Svetlana L hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 13:44
Ich kenne das aus dem öffentlichen Dienst (in der "freien Wirtschaft" war ich noch nie) so, dass nach einer Bewerbung Personalakten angefordert und ausgewertet werden. Erst wenn man dann in die engere Wahl kommt, wird man zum Gespräch eingeladen. In diesem Fall wäre die Irritation (Bewerbung weiblich - Personalakte männlich) bei den Personalern also schon da, noch bevor man sich erklären kann.
Genauso ist es - gebrandmarkt und diskriminiert bis zum Ende - und das unter der lächerlichen Schutzbehauptung des "allgemeinen öffentlichen Interesses".
Wer den öffentlichen Dienst und den überaus hypersensiblen Umgang mit derlei Akten und anderen privaten Informationen kennt, kann sich in etwa vorstellen, welche Kreise das schlimmstenfalls zieht.
Wäre es nicht so traurig, könnte man sich regelrecht totlachen.
Ich hab z.B dem Landesverwaltungsamt die spannende Frage vorgelegt, wie sich eine derlei schikanöse Vorgehensweise mit den lautstarken Parolen des neuen 'Leitbildes' von Chancengleichheit usw. sowie den Diversity-Strategien zur Integrationsförderung verträgt, da ja viele alte Verwaltungsakte mit ihren aktuell falschen Inhalten in die Zukunft wirken und bei jeder Kleinigkeit ausgebuddelt werden. Bin schon auf die Ausreden gespannt ... Bevor ich den Löffel abgebe, ziehe ich nochmal alle Register, um den Wahnsinn in vollen Zügen genießen zu können.
Svetlana L hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 13:44
Bei meiner vorherigen Bewerbung kam mein Outing erst nach der Zusage, da habe ich dann noch ein Vieraugengespräch mit meinem künftigen Vorgesetzen geführt und alles war gut.
Das wäre dann aber nur unter dem seltenen, unüblichen Fall passiert, wenn die neue Stelle deine Akte vor der Zusage
nicht anforderte. Das war sicher ein Versehen und eine absolute Ausnahme.
TheresaNicole hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 20:49
Habe da leider ohn VÄ/PÄ keine chance weil sich das Landesamt für Schule und Bildung querstellt und mit ohne jegliche Form von Begründung mitgeteilt hat, es würde rechtlich nicht gehen.
Leider hast du auch
nach der VÄ / PÄ keinerlei rechtliche Handhabe, wenn es alte Zeugnisse vor Rechtskraft sind.
Dafür hat der Gesetzgeber peinlichst gesorgt. Wäre ja schlimm, wenn unsereins so einfach in der feinen Gesellschaft abtauchen könnte. Du kannst maximal hübsch bitten und kräftig schlucken, wenn die Bitte abgelehnt wird. Das war's.
-Diva