hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission - mit Überraschung
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Anne-Mette
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hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Moin,
die Überraschung finde ich nicht so sehr überraschend: es sind überwiegend Frauen in der Kommission: https://hpd.de/artikel/bundesregierung- ... hung-21115
die Überraschung finde ich nicht so sehr überraschend: es sind überwiegend Frauen in der Kommission: https://hpd.de/artikel/bundesregierung- ... hung-21115
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Jasmine
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Danke für den Artikel.
Zitat aus dem Artikel:
Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den -§ 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
Ich bin eine gläubige Christin und besuche gerne die Gottesdienste. Aber ich denke auch das sich die katholische Kirche aus der Politik heraushalten sollte.
Zitat aus dem Artikel:
Zu den 15 Expertinnen und drei Experten aus der Medizin gesellen sich Ethiker*innen sowie Fachleute aus den Bereichen Verfassungs-, Fami-lien- und Öffentli-ches Recht.
Damit denke ich wird dem Anliegen genug Rechnung getragen. Und ich denke diese Kommission wird zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Die Kirche sollte sich auf ihre spirituelle Aufgabe beschränken.
https://www.die-tagespost.de/politik/21 ... art-236190
Zitat aus dem Artikel:
Laut der Liste, die dieser Zeitung vorliegt, gehören der Kommission die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf (Potsdam), Susanne Lilian Gössl (Bonn), Ute Sacksofsky (Frankfurt), Paulina Starski (Freiburg), Friederike Wapler (Mainz), Bettina Weißer (Köln), Maria Wersig (Hannover), Liane Wörner (Konstanz) sowie der Familienrechtler Tobias Helms (Marburg) und der Medizinrechtler Jochen Taupitz (Mannheim) an. Desweiteren wurden die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm (Merseburg), die Gesundheitswissenschaftlerin und langjährige Vorsitzende des Bundesverbands "Pro Familia" Daphne Hahn (Fulda), die Reproduktionsmedizinerin Katharina Hancke (Ulm), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) und die Perinatalmedizinerin Stephanie Wallwiener (Heidelberg) in die Kommission berufen. Mit von der Partie sind ferner die Biologin und Humangenetikerin Sigrid Graumann (Westfalen-Lippe), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) sowie die beiden Medizinethikerinnen Claudia Wiesemann (Göttingen) und Christiane Woopen (Bonn), ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
Liebe Grüße Jasmine
Zitat aus dem Artikel:
Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den -§ 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
Ich bin eine gläubige Christin und besuche gerne die Gottesdienste. Aber ich denke auch das sich die katholische Kirche aus der Politik heraushalten sollte.
Zitat aus dem Artikel:
Zu den 15 Expertinnen und drei Experten aus der Medizin gesellen sich Ethiker*innen sowie Fachleute aus den Bereichen Verfassungs-, Fami-lien- und Öffentli-ches Recht.
Damit denke ich wird dem Anliegen genug Rechnung getragen. Und ich denke diese Kommission wird zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Die Kirche sollte sich auf ihre spirituelle Aufgabe beschränken.
https://www.die-tagespost.de/politik/21 ... art-236190
Zitat aus dem Artikel:
Laut der Liste, die dieser Zeitung vorliegt, gehören der Kommission die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf (Potsdam), Susanne Lilian Gössl (Bonn), Ute Sacksofsky (Frankfurt), Paulina Starski (Freiburg), Friederike Wapler (Mainz), Bettina Weißer (Köln), Maria Wersig (Hannover), Liane Wörner (Konstanz) sowie der Familienrechtler Tobias Helms (Marburg) und der Medizinrechtler Jochen Taupitz (Mannheim) an. Desweiteren wurden die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm (Merseburg), die Gesundheitswissenschaftlerin und langjährige Vorsitzende des Bundesverbands "Pro Familia" Daphne Hahn (Fulda), die Reproduktionsmedizinerin Katharina Hancke (Ulm), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) und die Perinatalmedizinerin Stephanie Wallwiener (Heidelberg) in die Kommission berufen. Mit von der Partie sind ferner die Biologin und Humangenetikerin Sigrid Graumann (Westfalen-Lippe), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) sowie die beiden Medizinethikerinnen Claudia Wiesemann (Göttingen) und Christiane Woopen (Bonn), ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
Liebe Grüße Jasmine
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conny
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Diese Frage hat eine sehr starke ethische Komponente. Juristen u.a. Wissenschaftler können sich dieser nur schwerlich voll umfänglich widmen. Es gibt auch eine evangelische Kirche, die in dieser Frage bekanntlich durchaus einen wertvollen Diskussionsbeitrag leisten kann.Jasmine hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 10:10 Aber ich denke auch das sich die katholische Kirche aus der Politik heraushalten sollte.
