Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ - Führungszeugnis
Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ - Führungszeugnis

Vorlage eines Führungszeugnisses bei VÄ oder PÄ

Die Vorlage eines Führungszeugnisses lehne ich ab.
18
60%
Ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen wäre für mich OK, aber die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses lehne ich ab.
4
13%
Sowohl die Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses als auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wären für mich OK.
8
27%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 30

Marielle
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Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 1 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo liebe Leute,

im Zusammenhang mit der Diskussion um mögliche Regelungen zum Ersatz des Transsexuellengesetzes ist eine Frage aufgetaucht, zu der ich gern eure Meinung erfragen möchte. Es geht dabei um die (massgeblich -aber nicht nur- durch die AfD induzierte) Sorge vor missbräuchlicher Nutzung einer Möglichkeit zur selbstbestimmten Entscheidung über den eigenen Geschlechtseintrag und um die zugehörige Diskussion über einen Missbrauchsfall in England.

Die Frage bezieht sich auf eventuelle Vorbehalte gegen Regelungen, die -in einem ansonsten möglichst selbstbestimmten Verfahren zur Änderung von Vornamen und Personenstand- die Vorlage eines Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses erfordern würden. Menschen, deren Führungszeugnis Eintragungen zu den unten aufgeführten Straftaten hat, könnten dann u.U. ein komplizierteres Verfahren zu VÄ und PÄ durchlaufen müssen, als Menschen, die keine solchen Eintragungen haben.

Ich würde mich über eine rege Beteiligung freuen, um ein Stimmungsbild der betroffenen Personen in die Debatte darüber einbringen zu können.

Gebt bitte eure Meinung zu den oben angebenen Möglichkeiten ab.

Infos zum Inhalt von Führungszeugnissen gibt es hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... nd/13.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html


Kurzinfo:

Das erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich vom einfachen Führungszeugnis dadurch, dass zusätzlich zu Verurteilungen nach den StGB-Paragraphen (die immer eingetragen sind)

-§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, -§ 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, -§ 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, -§ 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, -§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern, -§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern, -§ 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge, -§ 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, -§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge und -§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

auch Verurteilungen nach den StGB-Paragraphen

-§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, -§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, -§ 232 Menschenhandel, -§ 232a Zwangsprostitution, -§ 232b Zwangsarbeit, -§ 233 Ausbeutung der Arbeitskraft, -§ 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung, -§ 234 Menschenraub (Entführung), -§ 235 Entziehung Minderjähriger und -§ 236 Kinderhandel

darin aufgeführt sind.
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Mirjam
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 2 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Hallo Marielle, hallo Rest der Welt,

ich könnte mir schon vorstellen, dass dadurch den Kritikern zumindest ein Stück weit "der Wind aus den Segeln genommen wird". Allerdings sehe ich bei den zusätzlichen Straftatbeständen, die im erweiterten Führungszeugnis erscheinen, nicht so recht den Zusammenhang zu einer Namens- und/oder Personenstandsänderung. Von daher würde ich zumindest spontan sagen, einfaches Führungszeugnis ja, erweitertes eher nein. Oder kann mir eine_r das begründen, was der Sinn dahinter wäre?

LG, Mirjam
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 3 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2020-10-20 »

Die aufgeführten Straftaten sind keine Cavaliersdelikte, die wurden von der betreffenden Person begangen.
In einigen Berufen ist es Pflicht ein erweitertes Führungszeugnis bei der Einstellung beizubringen.
Die Eintragungen bleiben auch bei einer Personenstandsänderung erhalten, und erfüllen ihren Zweck,
so wie vom Gesetzgeber vorgesehen. ( Resozialisierung )

Ein erweitertes Führungszeugnis ist meiner Meinung nach nicht unbedingt erforderlich.
Eventuell sogar schädlich.

Egal von welchem Denkansatz man es betrachtet, man schaut einer Person nur vor den Kopf und nicht hinein.
Mißbrauch läßt sich daher nie ganz ausschließen, trotzdem bin ich dafür ein einfaches Führungszeugnis sollte genügen.

