Rundschreiben zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch
Liebe Studierende, liebe Mitarbeitende, liebe Wissenschaftler*innen,
die hessische Landesregierung von CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag die Absicht formuliert, das Gendern mit Sonderzeichen an öffentlich-rechtlichen Institutionen - auch an Hochschulen - zu verbieten.
Um möglichen Verunsicherungen entgegenzutreten, möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Verwendung geschlechterinklusiver Sprache an der Goethe-Universität informieren.
Im Unterschied zu den Schulen in Hessen gibt es derzeit keine Regelung der hessischen Landesregierung, welche den Sprachgebrauch an der Goethe-Universität betrifft. Das heißt: Es gibt wie gehabt an der Goethe-Universität weder eine Pflicht noch ein Verbot, in einer bestimmten Weise zu gendern.
Um es klar zu sagen: Die hessischen Universitäten verstehen sich als vielfältige und inklusive Orte, die sich die Verwirklichung von Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung zum Ziel gesetzt haben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Personen aller Geschlechtsidentitäten in der Ansprache einbeziehen zu können. Ein Eingriff der Landesregierung in die Sprache an den Hochschulen wäre eine massive Einschränkung der im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Hochschulen sind Orte des Diskurses, des freien Denkens und des wissenschaftlichen Austauschs. Verbote stehen dem diametral gegenüber.
15. April 2024
Der Präsident
Prof. Dr. Enrico Schleiff
Goethe-Uni Frankfurt: Rundschreiben zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch
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Goethe„Uni Frankfurt: Rundschreiben zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch
Dieses Rundschreiben des Präsidenten wurde am 15.4.2024 verschickt. Der Scan stammt von Bluesky.
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