Das Landgericht Frankfurt stärkte den Schutz der geschlechtlichen Identität einer Transfrau. Sie hatte erfolgreich dagegen geklagt, als "Mann" bezeichnet zu werden.
Mehr dazu findet ihr hier: https://www.gmx.net/magazine/panorama/t ... t-39407986Eine Transfrau als "Mann" zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.
Ein Schritt in die richtige Richtung!
LG
Malvine