LG
Petra Sofie
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 4 im Thema

Beitrag von Frieda »

Marielle hat geschrieben: Do 25. Jun 2020, 21:52 Die Frage bezieht sich auf eventuelle Vorbehalte gegen Regelungen, die -in einem ansonsten möglichst selbstbestimmten Verfahren zur Änderung von Vornamen und Personenstand- die Vorlage eines Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses erfordern würden. Menschen, deren Führungszeugnis Eintragungen zu den unten aufgeführten Straftaten hat, könnten dann u.U. ein komplizierteres Verfahren zu VÄ und PÄ durchlaufen müssen, als Menschen, die keine solchen Eintragungen haben.

Hallo liebe Marielle, hallo liebe Community❣️

Ich bin jetzt mal mutig und zeige euch meine Unwissenheit. 🙈Sry ich denke ich verstehe gerade (eigentlich?) nur Bahnhof.

Ich spreche mal aus, was ich glaube zu verstehen.
Es geht darum, dass Menschen die kein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können, nicht selbst darüber bestimmen "können", dürfen, welches Geschlecht in ihrem Ausweis steht, bzw stehen soll!?

Falls ich mit meiner Annahme richtig liege, bin ich ehrlich gesagt bissl erschrocken.



Ich bitte ernsthaft um Hilfe damit ich bitte richtig verstehen kann❣️

Namaste 🙏


PS: achso, falls ich richtig vermute, dann verstehe ich nicht, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat❓
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 5 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ich habe mit der Vorlage eines Führungszeugnis oder auch erweitertem Führungszeugnis was meine Person betrifft, kein Problem, aber in welche Schublade sollen Menschen wie ich in der öffentlichen Wahrnehmung gestellt werden? Wenn ich mir die oben genannten Paragraphen ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Menschen die einen brutalen Leidensdruck ausgehalten haben und noch aushalten mit sowas zu belasten. Im heutigen digitalisiertem Zeitalter könnte z.B. das Standesamt im automatisiertem Verfahren die Daten abfragen.
Wie sieh es eigentlich bei der standesamtlichen Heirat aus? Hier ist ja auch eine Namensänderung enthalten. Müsste dann die Person mit der Namensänderung ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Marielle hat geschrieben: Do 25. Jun 2020, 21:52 ............ Es geht dabei um die (massgeblich -aber nicht nur- durch die AfD induzierte) Sorge vor missbräuchlicher Nutzung einer Möglichkeit zur selbstbestimmten Entscheidung über den eigenen Geschlechtseintrag und um die zugehörige Diskussion über einen Missbrauchsfall in England. ..........................
Wenn Menschen kriminelle Taten verüben, sollen sie mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden! Aber aus einem Fall einen Generalverdacht zu konstruieren obwohl meiner Meinung nach in Deutschland die "Unschuldsvermutung" gilt, halte ich für bedenklich. Vielleicht sollten sich hier die Personen die sowas fordern mal einer Verfassungstreue-Überprüfung unterziehen.
Satire ein: Wenn ich das nächste mal ein Küchenmesser kaufe, muss ich dann auch meine Personalien angeben und ein Führungszeugnis vorlegen - damit eine missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen werden kann? Satire aus.
Liebe Grüße Jasmine
Lavendellöwin
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 6 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Frieda hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 08:44 Es geht darum, dass Menschen die kein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können, nicht selbst darüber bestimmen "können", dürfen, welches Geschlecht in ihrem Ausweis steht, bzw stehen soll!?


Huhu...

wenn ich es richtig aufgefasst habe, ist gemeint das Menschen mit den von Marielle genannten
Verurteilungen sich einer genaueren Prüfung unterziehen müssten, wie Menschen ohne Einträge
im Führungszeugnis.
Im schlimmsten Fall könnte es also zu einer Ablehnung kommen und die Selbstbestimmung verweigert
werden.

Es soll wohl ausschliessen, das Menschen die wegen Sexualdelikten bestraft wurden, sich Zugang zu
Schutzräumen erschleichen um dort unter Vortäuschung des gegensätzlchen Geschlechtes weiter
ihr Unwesen zu treiben..

nur wie viele sind das wohl?
Ich weiss es nicht-da ist dieser Fall in England auf den referenziert wird.

