Da ich jetzt tatsächlich doch noch die Personenstandsänderung anstrebe und meine liebe Frau um "Erlaubnis" dafür gebeten habe
Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
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Wally
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Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Hallo,
Da ich jetzt tatsächlich doch noch die Personenstandsänderung anstrebe und meine liebe Frau um "Erlaubnis" dafür gebeten habe
(ja, ich weiß, dass ich ihre Zustimmung nicht brauche - will es aber trotzdem nicht ohne ihr Einverständnis tun), ist u. a. die Frage aufgetaucht, ob unsere Heiratsurkunde deswegen geändert werden muß. Also nicht, ob ich Anspruch auf die Änderung habe (das weiß ich), sondern ob und ggf. wozu es überhaupt nötig ist, die zu ändern. Ich selber habe kein Problem damit, weiterhin als Mann da drinzustehen. Dass ich nicht als Frau geboren bin, weiß eh jeder, man sieht es mir zudem auch an. Aber sind irgendwelche rechtlichen Probleme zu erwarten, wenn man's bei der heterosexuellen Heiratsurkunde beläßt? Hat damit irgendwer hier Erfahrung?
Da ich jetzt tatsächlich doch noch die Personenstandsänderung anstrebe und meine liebe Frau um "Erlaubnis" dafür gebeten habe
Herzliche Grüße
Wally
Wally
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Jen
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Huhu Wally,
Leider kann ich Dir nichts zu den Thema "Belassen" schreiben.
Ich befinde mich ja gerade in der Scheidung und meine Anwältin wollte da unbedingt den Beschluss des Gerichts, welche die PÄ / VÄ durchgeführt hat.
Dieser Beschluss wurde dann auch sofort an das Gericht, welches sich mit der Scheidung befasst, weitergeleitet.
Dies schien anscheinend schon wichtig zu sein. Auch dreht meine zukünftige Ex Frau gerade total am Rad und macht mir die Hölle heiß, weil sie sich jetzt erstens in einer Gleichgeschlechtlichen Ehe befindet und zweitens nicht von einem Mann, sondern einer Frau geschieden wird...
Aber die Heiratsurkunde selbst ist für die Scheidung Pubs egal... Die wurde und wird jetzt auch sicherlich nicht mehr geändert.
Für die Beantragung von Perso, Pass, Führerschein, Bank usw. habe ich keine geänderte Geburtsurkunde gebraucht. Da hat der Beschluss gereicht.
Die Geburtsurkunde hatte ich in meinem Leben gerade drei Mal gebraucht. (Hochzeit und jeweils für die Geburt der Kinder). Daher lasse ich sie auch nicht ändern.
Ich gehe deshalb davon aus, bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, daß die Änderung der Heiratsurkunde nicht unbedingt wichtig / nötig ist, es sei denn, Ihr wollt es so...???
Das Finanzamt und andere "wichtige" Ämter
werden ohnehin direkt vom Gericht nach der PÄ / VÄ unterrichtet... Die passen das dann automatisch an.
Bei den anderen Sachen, wird ja auch nur der Personenstand und Vorname geändert, die sonstigen Bezüge zu Deiner Person bleiben erhalten, zB Alter und verheiratet usw.
Ich würde mir überlegen, wozu Du die geänderten Urkunde brauchst und dann ggfs ändern lassen. Ansonsten lässt sie halt im Stammbuch verstauben...
Liebe Grüßli
Jen
Leider kann ich Dir nichts zu den Thema "Belassen" schreiben.
Ich befinde mich ja gerade in der Scheidung und meine Anwältin wollte da unbedingt den Beschluss des Gerichts, welche die PÄ / VÄ durchgeführt hat.
Dieser Beschluss wurde dann auch sofort an das Gericht, welches sich mit der Scheidung befasst, weitergeleitet.
