Queer-Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
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Anne-Mette
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Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

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Beitrag von Anne-Mette »

Jasmine
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 2 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Zitat uas dem Artikel:
Die kirchlichen Regelungen gerieten zuletzt mehrfach vor dem Hintergrund der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) in Konflikt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichtshofs für Menschenrechte (IGMR). Im Koalitionsvertrag halten die Regierungsparteien fest, mit den Kirchen über eine Angleichung ihres Arbeitsrechts an die staatlichen Regeln ins Gespräch kommen zu wollen

Wie darf ich das jetzt verstehen? Wir haben klare Gesetze und Rechtsprechung, warum muß dann der Staat mit den Kirchen betreffend einer Angleichung an die staatlichen Regeln diskutieren? Klare Rechtslage und daran muss sich jeder halten, so war bisher mein Verständnis. Wo kommen wir denn hin wenn erstmal darüber diskutiert werden muss, ob die Gesetze für alle gelten. Artikel 3 des Grundgesetz ist doch klar zu verstehen. Also sollte der Staat der Kirche eine klare Ansage machen: Ihr haltet euch an das Gesetz oder ihr werdet für eure Gesetzesübertretungen bestraft.

Liebe Grüße Jasmine
Lana
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 3 im Thema

Beitrag von Lana »

Liebe Jasmine,

genau darum geht es doch:
Die Kirchen halten sich an das Gesetz. Es räumt ihnen besondere Privilegien ein, die sogar durch das Grundgesetz geschützt sind.
Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, und hierbei insbesondere die großen Kirchen, können ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen. Das hat seine Grundlage im sogenannten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht gemäß Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung, der nach Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert und vollwirksames Verfassungsrecht ist.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Arbeits ... er_Kirchen

Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, vor allem jene nicht, für die es ausdrücklich gesetzliche Sonderregelungen gibt.

Natürlich könnten diese vom Gesetzgeber geändert werden, auch ohne die Kirchen vorher zu fragen.

LGL
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Inga
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 4 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, miteinander,

ohne dem Beauftragten jetzt zu nahe zu treten, doch mir gefällt der Satz "Niemand solle Angst um seinen Job haben, "weil er liebt, wie er liebt"." nicht so recht.

Werden mit dieser zugegeben griffigen Formel nicht wieder die Trans* aus dem Queer-Spektrum ausgeklammert? Trans* sein ist m.E. nicht eine Sache des Liebesneigung sondern der verspürten Idendität. Müsste es mit Blick auf Trans* nicht genauso gut heißen: Niemand solle Angst um seinen Job haben, "weil er lebt, wie er ist"."

Dann finde ich noch, sollte geschlechterneutrale Sprache bedacht werden. Ist das Pronomen nun er oder sie oder soll es ganz anders heißen?

Machen wir doch ein Wettbewrb für einen griffigen Slogan, der alle umfasst!
Vielleicht so

Niemand solle Angst haben um den eigenen Job. "Alle sollen lieben, wie sie lieben. Allesoleln leben wie sie sind."

Liebe Grüße zum Sonntag
Inga
Jasmine
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 5 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Lana hat geschrieben: So 6. Feb 2022, 03:27 ........Die Kirchen halten sich an das Gesetz. Es räumt ihnen besondere Privilegien ein, die sogar durch das Grundgesetz geschützt sind..............
Liebe Lana, das habe ich noch nicht gewusst. Vielen Dank für die Info. Dann müssen diese Privilegien abgeschafft werden, denn das Grundgesetz muß für alle gelten und der Artikel 3 ist unmißverständlich.
Liebe Grüße Jasmine
Michi
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 6 im Thema

Beitrag von Michi »

Lana hat geschrieben: So 6. Feb 2022, 03:27 Die Kirchen halten sich an das Gesetz. Es räumt ihnen besondere Privilegien ein, die sogar durch das Grundgesetz geschützt sind.
Hallo Lana,

der Punkt ist doch, ob die "besonderen Privilegien" die Erlaubnis enthalten, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.


Beste Grüße
Michi
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Lana
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 7 im Thema

Beitrag von Lana »

Liebe Michi,

da das aktuelle Grundgesetz die alten Zöpfe aus der Weimarer Verfassung unverändert fortschreibt sind diese Privilegien Teil des GG. Sie können somit nur schwer dagegen verstoßen.
Allenfalls müsste eine Abwägung mit anderen grungesetzlich geregelten Rechten stattfinden. Das wäre Aufgabe des Verfassungsgerichts.

