Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?
Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Tina_G
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Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 1 im Thema

Beitrag von Tina_G »

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich vor 5 Monaten von meiner Frau getrennt. Der Grund dafür ist, dass die Ehe seit mehreren Jahren keine ist, d. h. jeder für sich lebt. Die einzige Gemeinsamkeit sind unsere (jugendlichen) Kinder. Die Trennung erfolgte erst jetzt, weil mir meine Kinder sehr am Herzen liegen und ich Bedenken hatte, wie sie mit einer Scheidung zurecht kommen würden. Nun, da sie älter sind, habe ich mich zur Trennung entschlossen. Ich lebe mit meiner Familie noch im gleichen Haus. Das hat zwar den Nachteil, dass ich das Crossdressing nur sehr selten zuhause ausüben kann (einzig meíne Frau weiß davon), aber den Vorteil, dass ich weiterhin engen Kontakt zu meinen Kindern habe. Das Crossdressing übe ich zuhause nur aus wenn ich allein bin. Ansonsten fahre ich en femme in die Ferne. Meine Frau streitet die Trennung ab, obwohl ich die Trennungs-Anforderungen im gleichen Haushalt einhalte (getrennte Zimmer, Kochen, Waschen, Bügeln usw.) Ausserdem lehnt sie eine einvernehmliche Scheidung ab und macht mir das Leben zur Hölle.

Heute habe ich ein Schreiben vom Anwalt meiner Frau bekommen, laut dem meine Frau "sehr unter meinen sexuellen Präferenzen leidet" und ich deshalb aus dem gemeinsamen Haus ausziehen soll. Zum einen denke ich, dass mein Crossdressing nach der Trennung keine Rolle spielen sollte. Ausserdem würde es doch eine Diskrimminierung bedeuten, wenn ich wegen des Crossdressings ausziehen müsste.

Das ganze wühlt mich innerlich ziemlich auf und hinzu kommt derzeit verstärkter beruflicher Stress. Ich werde versuchen morgen einen Termin bei meinem Anwalt zu bekommen. Habt ihr noch Tipps für mich?

Liebe Grüße
Tina
Anne-Mette
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 2 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
sexuellen Präferenzen leidet
"Crossdressing" hat nichts damit zu tun. Wenn schon ein Anwalt bemüht wird, um Dir so etwas mitzuteilen, dann hätte ersie sich jedenfalls sachkundig machen können.
Das Crossdressing übe ich zuhause nur aus wenn ich allein bin. Ansonsten fahre ich en femme in die Ferne.
Das untermauert ein wenig meine These, dass es selten etwas bringt, zu verzichten. Vorteile hat es Dir nicht eingebracht...

Wenn Du nach Deinem Anwaltbesuch konkrete Unterstützung brauchst, dann melde Dich.
Du solltest erst einmal mit ihm beraten, was zu tun ist.
Eine Stellungnahme könnte ich Dir gerne geben, wenn die Beratung mit dem Anwalt ergibt, dass die gut und/oder notwendig wäre.

Gruß
Anne-Mette
Franka
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 3 im Thema

Beitrag von Franka »

Ich sehe es so wie Anne-Mette, sollte rein rechtlich kein Nachteil sein. Das eine Ehe Crossdressen nicht verkraftet kann passieren, sollte dann aber zu gleichen Teilen gewichtet werden und nicht zu deinem Nachteil.
Die Sache mit dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus ist wohl auch eine Geldfrage, wer kann wen auszahlen und die Kosten weiterhin allein tragen, wenn die Kinder aber noch im Haus wohnen und auch bei ihrer Mutter bleiben wollen, bist du wohl im Nachteil.
Und mein Tipp, nimm dir auch eine Anwältin, mein Anwalt war eine Niete, die Anwältin meiner Ex war besser und da ich auch noch eine Richterin (meiner Meinung nach mit Rechenschwäche) hatte durfte und darf immer noch ganz schön Bluten.
Nächsten Monat sollte das Thema für mich endgültig erledigt sein dann geht es endlich wieder Bergauf. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen einen guten Anwalt zu finden und einen neutralen Richter.
Stressig wird es aber wohl leider noch eine ganze Weile weitergehen auch dafür viel Kraft.

Lieben Gruß Dahlia
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
Sunny
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 4 im Thema

Beitrag von Sunny »

Ich kann mich dahlia da leider nur anschließen. Such dir einen Anwalt, bei dem du ein gutes Gefühl hast, weil du merkst, dass er sich tatsächlich einsetzt. Der mag vielleicht ein bisschen mehr kosten als sein Kollege, aber am Ende kann sich das sowohl in Geld als auch in Nerven unglaublich auszahlen.
Und eine Sache, die du vielleicht bei der Frage nach dem Auszug bedenken solltest: Ehefrauen haben Anspruch auf Unterhalt für sich selbst bis zur Rechtskraft der Scheidung, die natürlich vom Beginn des Trennungsjahres abhängig ist. Wenn deine Frau die Trennung bestreitet, so lange ihr im gleichen Haus lebt, kann das alles verzögern und dich dadurch bares Geld, sowohl in Form von Unterhalt als auch in Form von Rentensansprüchen, kosten. Auch wenn es schmerzt und blöd ist, aber mit einem Auszug deinerseits kannst du wohlmöglich mehr Schmerz und Stress am Ende vermeiden.

