Blossom hat geschrieben: Sa 22. Okt 2022, 22:35
Als Beispiel: meine Bankkarte ... die Sparkasse war so freundlich (sie musste es nicht!), Konto muss aber vorerst weiter männlich geführt werden. Ein Teilerfolg, supi, da schätze ich mich doch glücklich und fange ganz sicher nicht das Heulen an.
Hey Blümchen...
ich bin sonst hier völlig bei dir.
Aber müssen muss es tatsächlich nicht-in Bankensystemen gibt es ein Feld für ehemalige Namen,
da kann der männliche Namen bleiben und sonst der Rest auf weiblich umgestellt werden.
Das war auch bei mir so und ist völlig rechtssicher, da ich das Thema damals ausführlich mit
meinem Berater aus der Geschäftskundenbetreuung diskutiert habe. Er hat damals extra
die Rechtsabteilung meiner Genossenschaftsbank befragt.
Na gut, ich halte da auch den einen oder anderen Anteil..
Was ich tatsächlich noch zum Thema Führerschein gefunden habe ist: Der Führerschein
ist kein Ausweisdokument sondern nur der Nachweis über die Befähigung ein Fahrzeug
führen zu können. Grundlage dafür ist das ein Ausweis oder Pass vorhanden ist.
Also wenn die Behörde die Vorschriften dehnt wäre eine Ausstellung aufgrund
des Ausweises und des Ergänzungsausweises auf den neuen Namen machbar.
Denn es können auch Künstlernamen im Führerschein stehen..
das wusste ich bis vorhin aber auch nicht.
Alles Liebe Marie

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