Hallo Ihr Lieben,
also zuerstmal sollte man mal differenziert schauen, wo denn was nun konkret wie Sache ist, also in welchen Ländern was und wie gesetzlich geregelt ist:
http://tgeu.org/nightmare/
und hier:
http://tgeu.org/trans_rights_europe_map/
Diese beiden Sammlungen sind so ziemlich das Umfangreichste, was man dazu im Netz finden kann. Wir in Deutschland jammern in der Tat auf recht hohem Niveau, denn wir haben Pfade zur vollständigen Anerkennung und auch zum Schutz unserer Geschlechtsidentität. In vielen anderen Ländern gibt es gar nichts - nicht auszudenken! Und das sind sogar EU Mitgliedsstaaten. TGEU ist eine Europaweite Organisation, d.h. sie müssen einen Überblick über alle Länder geben, nicht nur Deutschland.
Doch auch in Deutschland war nicht alles so gut, wie Vivian schon schrieb, bis 2011 sah es auch noch recht finster aus. Doch auch heute noch ist es alles andere als eine optimale Lösung. Warum? Claudia gibt schon gute Ansätze vor:
- Was ist schlimm an den Fragen in der ziemlich dümmlich gestellten Therapie?
- Wieviel Scheidungen werden wirklich erzwungen durch den Gesetzgeber? In der Mehrzahl sind es die Beteiligten selbst, weil es eben gemeinsam nicht geht.
- Sterilisation ist auch kein Thema, wenn sowieso eine GaOP geplant ist. BTW: Das Ende des Videos zeigt keine Sterilisation, weil die mit lokaler Betäubung gemacht wird. Das verstärkt meinen Eindruck der bewußten Manipulation durch Bilder, möglichst dramatisch darstellen.
Zu 1.: Du vermischst hier den juristischen und den medizinischen Teil. In dem juristischen Teil, nur um den geht es in dem Video, findet keine Therapie statt. Es geht bei den in Deutschland vorgeschriebenen Gutachten um die gutachterliche Bestätigung einer sog. "transsexuellen Prägung". Das ist streng genommen nichteinmal eine medizinische Diagnose. Doch schlussendlich wird diese Bestätigung allenthalben als solche betrachtet und ungerechtfertigterweise sogar teils von den Kassen als medizinisches Gutachten und als Voraussetzung für Zusagen zu medizinischen Leistungen gemacht. Mit anderen Worten, man schrammt damit dann leider doch sehr nah an einer Diagnose F64.0, die dann auch noch von zwei unabhängigen Gutachtern festgestellt wird, also eine hohe Relevanz und Wertigkeit bekommt.
Das Problem, das dadurch im Nachgang entsteht ist, dass man nach aktuellen ICD-10 und der aktuell noch weitgehend gültigen Auffassung damit eine psychische Störung attestiert bekommt. Und zudem auch noch eine, die gutachterlich als "chronisch" anzusehen ist, denn der Gutachter soll ja gerade bestätigen, dass sich diese transsexuelle Prägung aller Voraussicht nach nicht mehr im Laufe des weiteren Lebens ändern wird. Ganz klar ausgedrückt bedeutet dies also die gutachterliche Bestätigung einer irreversiblen psychischen Störung. Unter dieser Voraussetzung bekommt man de-facto keinerlei Risikoversicherung mehr, da man bei den dabei gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß diese psychische Störung angeben muss. Jetzt könnte man noch sagen, nuja, ich brauche eine solche Versicherung nicht. Aber dann schließt mal einen Hypthekenvertrag ohne Absicherung ab. Viele Banken verlangen eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, die man dann so nicht mehr bekommt. Berufsunfsunfähigkeitsversicherungen etc., gleiches Problem. Gerade für jüngere Trans* Manschen kann das zu einem enormen Nachteil in ihrem weiteren Leben werden!
Also summa-sumarum, nein, diese Gutachten und diese Begutachtung sind keine Lapalie! Und wer das als solche abtut, handelt, für mein Empfinden, fahrlässig.
Zu 2.: Dazu kenne ich keine genauen Statistiken, werde das aber mal in Erfahrung bringen. Persönlich ist mir aber bereits eine einzige erzwungene Scheidung mindestens eine zuviel. Glücklicherweise ist dies in Deutschland keine Pflicht mehr. Dies hat nicht der Gesetzgeber zu entscheiden, sondern die Eheleute selbst. Davon abgesehen hängt an einer Ehe nicht nur die Partnerschaft, sondern auch Kinder, Familie und eine ggf. eine G
[ach Mist, was ist hier denn passiert!? Da fehlt auf einmal das halbe Posting!? Grml... also setze ich nochmal an: ]
...und ggf. eine Gütergemeinschaft. Zudem steht die Ehe unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und verleiht zudem einige Privilegien, z.B. steuerlich. Eine Zwangsscheidung ist also eine Entrechtung der Eheleute! Dies als eine Voraussetzung für eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität eines der Ehepartner ist eine Zumutung und nicht zu rechtfertigen.
Zu 3.: Egal ob nun Sterilisation, Kastration oder Geschlechtsangleichende Operation handelt es sich um einen Eingriff in den Körper. Es gibt keinen haltbaren Grund, warum für eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität ein körperlicher Eingriff vorzuschreiben wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 dazu geurteilt, dass es sich bei dieser Vorschrift um einen klaren Verfassungs- und Grundrechtsverstoß handelt, einen Verstoß gegen das Gebot der körperlichen Unversehrtheit. Schon alleine verfassungsrechtlich ist das also eine unhaltbare Position. Doch daneben, wie Vivian auch schon andeutet, gibt es diverse andere gute Gründe gegen solche Eingriffe. Alleine die medizinischen Risiken sind hoch. Zudem können auch persönliche Gründe durchaus dagegen sprechen. Was eine Person für sich selbst davon möchte oder nicht, muss auf jeden Fall auch der Person überlassen bleiben - nicht dem Gesetzgeber. Eine Verharmlosung der medizinischen Risiken wäre sicherlich auch fahrlässig. Die Entscheidung dies zu tun oder nicht, darf keine Vorschrift sein und schon gar nicht, um die rechtliche Anerkennung von etwas zu erlangen, dass anerkanntermaßen nichts mit der Biologie zu tun haben soll.
Also liebe Leute, ich finde diese Übersicht von TGEU und auch die Video Aktion richtig und wichtig! In Deutschland geht es uns noch vergleichsweise gut, perfekt ist aber immernoch anders. In anderen EU Ländern ist es wahrhaftig schrecklich.
Liebe Grüße
nicole