Seite 1 von 1

Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 19:40
von Anne-Mette
"Die amtliche Feststellung einer geänderten Geschlechtszugehörigkeit erfordert zwingend zwei Sachverständigengutachten", heißt es.
Nähere Einzelheiten zum Streit vor Gericht gibt es erst einmal dort: http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 55462.html

Gruß
CPG

Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 20:43
von Saskia.shewulf
Hallo Cpg,

Ist dieses Urteil endgültig oder gibts da noch was zum Thema vom BGH, denn OLG ist ja eigentlich nicht das letzte Wort?

LG Saskia (flo)

Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 21:28
von Anne-Mette
Moin,

warten wir mal ab, bis das Urteil irgendwo nachlesbar ist. Der Presse-Artikel ist nicht besonders aussagekräftig.

Gruß
Anne-Mette

Re: Gutachtenfrage „ vor dem Oberlandesgericht Hamm

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 16:14
von Bianca D.
Moin,

Aus dem Artikel läßt sich wohl erahnen,daß die Dame wegen der bis Januar 2011 geltenden Rechtslage,in der die PÄ erst nach der GAOP genehmigt wurde,nicht ganz clever gewesen ist.Es wäre besser gewesen,mit der VÄ bis nach der OP zu warten und dann alles zusammen zu beantragen.
Nach heutigem Stand ist das aber nicht mehr so.Da kann man die VÄ zusammen mit der PÄ beantragen,unabhängig von der GAOP.Die alte Rechtssprechung wurde seinerzeit vom BVG für verfassungswidrig erklärt.

Gruß Bianca