Aber die Berufung der einen ohne die andere wäre natürlich nicht vermittelbar.
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Jasmine
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Klar Conny, so kann sich keine der großen Kirche benachteiligt fühlen. Wenn Kirchen eingeladen wären, müßten dann nicht auch islamische Religionsgemeinschaften eingeladen werden?
Vielmehr sehe ich die Kirchen eher als Lobbyisten was die Politik betrifft. Die wollen ihre Interessen durchgesetzt sehen. Aber die Kommission wird bestimmt alle Aspekte beleuchten um dann zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Die katholische Kirche ist leider nur von Männern in allen wichtigen Positionen besetzt. Ich glaube kaum das ein Pfarrer, Bischof usw. sich in eine Frau versetzen kann, die sich in dieser Notlage befindet. Dieser sensible Bereich, in denen die katholische Kirche meiner Meinung nach nicht betroffen ist, denke ich das sie keine Expertise hat. Welche Expertise sollte die katholische Kirche folglich in den politischen Prozess einbringen?
Liebe Grüße Jasmine
Vielmehr sehe ich die Kirchen eher als Lobbyisten was die Politik betrifft. Die wollen ihre Interessen durchgesetzt sehen. Aber die Kommission wird bestimmt alle Aspekte beleuchten um dann zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Die katholische Kirche ist leider nur von Männern in allen wichtigen Positionen besetzt. Ich glaube kaum das ein Pfarrer, Bischof usw. sich in eine Frau versetzen kann, die sich in dieser Notlage befindet. Dieser sensible Bereich, in denen die katholische Kirche meiner Meinung nach nicht betroffen ist, denke ich das sie keine Expertise hat. Welche Expertise sollte die katholische Kirche folglich in den politischen Prozess einbringen?
Liebe Grüße Jasmine
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Jaddy
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Es geht um Gesetze, nicht um persönliche Weltsicht oder Wünsche. Deshalb sind Glaubensgemeinschaften mE komplett aus solchen Gremien heraus zu halten. Einfach weil sie schon prinzipiell keinen unabhängigen Beitrag zu Regeln für alle leisten können.
Gesetze dürfen in unserer Rechtsordnung nicht "einfach so" gemacht werden. Juristys korrigieren mich bitte, falls ich vollkommen daneben liege, aber so meine ich das System verstanden zu haben. Um etwas zu verbieten braucht es verdammt gute Gründe, gerade im Strafrecht. Die Tat muss ein Rechtsgut verletzen, bzw in der Abwägung wird entschieden, dass das eine schwerer wiegt als das andere. In diesem Fall körperliche Selbstbestimmung, gerade in Härtefällen, vs potenzielles Lebens/Entwicklungsrecht eines ~sorry~ in dem Falle: Zellhaufens (mind. bis 12 Woche). "Ich seh das so" oder "mein Glaube sagt mir das so" reicht nicht.
Ja, es gibt einen Haufen Altlasten aus anderen Zeiten, bei denen das nicht so ist und die schwer zu knacken sind. Aber das erlaubt es nicht, glaubensbasierte Gesetze für uns alle zu machen. Die Religionsfreiheit bedeutet nämlich auch das Recht der Freiheit von Religion. Wir haben das Recht, das andere uns nicht ihren Glauben aufdrängen, uns in ihre Regeln zwingen. Schon gar nicht in Form von Gesetzen.
Klar hat jede Glaubensgemeinschaft eine ethische Basis. Die ähneln sich auch stark im grundsätzlichen und sind meistens gar nicht so übel. Gleichzeitig sind diese Ethiken in der Regel untrennbar verbunden mit ~sorry~ willkürlichen Annahmen. Zum Beispiel, dass bestimmte mächtige Wesenheiten existieren, die eine Rechts- und Strafbefugnis über Menschen haben, und ihre Regeln auf ~sorry~ magische Weise irgendwann übermittelt haben. Daran ist nichts Fakt, sondern alles Fiktion. Von der Werthaltigkeit vergleichbar mit Märchen, Mythen und Legenden.
