Lana hat geschrieben: Mi 8. Jul 2026, 15:56
Ganz unbegründet ist das nicht, weil der Geschlechtseintrag damit seine Verbindlichkeit verloren hat und in manchen Bereichen keine Rechtssicherheit gegeben ist. Ob das vor dem SBGG anders war, weiß ich nicht. Falls nicht, wäre die Argumentation unredlich.
Das war vorher so und ist heute so. Steht so sogar in der Begründung des Kabinettsentwurfs,
https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0432-23.pdf, S. 42f(1). Der Eintrag ist nur in staatlichen Bereichen verbindlich und dort werden seit Jahrzehnten aus Gleichstellungsgründen die geschlechtsspezifischen Regelungen systematisch so ersetzt, dass der eigentiche Sinn erhalten bleibt. Beispiel dafür auch im SBGG, §8, wo von Personen, die schwanger werden können bzw solchen, die zeugen können, geredet wird, statt von Frauen und Männern.
Eins könnte auch einfach mal die Gegenprobe machen, wann im Alltag speziell nach dem amtlichen Geschlechtseintrag gefragt wurde. Ich wüsste nicht wann und wo. Neunundneunzig von hundert Leuten da draussen könnten ihren amtlichen Eintrag nicht mal spontan beweisen.
Geschlecht wurde und wird im Alltag nach Augenschein gehandhabt und ob die Person von Präsentation und Verhalten "ins Bild passt" (die eigenen Geschlechterklischees). Ungefähr so steht es auch in der Begründung. Deshalb mein Spruch, dass "Geschlecht an der Backtheke konstruiert" wird.
Heisst: Es war schon immer eine Fiktion, dass der Eintrag irgendeine objektive Aussage oder eine zertifikatsähnliche Bedeutung hat, oder dass im Privaten, auch in Geschäftsfällen, irgendeine Form von Rechtssicherheit anhand des Eintrags(2) nötig wäre.
Aber die Denke ist eben naheliegend, dass ein amtlich erfasstes Datum irgendwie "besonders richtig" sein muss. Nunja, der Religionseintrag im Personenstand gleich daneben ist auch amtlich, und ich erinnere mich an meine Kindheit, wo es von manchen noch als wichtig betrachtet wurde, ob und in welche Kirche eine Familie ging. Nur würde den niemand an eine objektive Prüfung binden. Falls jetzt wer denkt, das sei doch was ganz anderes: Ist es erst heute, seitdem die meisten von uns daran gewöhnt sind, dass auch die Leute in der anderen Kirche (oder vielleicht auch keiner) verträgliche Menschen sind, mit denen eins ganz normal umgehen kann. Bei anderen Religionen dauert es wohl leider noch ein paar Jahre mit der Akzeptanz, aber auch dort wird - amtlicher Eintrag optional - "nach Augenschein" gehandelt.
(1) U.a. Zitat: "Absatz 2 stellt klar, dass die Vertragsfreiheit, die Ausübung des Hausrechts und autonomes Satzungsrecht von privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen juristischen Personen unberührt bleiben und
nimmt damit Lebenssituationen in den Blick, in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist, so dass unter Berücksichtigung des AGG auf andere Kriterien abgestellt werden darf. Da die Regelung nur klarstellender Natur ist und der Begriff des Geschlechts im Sinne des AGG ohnehin EU-rechtlich determiniert ist, enthält § 6 SBGG auch insoweit keine Änderung im
Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach § 10 Absatz 1 TSG." - Aber auch in den folgenden Absätzen zu Toiletten, Umkleiden, etc.
(2) Auch hier mal Gegenprobe: Der Fall im Frauen-Gym und die (nach TSG begutachtete und gerichtlich anerkannte) trans Frau. Der Eintrag spielt hier offenbar keine Rolle, sondern es wird sich an ihrer Erscheinung gestört, die einigen Kundinnen dort eine "männliche Bedrohung" suggeriert; so die Aussage der Betreiberin. Eine Kim Petras wäre wahrscheinlich einfach unauffällig gewesen.