URTEIL: größerer Busen keine Kassenleistung
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 20:41
Moin,
der TAGESSPIEGEL schreibt: "Urteil um Gesundheit
Krankenkasse muss Intersexuellen keinen großen Busen bezahlen".
Es geht um ein Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel.
Die Fragestellung war: "Besteht bei Intersexualität mit phänotypischer Entwicklung zu einer Frau ein Anspruch auf
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine Mamma-Augmentation,
wenn ein Brust wachstum (Körbchengröße A bis B) vorliegt, das zwar hauptsächlich aus Fettgewebe
gebildet wird, im Aussehen aber mit dem Regelzustand vergleichbar ist?
Hier zum TAGESSPIEGEL-Artikel: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 69208.html
Im Artikel heißt es u.a.:
"Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen auch solchen sogenannten Intersexuellen keine Brustvergrößerung bezahlen, wenn ihr Busen einen BH der untersten Körbchengröße A ausfüllt, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az.: B 1 KR 69/12 R)".
Frage (von Anne-Mette)
Was ist ein "Regelzustand" bei Brüsten?
Vielleicht müssten wir da mal nachschauen: Thread "Frauen und ihre Brüste" http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... =49&t=7090
Gruß
Anne-Mette
der TAGESSPIEGEL schreibt: "Urteil um Gesundheit
Krankenkasse muss Intersexuellen keinen großen Busen bezahlen".
Es geht um ein Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel.
Die Fragestellung war: "Besteht bei Intersexualität mit phänotypischer Entwicklung zu einer Frau ein Anspruch auf
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine Mamma-Augmentation,
wenn ein Brust wachstum (Körbchengröße A bis B) vorliegt, das zwar hauptsächlich aus Fettgewebe
gebildet wird, im Aussehen aber mit dem Regelzustand vergleichbar ist?
Hier zum TAGESSPIEGEL-Artikel: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 69208.html
Im Artikel heißt es u.a.:
"Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen auch solchen sogenannten Intersexuellen keine Brustvergrößerung bezahlen, wenn ihr Busen einen BH der untersten Körbchengröße A ausfüllt, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az.: B 1 KR 69/12 R)".
Frage (von Anne-Mette)
Was ist ein "Regelzustand" bei Brüsten?
Vielleicht müssten wir da mal nachschauen: Thread "Frauen und ihre Brüste" http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... =49&t=7090
Gruß
Anne-Mette