Bischof: Neue Geschlechtseinträge auch in Kirchen-Büchern | queer.de
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Anne-Mette
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Bischof: Neue Geschlechtseinträge auch in Kirchen„Büchern | queer.de
Ich hoffe, es gibt wegen dieser Information nicht wieder Reaktionen wie vor ein paar Tagen.
Postings/Informationen auf fremden Websiten können gut überlesen werden, wenn mit dem Thema "auf Kriegsfuß" gestanden wird.
Mit dem neuen Selbst-bestimmungs-gesetz, das eine leichtere Änderung des eigenen Geschlechtseintrags beim Standesamt ermöglicht, wird auch das Bistum Trier in kirchlichen Unterlagen entsprechende Änderungen vornehmen.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=52130
Postings/Informationen auf fremden Websiten können gut überlesen werden, wenn mit dem Thema "auf Kriegsfuß" gestanden wird.
Mit dem neuen Selbst-bestimmungs-gesetz, das eine leichtere Änderung des eigenen Geschlechtseintrags beim Standesamt ermöglicht, wird auch das Bistum Trier in kirchlichen Unterlagen entsprechende Änderungen vornehmen.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=52130
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Malvine
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Re: Bischof: Neue Geschlechtseinträge auch in Kirchen„Büchern | queer.de
Ohne die historischen Kirchenbücher aus lang vergangenen Zeiten wäre die Ahnenforschung um ein wichtiges Hilfsmittel ärmer. Hier ist allerdings nicht nur der Geschlechtseintrag eine neue Herausforderung, sondern auch die Änderungen im Namensrecht bei Verheirateten innerhalb der letzten Dekaden stellen die Verantwortlichen immer wieder vor neue Hürden, die gemeistert werden wollen.
LG
Malvine
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Nicht das schwarze Schaf ist anders, die Weißen sind alle gleich
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Jaddy
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Re: Bischof: Neue Geschlechtseinträge auch in Kirchen„Büchern | queer.de
Das wird sehr spannend werden, denn dieser kleine Satz hat es in sich: "Alle Angaben beispielsweise in Taufregistern müssten aber nachvollziehbar dokumentiert werden."
Taufregister sind auch Register. Das heisst, dass sie alle Änderungen protokollieren, also auch die vorherigen Vornamen und Geschlechtseinträge.
Das Offenbarungsverbot gilt aber trotzdem. Die Kirche müsste also die Taufregister entsprechend absichern, so dass keinein diese Angaben zu sehen oder gar mitgeteilt kriegen kann.
Die Stellungnahme des Zentralrats der deutschen Katholiken zum SBGG(1) vom 16.6.2023 beschreibt das:
).
(1) https://www.bmfsfj.de/resource/blob/227 ... k-data.pdf
Taufregister sind auch Register. Das heisst, dass sie alle Änderungen protokollieren, also auch die vorherigen Vornamen und Geschlechtseinträge.
Das Offenbarungsverbot gilt aber trotzdem. Die Kirche müsste also die Taufregister entsprechend absichern, so dass keinein diese Angaben zu sehen oder gar mitgeteilt kriegen kann.
Die Stellungnahme des Zentralrats der deutschen Katholiken zum SBGG(1) vom 16.6.2023 beschreibt das:
Ich frage mich, wie die Kirchen das begründen. Persönlichkeitsrecht steht über Kirchen. Diese "Kongregation" ist übrigens die ehemalige Inquisition (ja, das ist reine PolemikDie Kongregation für Glaubensfragen hat für die katholische Kirche ein Dekret erlassen, demgemäß unter Wahrung der ursprünglichen Einträge eine Notiz unter "Bemerkungen" ergänzt wird. Diese Regelung sieht vor, dass sogenannte "Taufbescheinigungen" entsprechend Absatz 2 auf Wunsch ausgestellt werden können, dass aber "Auszüge" aus Taufbüchern, die zur innerkirchlichen Nutzung benötigt werden (z.B. für die kirchliche Eheschließung, die Priesterweihe und den Eintritt in eine Ordensgemeinschaft) weiterhin auch die ursprünglichen Einträge lesbar enthalten.
Aus Sicht des ZdK sieht der Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes in seiner gegenwärtigen Fassung jedoch das Recht der einzelnen Personen auf eine vollständige Änderung auch dieser Dokumente vor. Dies wird aus unserer Sicht auch durch -§ 13 SBGG (Offenbarungsverbot) unterstützt. Kirchliche Verantwortungsträger sollten dringend eine Regelung anstreben, die eine Lösung der bestehenden Diskrepanz zwischen denen durch -§ 10 und -§ 13 skizzierten Rechten der Einzelnen und dem kirchlichen Recht auf Selbstverwaltung herbeiführt.
(1) https://www.bmfsfj.de/resource/blob/227 ... k-data.pdf
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Vesta
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Re: Bischof: Neue Geschlechtseinträge auch in Kirchen„Büchern | queer.de
Erstaunlich, dass das jetzt gehen soll. Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass kirchliche Dokumente wie Taufurkunde und Konfirmationsurkunde nicht geändert und nicht neu ausgestellt werden können, auch nicht nach einer Namens- und/oder Personenstandsänderung nach TSG.
Ein Problem war das, wenn Transsexuelle kirchlich heiraten wollten, ohne ihrem Ehepartner etwas von ihrer Vergangenheit im anderen Geschlecht zu erzählen (ja, gibt es). An dieser Stelle kann ich aber auch verstehen, wenn die Kirche sagt, sie will hier Offenheit und Ehrlichkeit zwischen den zukünftigen Verheirateten, wenn sie schon ihren Segen dazu gibt. Für etwas anderes braucht man die Urkunden nicht.
Ein Problem war das, wenn Transsexuelle kirchlich heiraten wollten, ohne ihrem Ehepartner etwas von ihrer Vergangenheit im anderen Geschlecht zu erzählen (ja, gibt es). An dieser Stelle kann ich aber auch verstehen, wenn die Kirche sagt, sie will hier Offenheit und Ehrlichkeit zwischen den zukünftigen Verheirateten, wenn sie schon ihren Segen dazu gibt. Für etwas anderes braucht man die Urkunden nicht.
Ja, aber die römische, nicht die spanische.Jaddy hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 18:22 Diese "Kongregation" ist übrigens die ehemalige Inquisition