Wie Petra Sofie sagt, in manchen Berufen oder auch wenn man im Beruf Zutritt zu Sicherheitsbereichen
braucht, wird ein Führungszeugnis oder ein erweitertes verlangt-das finde ich durchaus richtig und ich
habe schon mehrfach in Projekten eines abgegeben. Selbst für die Verlängerung meines
Personenbeförderungsscheines brauchte ich eines..es ist so hat Mensch Betrugsdelikte, darf ein
Beförderungsschein nicht ausgestellt werden.
Grundsätzlich habe ich kein Problem jemand meinen guten Leumund offen vorzulegen.

Andererseits hinterlässt es auch immer den Beigeschmack eines Generalverdachtes.
So wie Taxifahrer fahren immer die weitere Strecke um mehr einzunehmen-und das ist einfach
ein Mythos.

Hätte ich mich deshalb in eine Schublade gesteckt gefühlt? Nein, denn 99% aller Menschen in
Deutschland wissen nicht, was für die VÄ/PÄ gebraucht wird und das wird so bleiben, genauso
wie niemand fragte was ich brauchte um in einer JVA arbeiten zu dürfen.

Wenn es also gefordert werden sollte in Zukunft würde ich sagen ja, aber es wäre für alle
schöner würde es auch ohne gehen.

Trotzdem stelle ich mir die Frage, wenn ich mich wirklich weiblich empfinde, wie kann ich dann
einer anderen Frau eine solche Erniedrigung wie Belästigung oder gar eine Vergewaltigung antun.
Erklärt mir das bitte, denn ich kann es nicht verstehen...

Alles Liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Marielle
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 7 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Frida, Guten tag zusammen,
Frieda hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 08:44Es geht darum, dass Menschen die kein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können, nicht selbst darüber bestimmen "können", dürfen, welches Geschlecht in ihrem Ausweis steht, bzw stehen soll!?
Ja und Nein.

Es gibt bisher keinen entsprechenden Vorschlag; von niemandem. Da jedoch von einer bestimmten Partei mit dem 'Missbrauchsrisiko' Stimmung gemacht wird und diese Leute dazu leider auch ein reales Beispiel anführen, sollte man darauf vorbereitet sein, falls ein solcher Vorschlag kommen sollte. Unter Umständen müsste man ihn sogar gegen andere Vorschläge abwägen. Wenn das in einer Gesprächssituation passiert, möchte man eine Antwort parat haben, für die man nicht von der Community zerrissen wird. Daher die Umfrage.

Hab es gut

Marielle
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Anne-Mette
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 8 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

nun habe ich schon mehrmals gelöscht, was ich geschrieben habe.
Es ist nicht so einfach, etwas zu schreiben, ohne Menschen zu verletzten und/oder sich falsch auszudrücken,

Trotzdem beschäftigt mich die Frage, "wie kann ich (m)einen Anspruch auf Mitnutzung der Schutzräume deutlich machen?"
Tatsächlich vorkommende Gewalttätigkeit in diesen Schutzräumen gegen Frauen, die von transsexuellen und intersexuellen Menschen - und sogar von Menschen, die lediglich vorgeben, es zu sein, begangen wurden, sind mir nicht bekannt, obwohl ich mich schon lange mit Gewaltprävention beschäftigt habe.

Es geht vielen Nutzerinnen von Schutzräumen, die ihren Anspruch "von Geburt an" verliehen bekommen haben, sicherlich nicht vorrangig um die "Vergewaltigungsfrage", die Frau von Storch in ihrer Bundestags-Hassrede verwendete, sondern darum, dass eine (nunmal) bestehende Funktion des Schutzraumes ihrem Gefühl nach aufgelöst wird, wenn dort Menschen auftauchen, die in keiner Weise von ihrem Auftreten und ihrer Erscheinung her dazu gehören.
Frau von Storch (vor der schon mein Frosch gewarnt hat, und das mehrmals), hat die Diskussion auf eine Ebene gebracht, wo sie nicht hingehört.

Ein Führungszeugnis besagt, dass jemand in der Verangenheit keine Straftaten begangen hat, die "eintragungswürdig" einzustufen sind, mehr nicht.