Dies schien anscheinend schon wichtig zu sein. Auch dreht meine zukünftige Ex Frau gerade total am Rad und macht mir die Hölle heiß, weil sie sich jetzt erstens in einer Gleichgeschlechtlichen Ehe befindet und zweitens nicht von einem Mann, sondern einer Frau geschieden wird...
Aber die Heiratsurkunde selbst ist für die Scheidung Pubs egal... Die wurde und wird jetzt auch sicherlich nicht mehr geändert.
Für die Beantragung von Perso, Pass, Führerschein, Bank usw. habe ich keine geänderte Geburtsurkunde gebraucht. Da hat der Beschluss gereicht.
Die Geburtsurkunde hatte ich in meinem Leben gerade drei Mal gebraucht. (Hochzeit und jeweils für die Geburt der Kinder). Daher lasse ich sie auch nicht ändern.
Ich gehe deshalb davon aus, bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, daß die Änderung der Heiratsurkunde nicht unbedingt wichtig / nötig ist, es sei denn, Ihr wollt es so...???
Das Finanzamt und andere "wichtige" Ämter
Bei den anderen Sachen, wird ja auch nur der Personenstand und Vorname geändert, die sonstigen Bezüge zu Deiner Person bleiben erhalten, zB Alter und verheiratet usw.
Ich würde mir überlegen, wozu Du die geänderten Urkunde brauchst und dann ggfs ändern lassen. Ansonsten lässt sie halt im Stammbuch verstauben...
Liebe Grüßli
Jen
Zuletzt geändert von Jen am Fr 20. Aug 2021, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Severine
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Trans Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre neuen Vornamen in eine Eheurkunde schreiben zu lassen, wenn sie bei der Heirat noch anders hießen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. "Der Anspruch, die früheren Vornamen bzw. das frühere Geschlecht nicht offenbaren zu müssen, besteht [...] nicht schrankenlos", heißt es in der Begründung. Damit stehen in der Urkunde weiterhin die sogenannten Deadnamen — also die alten, nicht mehr verwendeten Vornamen einer Person, die einen neuen angenommen hat.
Quelle :
https://www.queer.de/detail.php?article ... oQpZnD8myY
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Lavendellöwin
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Hi..Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Ich gehe deshalb davon aus, bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, daß die Änderung der Heiratsurkunde nicht unbedingt wichtig / nötig ist, es sei denn, Ihr wollt es so...???
hmmm..ich weiss es auch nicht, ob es nötig oder wichtig ist sie zu ändern, aber das Ganze ist
schon mit dem PStG verknüpft..deswegen wirst du sie nochmal zum Auflösen der Ehe brauchen,
es wird in die Urkunde eingetragen...
wie auch immer, ich habe 2 mal gefragt, ob wir heiraten wollen und das 3te mal möchte ich gerne
gefragt werden
zu unserer Partnerschaft gegeben haben und keinen tieferen Sinn darin sehen das dem Staat auch
mitzuteilen...
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Tatjana_59
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Geburtsurkunde musst du nicht ändern, das geht automatisch.Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Huhu Wally,![]()
Die Geburtsurkunde hatte ich in meinem Leben gerade drei Mal gebraucht. (Hochzeit und jeweils für die Geburt der Kinder). Daher lasse ich sie auch nicht ändern.
Wenn du sie wieder brauchen solltest ist dein neuer Vorname schon drin.
LG Tatjana
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Aria
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Das kenne ich von anderen so nicht! Bei mir war das ja eh alles etwas anders, da ich keine dt. Staatsbürgerschaft habe aber eine Freundin sagte mir, dass die sich um jedes Amt selbst kümmern musste. Das einzige was direkt vom Gericht aus geht, ist wohl die Info an das Standesamt.Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Das Finanzamt und andere "wichtige" Ämter werden ohnehin direkt vom Gericht nach der PÄ / VÄ unterrichtet
¡no lamento nada!
