dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
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Silke61
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dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Hallo,
seit heute bin ich stolze Besitzerin eines Ergänzungsausweises und habe gleich eine ganz blöde Frage dazu:
Wie soll ich ihn unterschreiben? Mit Silke oder so wie meine Unterschrift im Personalausweis steht?
Ich weiß halt nicht, wozu die Unterschrift dient, als Unterschriftsprobel für Silke oder zum Abgleich mit dem PA (Schutz vor Mißbrauch).
Da meine Tendenz zu Silke geht und mal angenommen damit liege ich richtig: Ich habe ja noch praktisch keine Übung mit dieser Unterschrift (alle offiziellen Dokumente laufen bisher unter meinem männlichen Namen). Sollte man erst tüchtig üben, damit sich so etwas wie eine unverwechselbare Unterschrift einschleift? Oder mache ich mir mal wieder viel zu viele Gedanken und einfach drauf mit dem Namen, egal wie er gerade aus der Feder fließt?
Grüße und frohes Fest
Silke
seit heute bin ich stolze Besitzerin eines Ergänzungsausweises und habe gleich eine ganz blöde Frage dazu:
Wie soll ich ihn unterschreiben? Mit Silke oder so wie meine Unterschrift im Personalausweis steht?
Ich weiß halt nicht, wozu die Unterschrift dient, als Unterschriftsprobel für Silke oder zum Abgleich mit dem PA (Schutz vor Mißbrauch).
Da meine Tendenz zu Silke geht und mal angenommen damit liege ich richtig: Ich habe ja noch praktisch keine Übung mit dieser Unterschrift (alle offiziellen Dokumente laufen bisher unter meinem männlichen Namen). Sollte man erst tüchtig üben, damit sich so etwas wie eine unverwechselbare Unterschrift einschleift? Oder mache ich mir mal wieder viel zu viele Gedanken und einfach drauf mit dem Namen, egal wie er gerade aus der Feder fließt?
Grüße und frohes Fest
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Momo58
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Hallo Silke,
da du auf der Vorderseite des dgti-Ergänzungsausweises als Vornamen Silke stehen hast, unterschreibt du auch so. Bei Kontrollen immer zusätzlich den Personalausweis vorlegen (Vergleichsmöglichkeiten der Personalausweisnummer). Bei velspol.de. findest du Verhaltensvorschriften für Polizisten sowie eine ausführliche Beschreibung der Rechtslage bei Kontrollen von Trans*menschen . Der dgti-Ergänzungsausweis ist lediglich ein Hilfsmittel um dir Zutritt auf die entsprechende Toilette zu sichern und um blöde Nachfragen zu vermeiden. Dennoch hast du auch ohne Ergänzungsausweis die gleichen Rechte.
Liebe Grüße
Manuela
da du auf der Vorderseite des dgti-Ergänzungsausweises als Vornamen Silke stehen hast, unterschreibt du auch so. Bei Kontrollen immer zusätzlich den Personalausweis vorlegen (Vergleichsmöglichkeiten der Personalausweisnummer). Bei velspol.de. findest du Verhaltensvorschriften für Polizisten sowie eine ausführliche Beschreibung der Rechtslage bei Kontrollen von Trans*menschen . Der dgti-Ergänzungsausweis ist lediglich ein Hilfsmittel um dir Zutritt auf die entsprechende Toilette zu sichern und um blöde Nachfragen zu vermeiden. Dennoch hast du auch ohne Ergänzungsausweis die gleichen Rechte.
Liebe Grüße
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Wir alle sind nur ein unbedeutendes Staubkorn im Universum
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Lavendellöwin
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Hi...
naja es gibt Regeln für eine "gültige" Unterschrift..
"Unter-schrift muss den Famili-ennamen enthalten
Die Unter-schrift gilt als eindeutige Willens-be-kundung des Unter-zeich-nenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervor-gehen, von wem er stammt. Der Bundes-ge-richtshof hat detail-liert festgelegt, wie eine gültige Unter-schrift aussieht: Sie muss den vollen Famili-ennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeu-tungen von Schrift erkennbar sein.
Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unter-schrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unter-schreiben. Mit einem Künstler-namen darf man hingegen zeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeu-tigen Rückschluss auf die Person zulässt."
Also reicht bei Unterschrift der Nachname aus, der stilistischen Anklang an Schrift haben muss.
Ich unterschreibe meist nur mit Nachnamen, das sieht bei mir wie übereinander gelegte Buchstaben aus.
Wenn ich Lust hab hänge ich vorne meinen abgekürzten weiblichen Namen an-und nie hat wer gefragt was das heisst...
es ist aber nicht korrekt mit einem "falschen" Namen zu unterschreiben
Alles Liebe Marie
naja es gibt Regeln für eine "gültige" Unterschrift..
"Unter-schrift muss den Famili-ennamen enthalten
Die Unter-schrift gilt als eindeutige Willens-be-kundung des Unter-zeich-nenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervor-gehen, von wem er stammt. Der Bundes-ge-richtshof hat detail-liert festgelegt, wie eine gültige Unter-schrift aussieht: Sie muss den vollen Famili-ennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeu-tungen von Schrift erkennbar sein.
Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unter-schrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unter-schreiben. Mit einem Künstler-namen darf man hingegen zeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeu-tigen Rückschluss auf die Person zulässt."
Also reicht bei Unterschrift der Nachname aus, der stilistischen Anklang an Schrift haben muss.
Ich unterschreibe meist nur mit Nachnamen, das sieht bei mir wie übereinander gelegte Buchstaben aus.
Wenn ich Lust hab hänge ich vorne meinen abgekürzten weiblichen Namen an-und nie hat wer gefragt was das heisst...
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Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Jasmin_35
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Genau so ist es und bestensfalls ähneln sich beide Unterschriften auf den Ausweisen, das ist auch ein Wiedererkennungsmerkmal.!EmmiMarie! hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 14:32 Also reicht bei Unterschrift der Nachname aus, der stilistischen Anklang an Schrift haben muss.
Davon mal ab, hat mir der dgti Ausweis am Ende auch nichts mehr genutzt, weil 99% der leute das Teil nicht kennen, jüngere sind eher tolerant und am Ende kommt es nur drauf an, wie der gegenüber reagiert. Es ist beruhigend den dabei zu haben, mehr aber auch nicht. Und einen Anspruch auf Änderung irgendwelcher Daten hat man damit auch nicht, da es kein offizieller Bundesausweis aus, wie ein Reisepass oder die ID Karte. Wenn ich es nochmal bestellen würde, spende ich den Betrag lieber direkt an dgti in Gänze ohne Gegenleistung in Form einer Plastikkarte.
Liebe Grüße Jasmin
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Silke61
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Danke für die Anmerkungen, doch nur noch einmal zur Klarstellung: es geht mir nicht um die Problematik von Unterschriften allgemein (obwohl auch das ein wichtiges Thema ist), sondern ganz konkret darum, was auf die Rückseite des Ergänzungsausweises gehört.
Dort steht: "Unterschrift Inhaber_in", was mir aber bei einem Dokument, das dem Mapping von einer männlichen auf eine weibliche Identität dient, alles andere als eindeutig ist.
LG
Silke
Dort steht: "Unterschrift Inhaber_in", was mir aber bei einem Dokument, das dem Mapping von einer männlichen auf eine weibliche Identität dient, alles andere als eindeutig ist.
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Silke
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ChristinaF
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Ist doch selbstredend, dass du den Ausweis mit deinem weiblichen Vornamen unterschreibst.
Und im Gegensatz zu "Jasmin35" hat mir persönlich der Ausweis immer wieder sehr genutzt. Zumindest bei mir ists so, dass ihn sehr viele amtliche (Polizei, Banken,...) und nicht amtliche (Flughafenpersonal, Hotels, Geschäfte,...) Institutionen kennen und auch voll und ganz akzeptieren. Also verzichten würde ich auf den Ausweis nicht mehr.
