Sabrina Verena hat geschrieben: Mo 22. Feb 2021, 14:06
Auch vor den Hintergrund von -§ 23 Abs. 4 StVO.
Wenn Du Unwahrheiten im Netz hasst, solltest Du selber solche auch nicht behaupten.
LG Verena
Liebe Verena, was besagt denn -§ 23 Abs. 4 StVO? Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Daher: ADAC Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität feststellen zu können.
ADAC vor 4 Tagen: Berlin, Saarland, Sachsen: Maskenpflicht im Auto
Berlin, das Saarland und Sachsen schreiben als erste Bundesländer eine Maskenpflicht im Auto vor. Erforderlich ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
Für Berlin und das Saarland gilt:
Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts.
Für Sachsen gilt:
Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte in einem Wagen gemeinsam unterwegs sind.
Im Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen ist es auch Pflicht Maske zu tragen, das selbe gilt für Taxifahrer in vielen Landkreisen.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.