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ExuserIn-2022-05-28
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Hi, die Heiratsurkunde wird auf dem Amt automatisch geändert. Ob Du Dir ein Dokument ausstellen lässt bleibt aber Dir überlassen. Ich hatte damals mit meinem Standesamt darüber gesprochen. da meine bessere Hälfte gern das Original von der Hochzeit behalten würde. Das ist kein Problem, solange Du das Dokument nicht brauchst (Witwenrente, Scheidung). Aber such dann sollte die alte Urkunde mit dem Urteil der PAE ausreichen.
LG Chrissie
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Wally
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Genau das war die Info, die ich zu finden hoffte. Danke!Chrissie hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 19:28 Hi, die Heiratsurkunde wird auf dem Amt automatisch geändert. Ob Du Dir ein Dokument ausstellen lässt bleibt aber Dir überlassen. Ich hatte damals mit meinem Standesamt darüber gesprochen. da meine bessere Hälfte gern das Original von der Hochzeit behalten würde. Das ist kein Problem, solange Du das Dokument nicht brauchst (Witwenrente, Scheidung). Aber such dann sollte die alte Urkunde mit dem Urteil der PAE ausreichen.
LG Chrissie
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Huhu Aria,Aria hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 18:39Das kenne ich von anderen so nicht! Bei mir war das ja eh alles etwas anders, da ich keine dt. Staatsbürgerschaft habe aber eine Freundin sagte mir, dass die sich um jedes Amt selbst kümmern musste. Das einzige was direkt vom Gericht aus geht, ist wohl die Info an das Standesamt.Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Das Finanzamt und andere "wichtige" Ämter werden ohnehin direkt vom Gericht nach der PÄ / VÄ unterrichtet
Bei mir lief das ganz witzig ab... Ich ging, nachdem ich den Beschluss vom Amtsgericht ca. eine Woche später zugestellt bekommen hab auf das Bürgeramt und wollte meinen Ausweis beantragen.
Wohne mittlerweile in einer kleinen Gemeinde mit ca. 3000 Einwohnern. Da sprach mich die Frau von der Gemeinde schon an und sagte, daß sie schon auf noch warten würde...???
Auf Nachfrage gab sie an, daß das AG sie bereits verständigt hätte. Auch gab sie an, daß u.a. das Finanzamt usw. auch bereits Bescheid wüsste. Eine andere Behörde (weiß nicht mehr welche) hätte sogar bereits bei ihr angerufen und nachgefragt, ob das mit dem TSG zu tun hätte...
Ein paar Wochen später habe ich sogar automatisch ne neue Sozialversicherungsnummer usw bekommen.
Lief bei mir also alle alles glatt.
Ich wünsche Dir / Euch ein schönes Wochende
Jen
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Hallöchen Marie,!EmmiMarie! hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:37Hi..Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Ich gehe deshalb davon aus, bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, daß die Änderung der Heiratsurkunde nicht unbedingt wichtig / nötig ist, es sei denn, Ihr wollt es so...???
hmmm..ich weiss es auch nicht, ob es nötig oder wichtig ist sie zu ändern, aber das Ganze ist
schon mit dem PStG verknüpft..deswegen wirst du sie nochmal zum Auflösen der Ehe brauchen,
es wird in die Urkunde eingetragen...
wie auch immer, ich habe 2 mal gefragt, ob wir heiraten wollen und das 3te mal möchte ich gerne
gefragt werden. Unterm Strich zählt aber für uns beide, das wir uns ein stilles Versprechen
zu unserer Partnerschaft gegeben haben und keinen tieferen Sinn darin sehen das dem Staat auch
mitzuteilen...
Alles Liebe Marie![]()
Ich weiß es nicht mehr, ob ich ne Kopie der Urkunde damals der Anwältin geschickt hatte??? Bei Einreichung der Scheidung hatte ich ja noch keinen männlichen Namen... Auf jeden Fall sprach ich sie damals auch darauf an, ob es besser wäre mit der PÄ / VÄ zu warten und sie antwortete, daß das alles kein Problem wäre...