Liebe Grüße
Christina
Und im Gegensatz zu "Jasmin35" hat mir persönlich der Ausweis immer wieder sehr genutzt. Zumindest bei mir ists so, dass ihn sehr viele amtliche (Polizei, Banken,...) und nicht amtliche (Flughafenpersonal, Hotels, Geschäfte,...) Institutionen kennen und auch voll und ganz akzeptieren. Also verzichten würde ich auf den Ausweis nicht mehr.
Liebe Grüße
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Lavendellöwin
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Silke61 hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 15:35 was auf die Rückseite des Ergänzungsausweises gehört.
Dort steht: "Unterschrift Inhaber_in", was mir aber bei einem Dokument, das dem Mapping von einer männlichen auf eine weibliche Identität dient, alles andere als eindeutig ist.
mhm,
nochmal, rechtssicher ist der rechtliche Nachname mit oder ohne rechtlichem Vornamen und alles andere verstösst gegen -§ 126 Abs. 1 BGB.
Es sei denn es ist ein allgemein bekannter Künstlername..
Aus gewissen Gründen habe ich einen japanischen Namen mitsamt Stempel der "notariell"
hinterlegt ist um z.B. Bankgeschäfte ausführen zu können und trotzdem kann ich nicht mit Ai Shima
in Deutschland unterschreiben, weil das hier nicht gilt. Das heisst übrigens "Insel" Shima und "lieben" Ai.
Ich habe auch einen tibetischen und einen Nepali Namen, aber die haben hier halt nun mal keine
Rechtsgültigkeit...
Alles Liebe Marie
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Silke61
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Danke Christina! Das ist doch mal 'ne klare Aussage. Und da du Deinen Ausweis -- mit Deinem weiblichen Namen unterschrieben -- schon oft verwendet hast, wird er offensichtlich auch genau so akzeptiert. Dann werde ich meinen also auch so unterschreiben...ChristinaF hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 15:50 Ist doch selbstredend, dass du den Ausweis mit deinem weiblichen Vornamen unterschreibst.
Und im Gegensatz zu "Jasmin35" hat mir persönlich der Ausweis immer wieder sehr genutzt. Zumindest bei mir ists so, dass ihn sehr viele amtliche (Polizei, Banken,...) und nicht amtliche (Flughafenpersonal, Hotels, Geschäfte,...) Institutionen kennen und auch voll und ganz akzeptieren. Also verzichten würde ich auf den Ausweis nicht mehr.
Grüße und besten Dank (auch allen anderen Antwortenden)
Silke
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JaquelineL
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Hallo ihr Lieben,
vorweg: dies ist keine Rechtsberatung.
Liebe Grüße
Jackie
vorweg: dies ist keine Rechtsberatung.
"Alles andere" scheint alles andere als richtig: -§ 126 Abs. 1 BGB bezieht sich auf die "Schriftform", d.h. eine ganz besondere Ausnahmeform von Rechtsgeschäften (solche mit gesetzlich geforderter Beurkundungspflicht). Einen normalen Kaufvertrag könnte man auch mit "Minnie Maus" unterschreiben, solange insgesamt weder Betrug noch Verschleierung gegeben sind - die Rechtsgültigkeit bliebe wohl trotzdem bestehen.!EmmiMarie! hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 16:17Silke61 hat geschrieben: Mi 25. Dez 2019, 15:35 was auf die Rückseite des Ergänzungsausweises gehört.
Dort steht: "Unterschrift Inhaber_in", was mir aber bei einem Dokument, das dem Mapping von einer männlichen auf eine weibliche Identität dient, alles andere als eindeutig ist.
mhm,
nochmal, rechtssicher ist der rechtliche Nachname mit oder ohne rechtlichem Vornamen und alles andere verstösst gegen -§ 126 Abs. 1 BGB.
Es sei denn es ist ein allgemein bekannter Künstlername..
Liebe Grüße
Jackie
Today is the first day of the rest of my... forget it.
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Michi
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Hallo.
Man könnte ja im auch beim DGTI nachfragen. Die geben den Ausweis heraus; die sollten es sehr genau wissen.
Übrigens müsste unter jeder Auskunft hier richtigerweise stehen:
IANAL (I am not a lawyer. .. bzw. aud deutsch: Ich bin kein Anwalt.)