Wenn es Tumult in so einer Umkleidekabine gibt; dann kann der Ausweis vorgezeigt und bewiesen werden, welcher Name eingetragen ist.
Eine Argumentation "... haben Sie schon mal einen Mann gesehen, der 'Monika' heißt?" könnte vielleicht ein wenig helfen, aber ist nicht so ganz überzeugend. (Nur ein Beispiel; nichts gegen Monika)

Ich denke, wir brauchen mehr "gemischte Kabinen". Die Schwimmbäder tun sich allerdings etwas schwer damit, besonders wenn Umbauten erforderlich sind.
Zum Umkleiden gibt es hier in Glücksburg auch individuelle Kabinen (neben Männer- und Frauenumkleidekabinen); jedoch geschlechtsgetrennte Gemeinschaftsduschen.
Weiterhin kann die Familienumkleidekabine und die dort dazugehörige kleine Dusche genutzt werden (ist aber stark von Familien nachgefragt).

In Diskussionen zeigten sich mehrere Schwimmbäder offen, Verantwortliche schrieben zwar, dass sie sich noch nicht mit dem "Problem" beschäftigt haben, weil es bei ihnen einfach nicht auftauchte, aber sie haben sich trotzdem um Lösungen bemüht.
In Glücksburg haben sie schließlich sogar eine "Toilette für alle" eingerichtet (schon vor einigen Jahren).
Wer eine Personenstandsänderung vorgenommen hat, darf die geschlechtsbezogenen Räume benutzen, die nach dem Eintrag zustehen.
"Wir können allerdings nichts für die Reaktionen anderer Gäste", hat mir eine Verantwortliche aber geschrieben.

Bisher habe ich, wenn wir mindestens zu zweit waren, die Familienumkleidekabine und Dusche benutzt.
Eine Erprobung der anderen Möglichkeit wurde nun durch die Schließung des Schwimmbades wegen Corona auf Eis gelegt.

Gruß
Anne-Mette
Frieda
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 9 im Thema

Beitrag von Frieda »

Marielle hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 10:39 ...
Sry, weil ich mich nochmal zu Wort melde.

Wenn ich das hier angesprochene Thema, mal auf meine Situation "kopieren" würde, müsste ich als Frau die in häuslicher Gewalt gelebt hat, mir zukünftig von jedem Mann ein Führungszeugnis zeigen lassen, um dann erst entscheiden zu können/wollen, ob Er mit mir Kontakt haben darf?

Entschuldige bitte, ich frage ehrlich nur nach, weil ichs echt verstehen möchte. 😳

Namaste 🙏
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 10 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2020-10-20 »

Ich denke man sollte ein einfaches Führungszeugnis bei der Personenstandsänderung ruhig in Betracht ziehen, daß nicht dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wird.

Damit meine ich, das bei zu einfacher Änderung so manches Schlitzohr auf die Idee kommen könnte, seine Identität auf einfachste Art und Weise zu verschleiern. Aus welchen Gründen auch immer. Denn das würde uns Betroffenen sehr zum Schaden gereichen.

Es ist nur eine kleine Hürde, aber ein Allheilmittel ist das auch nicht.

LG
Petra Sofie
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 11 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Hallo Anne-Mette, hallo Rest der Welt,

ich habe das so verstanden, dass es nicht darum geht, das Führungszeugnis zusätzlich zu den Gutachten beibringen zu müssen:
Marielle hat geschrieben: Do 25. Jun 2020, 21:52 Es geht dabei um die (massgeblich -aber nicht nur- durch die AfD induzierte) Sorge vor missbräuchlicher Nutzung einer Möglichkeit zur selbstbestimmten Entscheidung über den eigenen Geschlechtseintrag und um die zugehörige Diskussion über einen Missbrauchsfall in England.
Also wohl etwa in der Art: Ich habe keine einschlägigen *) Einträge im Führungszeugnis, also ist alles ok und ich kann meinen Geschlechtseintrag selbstbestimmt wählen, natürlich dann auch passende Vornamen. Oder eben nicht, dann würden weiterhin gewisse Hürden bestehen, damit die Schutzräume weiterhin Schutzräume bleiben. (Hoffentlich hab ich das jetzt so ausgedrückt, dass sich keine auf den nicht vorhandenen Schlips getreten fühlt ...)