Genau diese willkürlichen Annahmen haben in Gesetzen nichts zu suchen (s. Religionsfreiheit). Vertretys von Glaubensgemeinschaften würden aber logischerweise immer ihr komplettes Glaubenssystem beitragen. Das wäre genau ihr Auftrag. Es kann nicht erwartet werden, dass sie eine an aktuellen, objektiven Erkenntnissen abgeglichene Ethik frei vom Glaubensteil vertreten. Siehe Zellhaufen und vergleiche mit etlichen religiösen Annahmen, wann ein Mensch ein Mensch ist, welches Selbstbestimmungrecht Menschen über ihren Körper haben, welche Rechte Schwangere in der Beziehung zu Zeugenden oder in Bezug auf ihre Familie usw. haben. Alles nicht geeignet für allgemeine Gesetzgebung.
Glaubensgemeinschaften sind nicht die einzigen und nicht die fähigsten, die sich mit Ethik beschäftigen. Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie und die Expertys dort sind spezialisert, die verschiedenen Ansätze im Laufe der Jahrtausende, die Ethiken der Religionen und die Korrektur durch aktuelle Kenntnislage der Naturwissenschaften zu vergleichen, irrationale, also reine Glaubensanteile abzutrennen.
Es ist deshalb nicht notwendig, parteiliche Ethik auch in die Gremien zu holen. Und das wäre der Beitrage der Glaubensgemeinschaften.
Das heisst nicht, dass ihre Vertretys nicht mal angehört werden sollten, aber an einem Votum oder Konsensvorschlag dürfen sie aus grundsätzlichen (und grundgesetzlichen) Erwägungen meines Erachtens nicht beteiligt sein.
Gesetze dürfen in unserer Rechtsordnung nicht "einfach so" gemacht werden. Juristys korrigieren mich bitte, falls ich vollkommen daneben liege, aber so meine ich das System verstanden zu haben. Um etwas zu verbieten braucht es verdammt gute Gründe, gerade im Strafrecht. Die Tat muss ein Rechtsgut verletzen, bzw in der Abwägung wird entschieden, dass das eine schwerer wiegt als das andere. In diesem Fall körperliche Selbstbestimmung, gerade in Härtefällen, vs potenzielles Lebens/Entwicklungsrecht eines ~sorry~ in dem Falle: Zellhaufens (mind. bis 12 Woche). "Ich seh das so" oder "mein Glaube sagt mir das so" reicht nicht.
Ja, es gibt einen Haufen Altlasten aus anderen Zeiten, bei denen das nicht so ist und die schwer zu knacken sind. Aber das erlaubt es nicht, glaubensbasierte Gesetze für uns alle zu machen. Die Religionsfreiheit bedeutet nämlich auch das Recht der Freiheit von Religion. Wir haben das Recht, das andere uns nicht ihren Glauben aufdrängen, uns in ihre Regeln zwingen. Schon gar nicht in Form von Gesetzen.
Klar hat jede Glaubensgemeinschaft eine ethische Basis. Die ähneln sich auch stark im grundsätzlichen und sind meistens gar nicht so übel. Gleichzeitig sind diese Ethiken in der Regel untrennbar verbunden mit ~sorry~ willkürlichen Annahmen. Zum Beispiel, dass bestimmte mächtige Wesenheiten existieren, die eine Rechts- und Strafbefugnis über Menschen haben, und ihre Regeln auf ~sorry~ magische Weise irgendwann übermittelt haben. Daran ist nichts Fakt, sondern alles Fiktion. Von der Werthaltigkeit vergleichbar mit Märchen, Mythen und Legenden.
Genau diese willkürlichen Annahmen haben in Gesetzen nichts zu suchen (s. Religionsfreiheit). Vertretys von Glaubensgemeinschaften würden aber logischerweise immer ihr komplettes Glaubenssystem beitragen. Das wäre genau ihr Auftrag. Es kann nicht erwartet werden, dass sie eine an aktuellen, objektiven Erkenntnissen abgeglichene Ethik frei vom Glaubensteil vertreten. Siehe Zellhaufen und vergleiche mit etlichen religiösen Annahmen, wann ein Mensch ein Mensch ist, welches Selbstbestimmungrecht Menschen über ihren Körper haben, welche Rechte Schwangere in der Beziehung zu Zeugenden oder in Bezug auf ihre Familie usw. haben. Alles nicht geeignet für allgemeine Gesetzgebung.
