Sarah-85 hat geschrieben:Huhu ihr
zu so verdammt früher Stund' veranlasst mich ein weitreichender Gedanke.
- darf ich öffentlich den von mir gewählten Namen nutzen? -
Ich komme da drauf weil - bis ich beim Psy bin, ein entsprechendes Verfahren vor dem Gericht starte - es Jahre dauern wird als Sarah zugehörig zu sein.
Im Internet bin ich darauf gestoßen, dass man angeblich immer einen veränderten Namen nehmen kann, solange es im Ausweis noch richtig deklariert ist, soweit Bsp Bank die Hauptkarte den offiziellen Namen trägt (Zweitkarte kann den andern Namen haben), soweit man keine missbräuchlichen Geschäfte im betrügerischer Weise macht und soweit man keine Urkunden damit fälscht.
Habt ihr denn Erfahrung damit?
Darf ich zB bei meiner Fahrkarte (Abo) das Bild und den Namen anpassen?
(Bei Kontrollen gibts da immer Probleme da Herr...dort steht, Frau...aber davor sitzt)
Welche Einschränkungen gibts? Wo darf man es, wo nicht?
Wäre da sehr dankbar über hilfreiche Tipps.
Liebste Grüße
Maus
Ich würde sagen, überall wo du Verträge eingehst oder Aussagen vor Behörden machst musst du den Namen, der auf deinerm Perso steht. Denk aber daran, wenn du dir eine ÖPNV-Abo-Karte Kaufst, dann ist das auch ein Vertrag. Beide Parteien haben ja Rechte und Verpflichtungen.
Und sonst kann ja jeder tun wie er will - Ich habe bzw. Visitenkarten, Briefpapier usw. mit meinem ausgewählten Namen. (Auf Rechnungen als Zweitvornamen - da die Rechnungen ja vielleicht auch mal beim Finanzamt landen). Einige Künstler sind ja sogar unter dem Künstlernamen so bekannt, dass sie den auch in ihre offiziellen Papiere eingetragen bekommen. Also kann es ja in keinster Weise rechtswidrig sein - denn sie haben den gewählten Namen dann auch schon einige Jahre benutzt. Für die gelten ja dieselben Gesetze wie für alle andere.
Post empfange ich auch problemlos unter meinem inoffiziellen Frauennamen.
Bei Versandhausshopping würde ich es nicht machen - auch nicht wenn es keine Probleme macht. Ich meine, wenn alles OK ist und bezahlt wird, gut. Wenn man aber aus irgend einem Grund nicht bezahlt - vergessen oder verweigert, die stellen fest, dass man unter was als fiktiven Namen erscheinen könnte - dann würde ich auch, wenn ich am anderen Ende sitzen würde, versuchten Betrug vermuten. Natürlich, wenn man schon 5x bestellt und Bezahlt hat, ist es was anderes.
Aber was tue ich, wenn ich z.B. Ware retourniere und das Geld wird nicht zurückerstattet? Ich kann nur einen Mahnbescheid unter meinem offiziellen Namen erwirken und der Schuldner kann mit gutem Gewissen sagen, Zahle ich nicht, mit dem gibt es keinen Vertrag. Ich hatte neulich so einen Fall mit dem Online-Fotolabor, Poster-XXL, laufen, die Geld für ein nicht geliefertes Fotobuch haben wollte. Obwohl sie sogar zugaben, keinen Liefernachweis erbringen zu können, verkauften sie trotzdem das, was sie als Forderung sahen, an eine ehemals gut renommierten Inkassofirma, die heute mit ähnlich dubiosen Methoden arbeiten, wie viele andere. Es wäre schwierig gewesen, den Fall korrekt zu bearbeiten, wenn die Personalien im Vertrag nicht die offiziellen wären.