taz - Kommentar: Kommentar BGH-Urteil zu Intersexualität Rosa, hellblau — nichts?
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Anne-Mette
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taz „ Kommentar: Kommentar BGH„Urteil zu Intersexualität Rosa, hellblau — nichts?

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

"Der Bundesgerichtshof kennt nur zwei Geschlechter. Das bleibt weit hinter humanistischen Ansprüchen und wissenschaftlichen Empfehlungen zurück".

http://www.taz.de/!5329100/

Gruß
Anne-Mette
ExUserIn-2026-04-08
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Re: taz „ Kommentar: Kommentar BGH„Urteil zu Intersexualität Rosa, hellblau — nichts?

Post 2 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Was erwartest Du ? Der BGH ist kein Verfassungsorgan und prüft nur die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der ihm vorgeschalteten Gerichte. Deshalb kann es gar nicht anders urteilen. Nach derzeitiger Rechtslage gibt es eben nur m oder f. Daran kann auch ein BGH nichts ändern. Als Alternative kann man sich nur den Geschlechtseintrag löschen lassen. Genau diese Möglichkeit bestreitet das BGH auch nicht.
Die Klage scheiterte nun in allen Instanzen. Dem Beschluss zufolge können Betroffene seit der Gesetzesänderung vom November 2013 die Angabe ihres Geschlechts nachträglich löschen lassen. Deshalb würden Intersexuelle auch nicht in ihren Grundrechten verletzt.
Das ist nicht schön, aber derzeitige Rechtslage. Ich sehe in der gegenwärtigen Situation jedoch nur ein Übergangsprovisorium.
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
Hannah S.
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Re: taz „ Kommentar: Kommentar BGH„Urteil zu Intersexualität Rosa, hellblau — nichts?

Post 3 im Thema

Beitrag von Hannah S. »

Anne-Mette hat geschrieben:"Der Bundesgerichtshof kennt nur zwei Geschlechter. Das bleibt weit hinter humanistischen Ansprüchen und wissenschaftlichen Empfehlungen zurück".

http://www.taz.de/!5329100/

Gruß
Anne-Mette
Ich hab das als Zitat verstanden. Unrealistische Erwartungshaltungen habe ich da gar nicht herauslesen können.

Abgesehen davon gilt doch immer noch: 'Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand!' Überraschende Urteile gab es doch schon reichlich!

Und soweit ich gelesen habe bleibt noch der Gang zum BVG und dort gilt wieder der vorige Absatz. 8)

Lieben Gruß
Hanna

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ab08
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Re: taz „ Kommentar: Kommentar BGH„Urteil zu Intersexualität Rosa, hellblau — nichts?

Post 4 im Thema

Beitrag von ab08 »

Kleine Ergänzung:

Hallo,

Zwischengeschlecht gefällt obiger Taz-Artikel weniger -> "SCHÄM DICH, TAZ — einmal mehr!!!"
http://blog.zwischengeschlecht.info/
Das gibt mir als Taz-Abonnentin zu Denken!

Liebe Grüße
Andrea
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
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