Das was du hier beschreibst
Anne-Mette hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 11:10 Wenn es Tumult in so einer Umkleidekabine gibt; dann kann der Ausweis vorgezeigt und bewiesen werden, welcher Name eingetragen ist.
Eine Argumentation "... haben Sie schon mal einen Mann gesehen, der 'Monika' heißt?" könnte vielleicht ein wenig helfen, aber ist nicht so ganz überzeugend. (Nur ein Beispiel; nichts gegen Monika)
betrifft ja nicht die Namensänderung. Was ist denn, wenn
Anne-Mette hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 11:10 dort Menschen auftauchen, die in keiner Weise von ihrem Auftreten und ihrer Erscheinung her dazu gehören
diese aber im Ausweis einen weiblichen Namen stehen haben? Oder besser, wie können wir eben das möglichst verhindern, insbesondere dass dort Menschen auftauchen, die eben einschlägig vorbestraft sind? Und nein, ich bin da auch nicht superbegeistert jetzt ein Führungszeugnis unbedingt vorlegen zu müssen. Eine bessere Idee, auf der einen Seite selbst über meinen Namen und Geschlechtseintrag bestimmen zu dürfen, auf der anderen Seite das (berechtigte) Bedürfnis nach Schutz zu respektieren, habe ich aber zumindest bis jetzt nicht.

LG, Mirjam


*) Eine Verurteilung beispielsweise wegen Diebstahls dürfte aus meiner Sicht kein Ablehnungsgrund sein. Deswegen sehe ich auch nicht die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses, hatte ich weiter oben ja schon geschrieben.
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 12 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Mirjam hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 12:12 ich habe das so verstanden, dass es nicht darum geht, das Führungszeugnis zusätzlich zu den Gutachten beibringen zu müssen:
Nein, das ist mir klar - und ich hoffe, dass ich das nicht ausgedrückt habe; denn seit jahren setze ich mich dafür ein:

zwangsgutachterei.jpg
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 13 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Hallo Petra Sofie,
Petra Sofie hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 12:01 Damit meine ich, das bei zu einfacher Änderung so manches Schlitzohr auf die Idee kommen könnte, seine Identität auf einfachste Art und Weise zu verschleiern. Aus welchen Gründen auch immer. Denn das würde uns Betroffenen sehr zum Schaden gereichen.
So einfach geht das sowieso nicht, denn die Vorstrafen und sonstigen Einträge bleiben in jedem Fall erhalten, -§ 20a BZRG. Daran wird sich auch nichts ändern, egal ob mit oder ohne Führungszeugnis, selbstbestimmt oder nicht.

LG, Mirjam
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 14 im Thema

Beitrag von Mirjam »

Anne-Mette hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 12:23
Mirjam hat geschrieben: Fr 26. Jun 2020, 12:12 ich habe das so verstanden, dass es nicht darum geht, das Führungszeugnis zusätzlich zu den Gutachten beibringen zu müssen:
Nein, das ist mir klar - und ich hoffe, dass ich das nicht ausgedrückt habe; denn seit jahren setze ich mich dafür ein:


zwangsgutachterei.jpg
Ich fand es etwas unklar ausgedrückt, auch noch als ich es gerade nochmal gelesen hatte. Andererseits hätte ich es natürlich wissen können (müssen?), dass es nicht so gemeint war, es ist schließlich nicht der erste Beitrag von dir zu solchen oder ähnlichen Themen, den ich lese ...

LG, Mirjam
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Re: Umfrage zu möglichen Anforderungen zur PÄ/VÄ „ Führungszeugnis

Post 15 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

in größeren Städten könnte natürlich für jede Gruppe (Frauen, Männer, muslimische Frauen...) ein separates Schwimmen eingerichtet werden. In Gegenden mit weniger Interessierten denke ich eher, es wird an der geringen Nachfrage scheitern.
Allerdings ändert das nichts an der Einschätzung "Frau (mit transsexuellem Hintergrund / mit transsexueller Vergangenheit) = FRAU

Heute fand ich diesen Hinweis (in Berlin gibt es ähnliche Angebote):

flyer-transinterschwimmen.jpg

Flyer in lesbarer Größe
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