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EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 13:51
von nicole.f
Hallo!
Jetzt wo ich 24/7 "out" bin wird sich früher oder später die Notwendigkeit ergeben, dass ich mal mit meiner EC Karte zahlen muss. Die meisten achten nicht auf den Namen auf der Karte, doch manchmal schon. Wenn dann Name und Person nicht so ganz übereinstimmen, kann es problematisch werden. Das würde ich gerne vermeiden. Bis zur offiziellen VÄ durch Gericht etc. kann es noch Monate dauern und in der Zwischenzeit kann es zu diversen blöden Situationen kommen.

Meine Krankenkasse (AXA, privat) hat das recht anstandslos nach freundlicher Bitte und Schilderung des Problems gemacht, d.h. ich habe bereits jetzt eine neue Karte auf den neuen Vornamen. Die haben es so gelöst, dass formaler Vertragspartner immernoch der männliche Vorname ist, die versicherte Person aber der weibliche Name. Das finde ich völlig OK und zunächst ausreichend.

Eine meiner Banken zickt nun aber. Die meinen:

"
Leider ist es uns nicht möglich aufgrund der Vorgaben nach -§ 154
Abgabenordnung ein Konto oder eine Verfügungsberechtigung auf einen noch
nicht existierenden Namen auszustellen.
"

Hmm... also das das Konto offiziell weiter auf den männlichen Namen geführt wird, fände ich noch in Ordnung. Doch warum die keine Verfügungsberechtigung und damit eine neue Karte auf den neuen Vornamen ausstellen können, verstehe ich nicht so ganz?

Ich habe dazu folgendes im Netz gefunden:

"
Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis zur
offiziellen Vornamensänderung

Für eine Vornamensänderung nach -§ 1 TSG ist eine abgeschlossene Diagnose
der Transsexualität notwendig. Die Gutachter sind in der Regel nicht
bereit, diese Diagnose zu stellen, wenn die/der Betroffene nicht über
einen längeren Zeitraum in ärztlicher bzw. psychotherapeutischer
Beobachtung oder Betreuung gestanden hat, und wenn sie/er noch keinen
Alltagstest absolviert hat. Die TSG-Verfahren dauern auch immer länger;
inzwischen sind 12 Monate absolut normal, auch wenn es sich um einen
Routinefall handelt, der in der Begutachtung keine Schwierigkeiten
aufwirft. Die Betroffenen müssen daher einen erheblichen Zeitraum ohne
entsprechende Papiere in der neuen Identität leben.

Das Auftreten in der neuen Rolle und Identität ist natürlich zulässig!

Hierbei darf frau/mann auch den neuen Namen verwenden, nicht nur
mündlich, sondern auch im Schriftwechsel (privat und mit Behörden!).
Auch die Unterschriftsleistung ist rechtsgültig und keine
Urkundenfälschung. Eine solche liegt nach der Rechtsprechung nur vor,
wenn der "falsche" Name als Mittel eingesetzt wird, den Vertragspartner
um seine Gegenleistung zu bringen.

Es können daher unter dem neuen Namen Verträge abgeschlossen werden (z.
B. Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge).

Auch andere Personen und Institutionen (Arbeitgeber, Behörden) dürfen
den neuen Namen verwenden. Ich habe z. B. entsprechende Schreiben und
Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkassen und der Rentenversicherung
gesehen, die schon vor der gerichtlichen Namensänderung den neuen
Vornamen gebrauchten.
"

Das ist leider immernoch recht unklar und vage.

Kennt hier jemand vielleicht eindeutige Rechtsnormen oder sogar Urteile, die das etwas klarer machen?
Darf meine Bank das wirklich nicht?
Wie gesagt, das Konto kann meinetwegen gerne auf den noch offiziellen Namen laufen. Doch Verfügungsberechtigung und damit neue Karten sollten doch möglich sein?

Wäre für Hinweise dankbar!

Liebe Grüße & vielen Dank
nicole

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 14:14
von Vivian Cologne
Hallo Nicole und alle Mitstreiterinnen,

das ist sicher ien aahriges Problem und beschäftigt mich auch. Ich habe grob geschätzt mittlerweile 200-mal im eindeutig weiblichen Outfit mit meinen männlichen Karten bezahlt und kein Stirnrunzeln und keine Bemerkung erlebt. Das ist sicher auch ein Zeichen für mein schlechtes Passing, aber auch für die Hektik und Oberflächlichkeit beim Bezahlen.