Auf Anhieb fällt mir mehr nicht ein, aber wenn was sein sollte, kannst du gerne (auch per PN) nachfragen. Wie dahlia schon schrieb, ziehen wir nächsten Monat unter ihre Scheidung den Schlussstrich und sind deshalb noch unfreiwillig in dem Thema drin, obwohl die Trennung vor fast drei Jahren erfolgte, die Scheidung bereits ein Jahr rechtskräftig ist und wir seit einem halben Jahr verheiratet sind.

Mitfühlende Grüße
Sunny
Frankas glückliche und stolze Bio-Ehefrau
Tina_G
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 5 im Thema

Beitrag von Tina_G »

Ich danke euch für eure Rückmeldungen. Ich habe sonst niemanden, mit dem ich mich diesbezüglich austauschen könnte und es tut gut, dass ich mit meinen Problemen nicht ganz allein gelassen werde.
dahlia hat geschrieben:Auszug aus dem gemeinsamen Haus ist wohl auch eine Geldfrage
Da kann ich zustimmen: eine eigene Wohnung würde mich das doppelte dessen kosten, was ich an Unterhaltszahlung einsparen würde.
Sunny hat geschrieben:Such dir einen Anwalt, bei dem du ein gutes Gefühl hast, weil du merkst, dass er sich tatsächlich einsetzt.
Mit meinem Anwalt bin ich mir auch noch nicht sicher. Er ist zwar wie ich auf eine gütliche Lösung aus, aber angesichts der Kampfbereitschaft meiner Frau und ihres Anwaltes wäre wohl eine andere Einstellung besser.

@Dahlia und Sunny: ich wünsche euch, dass ihr euer gemeinsames Leben ohne die Altlasten ungestört geniessen könnt.

LG
Tina
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 6 im Thema

Beitrag von Sunny »

Danke Tina für die lieben Wünsche :-) Für uns heißt es neues Jahr, neues Glück nach langem Kampf.

Ich wünsche dir, dass es bei dir erst gar nicht zu so einem großen Kampf ausartet! Lass dich nicht von deiner Frau überrollen, und bedenke, dass deine Lebenshaltungskosten, wie eine eigene Wohnung, gegen den Unterhalt aufgerechnet wird. Du musst deine Existenz sichern, bevor du für ihre zahlst.

Liebe Grüße
Sunny
Frankas glückliche und stolze Bio-Ehefrau
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 7 im Thema

Beitrag von Andrea aus Sachsen »

.
Oh ja, Scheidung, Wohneigentum, Crossdressing und eine starrköpfige Exfrau — davon kann ich nicht nur ein Lied singen!
So etwas kann einem tatsächlich das Leben zur Hölle machen. Einiges davon habe ich ja in meinen Erlebnisberichten beschrieben, aber das ist nur die berühmte Spitze des Eisbergs, weil ich dort nur das erwähnte, was im Zusammenhang mit dem Ausleben meiner weiblichen Seite steht.
Ich denke auch, dass das Crossdressing rechtlich ohne Belang ist. Meine Exfrau hatte mir dazu einiges angedroht, aber bisher kam nichts dergleichen von ihrem Anwalt. Offenbar hat selbst er keinen Paragraphen gefunden, der ihr dabei geholfen hätte. Andererseits gibt es aber auch keine rechtlichen Mittel, um gegen Sturheit und fieses Verhalten vorzugehen.
Tina, mein Hauptproblem liegt zwar etwas anders als bei dir, aber wenn du mehr darüber wissen möchtest, kannst du mir gern eine PN schreiben.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 8 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, Tina,

fürs Gespräch mit deinem Anwalt mag ich da nur schnell die Stichworte "Trennungszeit", "Trennungsunterhalt", "Besuch- und Sorgerecht für die Kinder" nennen. Suche dir einen eigenen Anwalt und beratschlage dich mit ihm. Wenn ein Anwalt beide Seiten vertritt, so ist er meist ehr einer Seite zugeneigt und das Ergebnis dessen trägst du ewig mit dir herum.

Wie auch immer, sage nichts zu schnell zu, überschlaf es immer erst einmal und achte auch auf dich.

Liebe Grüße
Inga
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 9 im Thema

Beitrag von Tina_G »

Erst mal herzlichsten Dank für eure Anteilnahme!

