Nicole Fritz hat geschrieben: Sa 18. Dez 2021, 00:30Da muss ich jetzt irgendwie an unsere Mitbringsel in die DDR denken. - Irgendwie so umschreiben, dass es nicht gänzlich falsch ist, aber auch nicht auf etwas hin deutet, wo die Einfuhr nicht gestattet ist. Dann wurde es schlimmstenfalls bei der Kontrolle nur weg genommen und die in Westgeld zu zahlende Strafe entfiel.
LG Nicole
Was hat das mit der Sache zu tun?
"Schlimmstenfalls" bei welcher Kontrolle?
Es geht doch hier darum wie welche Wäre bei der Anmeldung bei der Einfuhr bezeichnet wird, sprich in welche Tarifgruppe sie reingehört. Was soll da weggenommen werden, wenn man nicht versucht etwas einzuführen, wo es Beschränkungen gibt?
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Ich habe auch gerade nachgeschaut: Es gibt weder eine gesonderte Tarifnummer für Plastikspielzeug noch Sexspielzeug.
Spielzeug ist Spielzeug. Es ist also entweder Spielzeug oder eine ganz andere Warengruppe. Also macht es Sinn, weil das eine Warengruppe, die bei der Einfuhr relativ wenig Ärger verursacht (bei so einem Gegenstand).