im Sinne von „entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik“.
Das Gebäude Typ E soll auf einer gesetzlichen oder privatrechtlichen Grundlage entstehen, nach der das oben beschriebene Delta Rechtssicherheit ganz oder teilweise weggelassen wird.
Das klingt soweit ganz einleuchtend, bei weiterem Nachdenken fragt mensch sich allerdings: „Was können wir den weglassen?“ Im Internet finden sich eher hilflose Ideen wie: „die fünfte Steckdose im Wohnzimmer“ oder „der Badheizkörper“. Beide Objekte sind keine wirklichen Kostentreiber. Denkbar wäre ein reduzierter Schallschutz innerhalb der Wohnung, kleinere Räume mit niedrigeren Decken (minimal 2,3m), das Weglassen von Putz und Tapete, das Verlegen von Installationen Aufputz in Kabelkanälen, das Weglassen von Keller und Abstellräumen.
Ein großer Kostentreiber im innerstädtischen Bauen ist die in den Landesbauordnungen verankerte Verpflichtung zur Anlage von PKW Stellplätzen. Da in der Regel nicht ausreichend Fläche zur Verfügung steht, müssen kostspielige Tiefgaragen errichtet oder Stellplätze abgelöst werden, wofür in der Regel fünfstellige Summen (pro Stellplatz) fällig werden.
Wenn hierauf verzichtet werden kann, wird das Bauen deutlich günstiger. Zum Glück haben viele Kommunen bereits das Stichwort „Mobilitätskonzept“ als Alternative im Angebot.
Wie reagieren die Nutzer auf den E- Standard? Damit der Standard akzeptiert wird, muss die Miete deutlich geringer ausfallen, als in einer konventionellen Wohnung. Ob sich das Gebäude Typ E tatsächlich so viel günstiger Bauen lässt, dass die Miete hinterher um 20-30% unter dem Niveau konventioneller Wohnungen liegt, erscheint mir zweifelhaft.
Was bin ich?- Zunächst einmal bin ich ein Mensch!
Meistens bin ich ein Mann.
Wenn mir danach ist bin ich eine Frau.
Ich muss mich nicht festlegen.
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