Ich muss mich leider kurz fassen, weil ich gleich wieder weg muss. Ich war soeben bei meinem Anwalt, und der hat ganz klar gesagt, dass meine "sexuellen Präferenzen" rechtlich völlig egal sind. Er wird ein entsprechendendes Schreiben verfassen. Ich werde auch das gemeinsame Haus nicht verlassen, solange keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Auf eure Rückmeldungen ten werde ich später noch eingehen.

Liebe Grüße
Tina
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 10 im Thema

Beitrag von Lina »

Jana01 hat geschrieben:Ich bin Scheidungsanwalt... meine Empfehlung: Raus aus der gemeinsamen Wohnung! Denn im ZWeifel musst Du beweisen, dass die Ehe gescheitert ist und dass die Trennung auch im gleichen Haushalt vollzogen wird. Es sind furchtbare Verfahren für alle Beteiligten, auch den Anwälten macht es keinen Spaß! Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann kannst Du dem Gericht einen klaren Stichtag nennen an dem das Trennungsjahr begonnen hat. Spätestens drei Jahre nach einer defintiven Trennung übrigens kann sie die Scheidung NICHT mehr verhindern!
Kannst du das etwas genauer erklären - vor allem "Denn im ZWeifel musst Du beweisen, ..." usw. Beweisen, um genau was zu erreichen - welchen Antrag zu stellen und durchboxen? Dass beide weiter im selben Haus wohnen? Dass sie ausziehtß
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 11 im Thema

Beitrag von Sunny »

Lina hat geschrieben:
Jana01 hat geschrieben:Ich bin Scheidungsanwalt... meine Empfehlung: Raus aus der gemeinsamen Wohnung! Denn im ZWeifel musst Du beweisen, dass die Ehe gescheitert ist und dass die Trennung auch im gleichen Haushalt vollzogen wird. Es sind furchtbare Verfahren für alle Beteiligten, auch den Anwälten macht es keinen Spaß! Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann kannst Du dem Gericht einen klaren Stichtag nennen an dem das Trennungsjahr begonnen hat. Spätestens drei Jahre nach einer defintiven Trennung übrigens kann sie die Scheidung NICHT mehr verhindern!
Kannst du das etwas genauer erklären - vor allem "Denn im ZWeifel musst Du beweisen, ..." usw. Beweisen, um genau was zu erreichen - welchen Antrag zu stellen und durchboxen? Dass beide weiter im selben Haus wohnen? Dass sie ausziehtß
Ich denke, hier ist gemeint, dass Tina beweisen muss, dass die Ehe gescheitert und die Trennung auch im gleichen Haushalt vollzogen ist, um den Beginn des Trennungsjahres festzulegen ohne das eine Scheidung nicht möglich ist. Soweit ich weiß, wird der Scheidungsantrag erst zum bzw. nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht.

Wenn Tinas Frau jetzt offiziell leugnet, dass die Trennung bereits vor 5 Monaten erfolgte, verzögert sich damit die Scheidung auch um mindestens diese 5 Monate plus die Zeit, in der die Trennung auch weiterhin nicht nachgewiesen werden kann.
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 12 im Thema

Beitrag von Lina »

Da würde ich aber immer noch gerne, wissen, was der Scheidungsanwalt selbst meint. Denn ich sehe nicht, dass das irgend etwas am Endergebnis ändern sollte. Und damit auch keine Antwort auf die Ausgangsfrage des Threads gibt.
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 13 im Thema

Beitrag von Sunny »

Die Frage von Tina lautet, ob jemand Tipps für sie hat und die hat sie bekommen. Da sehe ich nicht, wo es nicht passt, gerade weil da Tipps vom Profi gekommen sind.

Was das Endergebnis angeht... klar wird die Scheidung irgendwann auch von Tinas Frau nicht mehr vermieden werden können, aber wie schnell eine Scheidung erfolgen kann und wie viel Zeit, Geld und Nerven es Tina bis dahin kostet, ist doch wohl nicht ganz unerheblich für sie, oder siehst du das anders?
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 14 im Thema

Beitrag von Tina_G »

Sorry für meine späte Antwort.
Vielleicht hätte ich anfangs noch klarer darstellen müssen, dass die Trennung von mir ausgeht und dass es zu unseren Anwälten bereits regen Kontakt gibt.