Glaubensgemeinschaften sind nicht die einzigen und nicht die fähigsten, die sich mit Ethik beschäftigen. Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie und die Expertys dort sind spezialisert, die verschiedenen Ansätze im Laufe der Jahrtausende, die Ethiken der Religionen und die Korrektur durch aktuelle Kenntnislage der Naturwissenschaften zu vergleichen, irrationale, also reine Glaubensanteile abzutrennen.
Es ist deshalb nicht notwendig, parteiliche Ethik auch in die Gremien zu holen. Und das wäre der Beitrage der Glaubensgemeinschaften.
Das heisst nicht, dass ihre Vertretys nicht mal angehört werden sollten, aber an einem Votum oder Konsensvorschlag dürfen sie aus grundsätzlichen (und grundgesetzlichen) Erwägungen meines Erachtens nicht beteiligt sein.
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conny
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Sorry, in einer Komission, die ergebnisoffen diskutiert und konsensfähige gesetzliche Lösungen zwischen allen Teilnehmern sucht, drängt niemand anderen etwas auf und keiner zwingt zu Regeln.Jaddy hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 14:17 Wir haben das Recht, das andere uns nicht ihren Glauben aufdrängen, uns in ihre Regeln zwingen. Schon gar nicht in Form von Gesetzen.
Ich kann Deiner mit Vorurteilen behafteten Argumentation nicht folgen, aber wir sollten hier keine weitere Debatte führen, denn auf einen gemeinsamen Nenner kommen wir sicher nicht.
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Lana
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Es gibt durchaus andere Vertreter einer humanistischen Ethik, die diesen Beitrag in der Kommission leisten können und ich gehe davon aus, dass dies bei der Zusammensetzung berücksichtigt wurde. Die Liste der Kommissionsmitglieder legt das zumindest nahe.conny hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 10:26 Diese Frage hat eine sehr starke ethische Komponente. Juristen u.a. Wissenschaftler können sich dieser nur schwerlich voll umfänglich widmen.
Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften haben kein Monopol auf ethische Auslegung und sind u.a. aus den von Jaddy angeführten Gründen in diesem Fall entbehrlich.
LGL
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Jaddy
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Das hat alles überhaupt nichts mit den spezifischen Inhalten der Glaubensrichtungen zu tun. Es geht rein darum, 1. wer mit welchen Zielvorstellungen an der Ergebniserstellung beteiligt wird, 2. wie verhindert wird, dass rein religiöse Vorstellungen, also Glaubenssätze ohne faktisch Grundlage, Menschen aufgedrängt werden, die damit nichts zu tun haben wollen.conny hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 16:42Sorry, in einer Komission, die ergebnisoffen diskutiert und konsensfähige gesetzliche Lösungen zwischen allen Teilnehmern sucht, drängt niemand anderen etwas auf und keiner zwingt zu Regeln.Jaddy hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 14:17 Wir haben das Recht, das andere uns nicht ihren Glauben aufdrängen, uns in ihre Regeln zwingen. Schon gar nicht in Form von Gesetzen.
Ich kann Deiner mit Vorurteilen behafteten Argumentation nicht folgen, aber wir sollten hier keine weitere Debatte führen, denn auf einen gemeinsamen Nenner kommen wir sicher nicht.
Oder spezifisch auf das Thema Abtreibung formuliert: Für Verbot oder Einschränkungen braucht es belastbarere Grundlagen als "ergibt sich aus Bibel/Koran/Thora/Bagavadgitta".
Aus einer Kommission kann nur kommen, was die Leute darin beitragen können. Ihr Wissen, ihre Einstellungen, Erfahrungen und Aufträge werden das Ergebnis prägen.
Wenn das Ergebnis auch noch eine Konsensvorschlag sein soll, werden alle Beteilgten ihre wichtigsten Eckpunkte (ihrer Organisation) dort durchsetzen wollen. Das ist simpel ihre Aufgabe und ihr Arbeitsnachweis. Würden sie nicht versuchen, ihren "Markenkern" durchzusetzen, brauchten sie auch nicht dabei zu sein.