Michi
PS: Mir stellt sich das Problem nicht, da beide Vornamen mit dem selben Buchstaben anfangen, und ich schon immer mit 'erster Buchstabe Vorname plus Nachname' unterschreibe. Also "Augen" auf bei der Namens-Wahl.
Man könnte ja im auch beim DGTI nachfragen. Die geben den Ausweis heraus; die sollten es sehr genau wissen.
Übrigens müsste unter jeder Auskunft hier richtigerweise stehen:
IANAL (I am not a lawyer. .. bzw. aud deutsch: Ich bin kein Anwalt.)
Michi
PS: Mir stellt sich das Problem nicht, da beide Vornamen mit dem selben Buchstaben anfangen, und ich schon immer mit 'erster Buchstabe Vorname plus Nachname' unterschreibe. Also "Augen" auf bei der Namens-Wahl.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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ChristinaF
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Puh, da gibts ja verschiedene Meinungen. Für meinen Teil kann ich nur sagen, dass ich den Ausweis natürlich mit meinem weiblichen Vornamen und meinen Nachnamen unterschrieben habe. Wieoft ich das Ding dann schon gebraucht habe, weiß ich echt nicht mehr. Aber bei den xmaligen Vorlagen, sogar einmal bei einer Polizeikontrolle, musste ich keine fünf Mal meinen amtlichen Reisepass herzeigen. Ebenso wenig beim boarding am Flughafen.
Ich möchte keinesfalls Werbung für die dgti machen, aber bin tausendfach froh, solch einen Ausweis zu haben.
Liebe Grüße
Christina
Ich möchte keinesfalls Werbung für die dgti machen, aber bin tausendfach froh, solch einen Ausweis zu haben.
Liebe Grüße
Christina
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Phi
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Ich habe den Ergänzungsausweis am 23.12 am Abend online beantragt und am 25.12. die Info bekommen, dass die Bezahlung eingegangen ist und der Ausweis für die Produktion freigegeben ist. Ich freue mich schon darauf!
Hab mal bei meinen anderen Ausweisen und Pass nachgesehen und habe überall anders unterschrieben.
Im Alltag nutze eh nur meinen Nachnamen - der ist lang und verwirrend genug.
Hab mal bei meinen anderen Ausweisen und Pass nachgesehen und habe überall anders unterschrieben.
Im Alltag nutze eh nur meinen Nachnamen - der ist lang und verwirrend genug.
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Lavendellöwin
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
MichiWell hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 12:57 Übrigens müsste unter jeder Auskunft hier richtigerweise stehen:
IANAL (I am not a lawyer. .. bzw. aud deutsch: Ich bin kein Anwalt.)
Bin ich natürlich nicht-und stimmt eine Beratung in rechtlichen Fragen wird hier keine erbracht.
Ja, aber mit -§ 126 Abs. 1 BGB ist bei einer eigenhändigen Unterschrift die gesetzlich vorgeschriebeneJaquelineL hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 01:56 "Alles andere" scheint alles andere als richtig: -§ 126 Abs. 1 BGB bezieht sich auf die "Schriftform"
Schriftform gewahrt-und daher sollte die Unterschrift der Person entsprechen, da es sich
bei der angesprochenen Thematik um einen Identitätsnachweis handelt..meine Meinung.
Wie der Nameszug aussehen sollte ist auch rechtlich festgelegt..
sich aber wohl über die Zeit verändert ist was anderes
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Silke61
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Re: dgti Ergänzungsausweis unterschreiben
Genau das habe ich parallel zu der Frage hier auch gemacht. Wegen der Feiertage gab es bisher keine Antwort. So sehr ich mir auch wünsche, meinem weiblichem Namen durch die Unterschrift auf dem Ausweis eine erste offizielle Existenz zu geben, so wenig möchte ich ihn durch eine juristisch falsche Unterschrift entwerten.MichiWell hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 12:57 Man könnte ja im auch beim DGTI nachfragen. Die geben den Ausweis heraus; die sollten es sehr genau wissen.
Ich melde mich, wenn ich eine Antwort vom DGTi habe...
LG
Silke