Meinen Anwalt habe ich eingeweiht und auch darauf hingewiesen, dass meine Frau im Alltag vom Crossdressing nichts mitbekommt. Ausserdem kann sie auch nicht damit argumentieren, dass sie oder die Kinder gesellschaftliche Nachteile haben könnten, weil es ausser meiner Frau und unseren Anwälten keiner weiß. Auch mein Anwalt sieht darin nur einen Vorwand, um mich aus dem Haus zu jagen. An (haltlosen) Alternativ-Vorwürfen arbeitet die Gemahlin auch schon, z. B. Gewaltandrohung meinerseits. Da muss man schon vorsichtig sein, dass man sich nicht provozieren lässt.
Anne-Mette hat geschrieben: Eine Stellungnahme könnte ich Dir gerne geben, wenn die Beratung mit dem Anwalt ergibt, dass die gut und/oder notwendig wäre.
Danke Anne-Mette. Wie du ja selbst bemerkt hast, handelt es sich bei dem Anwalt nicht um einen Crossdressing-Experten. Vielleicht komme ich auf dein Angebot nochmal zurück, wenn Aufklärung erforderlich sein sollte.
Andrea aus Sachsen hat geschrieben:.
Einiges davon habe ich ja in meinen Erlebnisberichten beschrieben,..., aber wenn du mehr darüber wissen möchtest, kannst du mir gern eine PN schreiben.
Zuerst werde ich erst mal deine Berichte lesen und mich dann ggf. melden. Danke für das Angebot.
Jana01 hat geschrieben:Raus aus der gemeinsamen Wohnung! Denn im ZWeifel musst Du beweisen, dass die Ehe gescheitert ist und dass die Trennung auch im gleichen Haushalt vollzogen wird.

Um die Trennung im gleichen Haushalt zu vollziehen, gibt es ja einige Regeln (getrennte Konten, höchstens WG-ähnlicher Umgang,..), die ich auch weitestgehend einhalte. Meine Frau und ihr Anwalt bestreiten die Trennung trotzdem, was laut meinem Anwalt angesichts der geforderten Unterhaltszahlungen ein faktischer Widerspruch ist (langsam gräbt sich das Anwalts-Deutsch bei mir ein, sorry). Wichtiger Nachweis ist natürlich auch die Meldung beim Finanzamt, denn wer zahlt schon freiwillig Steuerklasse 1 statt 3.
Jana01 hat geschrieben:Es wird das ganze Privatleben, evtl. inkl. Intimleben vor Gericht aufgerollt. Versuch das zu vermeiden, es ist eine ganz große Belastung, eventuell müssen die Kinder als Zeugen aussagen.... wie gesagt, lass Dich beraten!
Da muss ich ausnahmsweise mal meine Frau loben, denn sie will auch mein Crossdressing nicht an die große Glocke hängen und strebt eine nicht-öffentliche Scheidungsverhandlung an.
Thea hat geschrieben: Es geht nicht gegen Dich als Mensch, es geht gegen Tina.
Die Trennung ist ja von mir ausgegangen und mir ist es relativ wurscht, ob meine Frau etwas gegen mich als Menschen hat oder gegen Tina hat. Und es ist schon zu viel passiert, als dass ich die Trennung noch mal zurückziehen würde.

Danke euch allen
Tina
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Re: Crossdressing als Nachteil bei Scheidung?

Post 15 im Thema

Beitrag von Tina_G »

Hallo zusammen,

nachdem ich die erste Gerichtsverhandlung hinter mir habe, möchte ich das Ergebnis kurz zusammenfassen.

Meine Frau hat über ihren Anwalt einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, dass ich sofort das Haus zu verlassen habe, mit Androhung einer sehr hohen Geldstrafe. So eine einstweilige Anordnung ist eine ziemlich fiese Sache, da hier keine Widerspruchsmöglichkeit wie bei einem sog. Hauptsacheverfahren besteht. Meine Frau hat für ihre Belastungsschrift sämtliche Register gezogen und ich musste sehr kurzfristig Beweise sammeln, um nicht aus meinem Haus geworfen zu werden.

Die anderen Details will ich euch ersparen und auf das eigentliche Thema zurückzukommen. Die Gegenseite hatte das Crossdressing als etwas Ungeheuerliches dargestellt, das ich praktiziere um meine Frau zu provozieren und sexuelle Befriedigung zu finden. Ich denke, die meisten hier können nachvollziehen, dass dies nicht mein Grund für das Crossdressing ist.

Während der Verhandlung war das Crossdressing nur insofern Thema, dass meine Frau unerlaubter Weise Fotos von mir kopiert und herumgezeigt hat. Ich hatte nicht das Gefühl, dass der Richter mich wegen des Crossdressings benachteiligen würde. Ich denke sogar, es wurde eher meiner Frau angelastet, sich daraus Vorteile erschleichen zu wollen. Jedenfalls kam meine Frau mit ihrem Wunsch des sofortigen Rauswurfs nicht durch.

Jetzt geht es in die nächste Runde, weil meine Frau das Jugendamt eingeschaltet hat, um das Sorgerecht zu erhalten. Ich hoffe mal, dass es auch hier fair zugeht und das Crossdressing nicht nachteilig ist.

Liebe Grüße
Tina
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