Neue S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz
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Lina
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Neue S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz

Post 1 im Thema

Beitrag von Lina »

Wie ich es verstehe ist die Leitlinie vorgestellt worden, aber immer noch offen für Debatte.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... orgestellt

Sehe ich das richtig?

Kann jemand kurz beantworten, welche rechtliche Konsequenzen diese Leitlinie haben wird? Es wird ja weiträumig von "Empfehlungen" gesprochen, aber ist die z.B. Grundlage dafür, was Kassen abdecken - und falls so welchewäre die zu Grunde legende Gesetzgebung dafür.

Ein PS dazu - ich brauche dazu keine detaillierte Antwort - nur ein "Ja", richtig verstanden, oder "Nein".
Unmittebar sehe ich selber die Antwort als "Ja" aufgrund von Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
-§ 27 Krankenbehandlung

Ich bräuchte dazu Antworten relativ schnell, da eine Freundin von mir - eine trans-Lobbyistin - sich nächste Woche mit jemandem von der UK Regierung trifft und die Zustände in Deutschland in die Argumentation einbeziehen will.
Lavendellöwin
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Re: Neue S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz

Post 2 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Lina hat geschrieben: Fr 25. Okt 2024, 10:38 Wie ich es verstehe ist die Leitlinie vorgestellt worden, aber immer noch offen für Debatte.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... orgestellt

Sehe ich das richtig?

Kann jemand kurz beantworten, welche rechtliche Konsequenzen diese Leitlinie haben wird? Es wird ja weiträumig von "Empfehlungen" gesprochen, aber ist die z.B. Grundlage dafür, was Kassen abdecken - und falls so welchewäre die zu Grunde legende Gesetzgebung dafür.

Ein PS dazu - ich brauche dazu keine detaillierte Antwort - nur ein "Ja", richtig verstanden, oder "Nein".
Unmittebar sehe ich selber die Antwort als "Ja" aufgrund von Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
-§ 27 Krankenbehandlung

Ich bräuchte dazu Antworten relativ schnell, da eine Freundin von mir - eine trans-Lobbyistin - sich nächste Woche mit jemandem von der UK Regierung trifft und die Zustände in Deutschland in die Argumentation einbeziehen will.

Hey Lina,

die Leitlinien haben keine rechtlichen Konsequenzen, auch gibt es ja Leitlinien für ganz viele medizinische Szenarien.

Wichtig ist der Satz hier

"Im Gegensatz zu Richtlinien sind Leitlinien rechtlich nicht verbindlich. Das heißt, Ärztinnen und Ärzte können von der in der Leitlinie empfohlenen Behandlung abweichen, wenn sie denken, dass sie für einen bestimmten Patienten nicht geeignet ist. Abweichungen sollten aber jeweils begründet sein."

Schau gerne hier

https://www.gesundheitsinformation.de/w ... inien.html

Also für mich ein Nein.

Rechtlich bindend sind aber die Richtlinien die der G-BA erlässt

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen, wobei auch Vertreter von Organisationen der Patientinnen und Patienten ein Mitberatungsrecht haben. Der G-BA erlässt in den verschiedenen Leistungsbereichen Richtlinien, die für die beteiligten Krankenkassen, Leistungserbringer und die Versicherten verbindlich sind. Die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen und deren Vergütung sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, und zwar durch den Bewertungsausschuss.

Für neue Diagnose- und Therapieverfahren entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ob diese den genannten Anforderungen genügen und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können. Die Vergütung der vom G-BA anerkannten neuen Diagnose- und Therapieverfahren wird dann ebenfalls im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt.

Kürzer geh es leider nicht...

hab es gut Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Lina
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Re: Neue S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz

Post 3 im Thema

Beitrag von Lina »

Danke,

Aber haben die Leitlinien - soweit sie S3 erreicht haben - Konsequenzen dafür, was die Kassen bezahlen dürfen?
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