Trotzdem verstehe ich deinen Wunsch. Mit zunehmender Transition wird auch mir die Lust vergehen, die Karten mit dem Symbol meiner abgelegten Männlichkiet zu benutzen.

Das Zitat finde ich auch sehr vage formuliert. Gilt dies zum Beispiel ab Beginn des Verfahrens der VÄ/PÄ, wenn der neue gewünschte Name quasi amtlich wird. Denn solange ist er eigentlich nur ein "Hirngespinst". Klar, mein Therapeut redet mich damit an, meine Freunde versuchen, sich an ihn zu gewöhnen, er steht auch in meinem Ergänzungsausweis - alles noch nicht sehr amtlich und rechtsverbindlich ...

Fazit: Auch ich wäre sehr dankbar für entsprechende Hinweise.

Vivian

PS: Mich irritiert zurzeit schon, am Telefon mit Frau J. angesprochen zu werden. Wie soll das erst werden, wenn Vivian ihre Kreditkarte bekommt? Aber das wird sich legen ...

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 15:03
von nicole.f
Hallo Claudia!
Oha - das sind einige Punkte aneinander, also auch einen nach dem anderen...

Der erste Teil mit der nicht existierenden Person - ja, das gilt sicherlich für den Konto-Inhaber - Geldwäschegesetz, Geschäftstüchtigkeit, Haftung etc. Doch darum geht es mir ja nicht. Es wäre doch ein Leichtes, einfach einen Vermerk zu machen, dass es da nun eine weitere verfügungsberechtigte Karteninhaberin gibt? So wie es die Krankenkasse im Prinzip auch gemacht hat. Belegbar könnte man das ja machen - entsprechend wie man sonst auch weitere Verfügungsberechtigte zu einem Konto hinzufügt - ein Unterschriftenblatt, die Daten und gut ist. Solange das eindeutig ist, sollte das ja kein Problem sein. Es ist ja dann jederzeit nachvollziehbar, wer da unterschrieben hat und das fiele dann sofort auf die juristisch existente Person zurück.

Also ich sehe schon den Einwand, aber immernoch keinen zwingenden Grund dagegen - wohl aber gegen eine Umschreibung des Konto Inhabers, OK, doch das möchte ich ja eben auch noch gar nicht.


Das mit dem dazu stehen etc. - ja klar! Damit habe ich wenig bis kein Problem. Doch ich möchte damit zwei Dinge erreichen.

Erstens die Reibungen reduzieren wo es geht. Auf einmal an der Kasse im Supermarkt oder an der Tankstelle nicht bezahlen zu können, weil doch mal jemand auf die Karte guckt ist nicht unbedingt das, was ich gerne erleben möchte, Stolz auf den Lebensplan und Selbstbewusstsein dazu hin oder her. Das wäre einfach eine blöde Situation, auch für die Leute an der Kasse. Und sie handeln damit auch meines Wissens nach korrekt, denn EC- und Kreditkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Wenn sie Zweifel haben, dass da nicht der/die Karteninhaber/in vor ihnen steht, müssen sie sie ablehnen (vielleicht sogar einziehen?).

Zweitens möchte ich damit auch etwas die Grenzen austesten. Ich bin in diesen Dingen eine Prinzipienreiterin und wenn mich etwas interessiert, dann probiere ich das eben auch eine Weile lang aus und lasse so schnell nicht locker. Sicher kann ich auch ohne die Karten leben bzw. warten, bis der offizielle Teil durch ist. Es wäre nur schön, wenn es vorher ginge. Und wenn es nicht geht, dann möchte ich zumindest hinterher genau wissen, warum nicht.

@Vivian: Ich kenne Fälle wo es beim Bezahlen auffiel und dann die Annahme der Karte verweigert wurde, solange nicht glaubhaft versichert wurde, dass die Frau doch der "Mann" ist. Ist dann eine etwas unschöne Situation... doch meist achtet da keiner drauf, das ist schon richtig. Nur verlassen möchte ich mich nicht darauf.