Wenn man sich tiefer in die Materie einarbeiten möchte, tun sich noch ganz andere Abgründe auf, z.B.die Konkordate der kath. Kirche, die heute noch Gültigkeit haben und das Verhältnis von Staat und Kirche regeln, oder die Staatsleistungen die sich aus dem Reichsdeputationshauptschluss (was für ein Wort! Gibt's sowas auch in anderen Sprachen :wink:) ergeben. Damit werden staatliche Entschädigungszahlungen geregelt, die in Folge der Säkularisierung zum Ende des Hl. Römischen Reichs Deutscher Nation fällig wurden und bis heute nicht abschließend geklärt sind. Letztlich zahlen wir also heute noch dafür, dass die Kirchen nach über 1000 Jahren endlich aus dem weltlichen Herrschaftssystem herausgelöst und übernommene Privilegien teilweise abgeschafft wurden. Für 2021 waren 672 Mio. Euro veranschlagt, die aus Haushaltsmitteln der Länder bezahlt werden (1).

Das ist alles recht kompliziert, und die Kirchen waren bisher immer ganz geschickt darin, dabei nicht zu kurz zu kommen. Egal ob in der Monarchie, der Republik oder der Diktatur. Wenn es um die eigenen Vorteile geht, arrangieren sie sich mit jeder Regierung.

Im übrigen wurde in der letzten Legislaturperiode nicht nur eine Neuregelung des TSG abgelehnt, sondern auch ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen, obwohl man "damit einem 100 Jahre alten Verfassungsauftrag nachgekommen" wäre (2).

Man sieht also, dass die Regierungen sich leider schon lange damit abgefunden haben, Dinge einfach liegen zu lassen, auch wenn sie damit gegen die Verfassung verstoßen, auf die sie einen Eid geleistet haben. Die gängige Ausrede war auch in diesem Fall: wir machen das in der nächsten Legislaturperiode :roll:

LGL

____________
Quellen:

(1)
Tabelle im Abschnitt Aktuelle Höhe der Staatsleistungen
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatsleistungen

(2)
https://www.tagesspiegel.de/politik/abl ... 62718.html
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 8 im Thema

Beitrag von Michi »

Hallo Lana,

ich muss da vielleicht noch etwas deutlicher werden. Es gibt eine Rangfolge der Gesetze, und das Grundgesetz steht über allem. Außerdem haben die Artikel des Grundgesetzes auch eine Rangfolge, und Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) kommt seeehr deutlich vor den Sonderrechten der Kirchen, die im Übrigen weder Grundrechte noch grundrechtsgleiche Rechte sind. Darum darf Kirchenrecht meiner Meinung nach keine Grundrechte einschränken, insbesondere den Artikel 3, der nicht wie z.B. Artikel 2 erlaubt, dass auf Grund eines Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden darf. Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis irgendwer nicht mehr den m.M.n. Grundgesetz-Rechtsbruch der Kirche als "gottgegeben" hinnimmt, und vor dem Verfassungsgericht dagegen klagt.

Beste Grüße
Michi
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 9 im Thema

Beitrag von Lana »

Liebe Michi,

du wirst es kennen, trotzdem nochmal als Zitat:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Grundgesetz Art. 3, Satz 1

Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich also ausdrücklich auf Menschen. Von Institutionen ist da nirgends die Rede.

Ob die Kirchen da mitgemeint sind? Ich wage es zu bezweifeln, zumal es bereits etliche Grundsatzurteile des BVG zum Verhältnis Staat-Kirche gibt. Zudem gibt es völkerrechtlich verbindliche Verträge, die zu berücksichtigen sind. Sie stehen aber nicht über dem Grundgesetz.
Aber selbst wenn der Gleichheitsgrundsatz hier anwendbar wäre, hält dieser Zustand nun schon über hundert Jahre an. Leider gibt es keine Möglichkeit, solche Verschleppungen zu verhindern oder zu sanktionieren. Es liegt allein in der Hand des Gesetzgebers, diesen Zustand zu ändern.

Ein Anlauf im Bereich des Arbeitsrechts soll nun endlich gemacht werden. Immerhin, ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist überfällig und zu begrüßen, unabhängig davon, wie das verfassungsrechtlich zu beurteilen sein mag. Sollte es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen, wird das ggf. höchstrichterlich überprüft. Bis dahin müssen wir wohl oder übel mit dem jetzigen Zustand leben. Siehe TSG, da sind es nun schon über 40 Jahre...

LGL
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Re: Queer„Beauftragter fordert Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Post 10 im Thema

Beitrag von Michi »

Lana hat geschrieben: So 6. Feb 2022, 22:23 Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich also ausdrücklich auf Menschen. Von Institutionen ist da nirgends die Rede.
Es geht um "Kirchen"-Recht ... das betrifft doch Menschen, und kann nicht über geltendem, höherrangigem Recht stehen.

Aber wir sollten das hier beenden, es wird off topic. :wink:
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