Meine zukünftige Ex Frau hatte nach meiner Einreichung des Beschlusses mit der Richterin wegen dem Termin telefoniert. Es kam natürlich meine Veränderung zur Sprache und die Richterin / Richter sagte angeblich lediglich nur, daß sie den Termin beschleunigen wird, damit meine Frau wieder in Frieden leben kann..
Fazit, da ich keine Änderung der Heiratsurkunde veranlasst hatte, stellt also eine Scheidung mit geänderter VÄ / PÄ anscheinend kein Hindernis dar, sondern beschleunigt die Sache eher.
Liebe Grüße
Jen
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Guten Morgen Tatjana,Tatjana_59 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 17:30Geburtsurkunde musst du nicht ändern, das geht automatisch.Jen hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:22 Huhu Wally,![]()
Die Geburtsurkunde hatte ich in meinem Leben gerade drei Mal gebraucht. (Hochzeit und jeweils für die Geburt der Kinder). Daher lasse ich sie auch nicht ändern.
Wenn du sie wieder brauchen solltest ist dein neuer Vorname schon drin.
LG Tatjana
Lieben Dank für den Hinweis.
Jetzt habe ich wieder was gelernt.
Ich halte die Geburtsurkunde (für mich) mittlerweile eigentlich für überflüssig, da ich weder nochmals vor habe zu heiraten (typische Post Beziehungs Haltung
Grüessli
Jen
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Also:
Änderungen muss man sich so ziemlich um alles selber kümmern.
Das Gericht informiert nur das Geburtsstandesamt - mehr nicht.
In München war die Geburtsurkunde nötig um beim Einwohnermeldeamt alles andere in die Wege leiten zu können.
Was ich weiß: Heiratsurkunden können nicht geändert werden.
Liebe Grüße
Lisa
PS: Für mich persönlich war es damals sehr wichtig die neue Geburtsurkunde in der Hand zu halten. - Aber hier empfindet ein(e) jede anders
Änderungen muss man sich so ziemlich um alles selber kümmern.
Das Gericht informiert nur das Geburtsstandesamt - mehr nicht.
In München war die Geburtsurkunde nötig um beim Einwohnermeldeamt alles andere in die Wege leiten zu können.
Was ich weiß: Heiratsurkunden können nicht geändert werden.
Liebe Grüße
Lisa
PS: Für mich persönlich war es damals sehr wichtig die neue Geburtsurkunde in der Hand zu halten. - Aber hier empfindet ein(e) jede anders
Liebe geben und offen sein für Neues
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Re: Änderung der Heiratsurkunde nach Personenstandsänderung
Es gibt Fälle in denen die Heiratsurkunden auf verlangen geändert wurden, momentan beisst man mit diesem Wunsch meist auf Granit.
Aber du wünscht ja keine neue, somit ist doch alles gut.
Was nach meinem wissen momentan nicht , auch nicht auf Verlangen geändert wird, sind alle Eintragungen im Handelsregister auch die öffentlich einsehbaren (sofern du welche hast) und die Heiratsurkunde. Aber bis auf die Geburtsurkunde und die Ausweise plus Sozialversicherungsnummer bleibt alles beim alten, sofern du keine Änderung beantragst. vielleicht hab ich was vergessen,maybe.
Aber du wünscht ja keine neue, somit ist doch alles gut.
Was nach meinem wissen momentan nicht , auch nicht auf Verlangen geändert wird, sind alle Eintragungen im Handelsregister auch die öffentlich einsehbaren (sofern du welche hast) und die Heiratsurkunde. Aber bis auf die Geburtsurkunde und die Ausweise plus Sozialversicherungsnummer bleibt alles beim alten, sofern du keine Änderung beantragst. vielleicht hab ich was vergessen,maybe.