Liebe Grüße
nicole

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 16:24
von eilinfox
inzwischen sehe ich das mit dem kartenzahlen eigentlich tiefenentspannt.

in 99 % der fälle wird die karte nämlich überhaupt nicht angeschaut und schon gar nicht der name der draufsteht gelesen.

und wenn doch und dann eine nachfrage kommt, dann sehe ich das inzwischen als kompliment an.

spätestens wenn ich dann meinen dgti-ausweis vorlege ist eh alles klar.

dass eine zahlung nicht erfolgen konnte hab ich nur da erlebt, als ich meinen magnetstreifen magnetisiert hatte.

eilin

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 20:53
von rena
also ich bin bei der postbank, da hat der mitarbeiter den ergänzungsausweis zusammen mit dem perso(noch männlich oder der bankkarte- kann mich nicht mehr genau erinnern)kopiert und an die zentrale mit der anfrage geschickt ob es möglich sei die anrede und vornamen diesbezüglich zu ändern, der nächste kontoauszug kam dann auch schon in weiblicher anrede und letzte woche freitag habe ich ein bisschen rabatz gemacht da nach gut 2 monaten noch keine neue karte angekommen ist bei der gelegenheit habe ich aber zumindest mein sparbuch umgeschrieben bekommen,2wochen gebe ich denen noch bevor ich wieder stunk mache

fazit einfach versuchen

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 23:09
von Bianca D.
Moin Nicole,

zu Rechtsnormen kann ich dir nicht mehr sagen,aus den bisherigen Antworten entnehme ich aber,daß es da keine einheitlichen Normen gibt. Bei mir lief da vor der gerichtlichen Entscheidung gar nichts.Ohne neuen Paß(es reichte aber der Gerichtsbeschluß) keine Bankkarte,Kreditkarte usw. War jetzt aber auch nicht wirklich ein Problem für mich. Meine Visa wurde immer ohne Murren akzeptiert,nur ein mal an Silvester gab es ein Problem mit der EC-Karte im Supermarkt. Mit gutem Zureden ging das aber auch.Vielleicht lag's auch an der länger werdenden Schlange?
die meisten nehmen chauvinistischerweise einfach an, dass die Alte wieder mal die Karte des Göttergatten plündert;
Genau das war das Argument der Kassiererin,warum es in Ihren Augen nicht gehen würde.O-Ton: "Das ist die Karte ihres Mannes,die kann ich nicht annehmen."

Gruß Bianca

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Fr 16. Mai 2014, 23:28
von Becky
Bianca D. hat geschrieben: Genau das war das Argument der Kassiererin,warum es in Ihren Augen nicht gehen würde.O-Ton: "Das ist die Karte ihres Mannes,die kann ich nicht annehmen."
Das ist bei mir eigentlich schon Alltag, wenn ich dann den Ergänzungsausweis mit dem Pass vorlege sind die Reaktionen immer Positiv gewesen: " Ah ich verstehe", "Oh das hab ich echt nicht gemerkt"etc. wenns nicht so voll war haben wir dann noch ein paar Nette Worte gewechselt. Im grossen Ganzen schon eine Passing Bestätigung, ebenso sehe ich das auch ein bischen als öffentlichkeits Arbeit, wenn auch unfreiwillig... Wichtige Karten haben bei mir immer noch den falschen Namen aber sehr oft schauen die die Karten nicht genau an, so das es eher 70/30 ist das es nicht bemerkt wird. So gut wie alle erkennen mich wieder und somit ist die Situation dann auch beim nächsten mal Lockerer, ein nettes Lächeln bekomme ich dann so gut wie immer. Von daher ist das dann auch nicht so schlimm. Aber denoch: so manchesmal nervt es doch.

LG Rebecca

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: Sa 17. Mai 2014, 14:38
von Lina
Um es kurz zu sagen, das wirkliche Problem sind nicht die Gesetze, die speziell mit Transsexualität zu tun haben, sondern das Geldwäschegesetz. Die Bank muss einfach genau wissen wer der offizielle Kontoinhaber ist.

Aber ... wäre ein Auslandskonto evtl. die Lösung? Luxemburg, Lichtenstein, die Schweiz - da kann man wohl auch ein Girokonto und eine Kreditkarte haben.

Re: EC„/Kreditkarte auf neuen Namen vor Vornamensänderung

Verfasst: So 18. Mai 2014, 18:02
von rena
nachdem ich jetzt die gewissheit habe eine karte auf meinen weiblichen namen zu bekommen, denke ich dass deine bank sich einfach nur dagegen sträubt,glaube kaum das da was mit geldwäsche gehen könnte