Intersexualität „ ein t„online„Artikel
Verfasst: Di 18. Feb 2014, 12:33
Moin,
sie sind etwas spät mit ihrem Artikel mit der Überschrift
"Intersexualität
Geschlecht "ungeklärt" - neue Regelung" - denn sie beziehen sich auf die Änderungen zum Personenstandsgesetz vim 1.11.2013.
ABER
sie setzen fort:
"Wenn sich das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig bestimmen lässt, muss der Standesbeamte dieses im amtlichen Geburtenregister künftig offen lassen".
Und da schreiben sie ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Während viele andere Autoren uns "verkaufen wollten", es gäbe wunderbare "Neuerungen" und "Freiheiten", so sagt dieses Wort "MUSS" recht deutlich, wie die Wirklichkeit aussieht.
Weiter heißt es im Artikel:
"In mehreren außereuropäischen Ländern wird Intersexualität inzwischen rechtlich als eine eigenständige Kategorie neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht anerkannt...
...Mit der Neuregelung in Deutschland wird dagegen kein drittes Geschlecht geschaffen, wie das Innenministerium betont. Eine derartige Kategorie lasse sich in das deutsche Rechtsystem aus prinzipiellen Gründen nicht einfügen".
Die "prinzipiellen Gründe " würde ich gerne erfahren.
Gruß
Anne-Mette
http://www.t-online.de/eltern/baby/id_6 ... aert-.html
sie sind etwas spät mit ihrem Artikel mit der Überschrift
"Intersexualität
Geschlecht "ungeklärt" - neue Regelung" - denn sie beziehen sich auf die Änderungen zum Personenstandsgesetz vim 1.11.2013.
ABER
sie setzen fort:
"Wenn sich das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig bestimmen lässt, muss der Standesbeamte dieses im amtlichen Geburtenregister künftig offen lassen".
Und da schreiben sie ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Während viele andere Autoren uns "verkaufen wollten", es gäbe wunderbare "Neuerungen" und "Freiheiten", so sagt dieses Wort "MUSS" recht deutlich, wie die Wirklichkeit aussieht.
Weiter heißt es im Artikel:
"In mehreren außereuropäischen Ländern wird Intersexualität inzwischen rechtlich als eine eigenständige Kategorie neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht anerkannt...
...Mit der Neuregelung in Deutschland wird dagegen kein drittes Geschlecht geschaffen, wie das Innenministerium betont. Eine derartige Kategorie lasse sich in das deutsche Rechtsystem aus prinzipiellen Gründen nicht einfügen".
Die "prinzipiellen Gründe " würde ich gerne erfahren.
Gruß
Anne-Mette
http://www.t-online.de/eltern/baby/id_6 ... aert-.html