Ein Person, die per Auftrag eine recht extreme Haltung vertreten soll(1), verschiebt ein Konsensergebnis logischerweise in diese Richtung, selbst wenn sie sich nicht vollständig durchsetzen kann. Es werden ihr Zugeständnisse gemacht werden, nur weil sie dabei ist.
Ich hatte hier gelesen, dass neben den großen christlichen Kirchen dann auch zB islamische Verbände beteilgt werden müssten. Wer die Kirchen dabei haben möchte, schon aus eigener religiöser Verbindung, denke doch bitte mal durch, wohin zB DITIB das Diskursfenster zum Thema Abtreibung verschieben würde. Oder dazu, wie trans und gendernonkonforme Menschen Toiletten benutzen dürfen. Oder akzeptable Kleidung in der Öffentlichkeit aka Badeordnungen.
Der Punkt ist: Alle Menschen dürfen sich frei entscheiden, nach welchen Glaubensregeln sie leben wollen. Gesetze regeln nur das nötigste für ein friedliches Zusammenleben (das jedenfalls ist die Sollvorstellung). Reine Glaubenssätze gehören nicht in Gesetze.
Deshalb, bezugnehmend auf Deine Antwort: Nein, ich traue von Glaubensgemeinschaften beauftragten Vertretys nicht zu, wirklich ergebnisoffen, d.h. unter Verzicht auf ihrer Glaubenssätze und Auftrag einen Konsens in einer so heiklen Frage zu erarbeiten. Wie wenig Menschen da über ihren Schatten springen können, sehen wir in der Politik immer wieder.
(1) zB katholische Kirche: "Leben beginnt mit der Zeugung, Abbruch ist maximal legitim wenn das Leben der schwangeren Person unmittelbar in Gefahr ist", etc.
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Michi
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Dann solltest du mal deine Vorurteile einfach mal bei Seite tun.conny hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 16:42 Ich kann Deiner mit Vorurteilen behafteten Argumentation nicht folgen,
Es ist absolut nichts dagegen einzuwenden, wenn Menschen, die einer bestimmten Religion anhängen, bestimmte Sachverhalte (Geschlechtsverkehr vor der Ehe, Abtreibung, Homosexualität etc.) für sich selbst als No Go ansehen. Die können gerne nach ihrer Fasson glücklich werden.
Das Problem mit den Glaubensanhängern ist, dass sie ihre "Werte" und Anschauungen gerne allen anderen .. den ihrer Ansicht nach Ungläubigen .. überstülpen wollen. Und das ist völlig inakzeptabel!
Zuletzt geändert von Michi am Fr 10. Mär 2023, 00:19, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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conny
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Wo und in welcher Form geschieht und erlebst Du das in dieser pauschalen Form? Mit welchen Werten hast Du ein Problem? Du weisst, wer von "Ungläubigen" spricht. Diese Formulierung mit den damit verbundenen weiteren Ansichten den christlichen Krchen zu unterstellen ist schlichtweg bösartig.MichiWell hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 20:30 Das Problem mit den Glaubensanhängern ist, dass sie ihre "Werte" und Anschauungen gerne allen anderen .. den ihrer Ansicht nach Ungläubigen .. überstülpen wollen.
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Michi
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Willst du mir ernsthaft weiß machen, dass deine Scheuklappen so groß sind, dass du noch nichts davon mitbekommen hast?conny hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 21:48 Wo und in welcher Form geschieht und erlebst Du das in dieser pauschalen Form?
Bösartig ist deine Unterstellung! Also nochmal für geistig Schwerfällige: Ich habe kein Problem damit, wenn sie ihre Werte für sich selbst leben. Was nicht geht, ist z.B. Abtreibungen allgemein zu verhindern! Das passiert auf 3 Wegen: 1. Beeinflussung des Gesetzgebers. 2. Übernahme von Krankenhäusern und Abschaffen der vorhandenen Angebote. 3. Bedrohung von Frauen durch religiöse Fanatiker. All das kann man in mehreren Ländern seeehr gut beobachten!conny hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 21:48 Mit welchen Werten hast Du ein Problem? Du weisst, wer von "Ungläubigen" spricht. Diese Formulierung mit den damit verbundenen weiteren Ansichten den christlichen Krchen zu unterstellen ist schlichtweg bösartig.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Re: hpd | Diskussion um den § 218 Bundesregierung beruft Kommission „ mit Überraschung
Gesetz und Recht müssen auf der Logik gründenden. Hier ist kein Platz für Religion.
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