Tira hat geschrieben: Mo 18. Nov 2024, 12:55
Wenn du ein X im Pass stehen hast kannst du z.b. nicht mehr überall in die Welt hinreisen.
Hey...
stimmt, das ist wohl richtig. Aber darüber sollte man doch vorher klar sein, wenn man es so wählt.
Ausserdem ist da ja die "Hintertür"
Das Passgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 291), das durch
Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. -§ 4 Absatz 1 Satz 4 bis 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
"Ist dort das Geschlecht nicht mit "weiblich" oder "männlich" angegeben, wird im Pass das Geschlecht mit "X"
bezeichnet. Auf Antrag ist in den Fällen des Satzes 4 ein Pass mit der Angabe "männlich" oder "weiblich"
auszustellen, wenn durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, dass eine Variante der
Geschlechtsentwicklung vorliegt. Die Nachweispflicht gilt nicht, wenn der Passbewerber
1. über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügt und das Vorliegen der
Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare
Untersuchung nachgewiesen werden kann und
2. das Vorliegen der Voraussetzungen von Nummer 1 an Eides statt versichert.
Das nach Satz 5 einzutragende Geschlecht richtet sich nach der letzten Angabe des Geschlechts im
Melderegister, welches auf "männlich" oder "weiblich" lautete. Bestand eine solche Angabe zu keinem
Zeitpunkt, so kann der Passbewerber einmalig das im Pass einzutragende Geschlecht wählen; bis zur
Eintragung eines Geschlechts im Melderegister im Sinne von Satz 7 bleibt das gewählte Geschlecht für die
Ausstellung künftiger Pässe maßgeblich.
Shoshana hat geschrieben: Mo 18. Nov 2024, 13:18
Hatte vor kurzem mit einem jungen trans Mann über seine SBGG Pläne gesprochen. Die klare Aussage war: " Hab keine Lust auf Diskriminierung, also M."
Hmmm, wenn er ein trans Mann ist, ist doch mit dem m alles gut. Er muss ja nicht divers oder keinen Eintrag wählen.
Soweit ich weiss liegen d und x in den "weiblichen" Rentenversicherungsnummern, das wäre in seinem Fall schon doof.
Ich hatte es eine zeitlang so, das ich bei der Krankenkasse bereits weiblich geführt wurde und aber noch die männliche
RV Nummer hatte, das hat aber weder die Personalabteilung noch die Firma interessiert die extern die Lohnabrechnungen erstellt hat.
Durch den Abgleich mit der Krankenkasse wurde aber Geschlecht und Name in meinen Sinne durchsyncronisiert.
Übergangweise war das so sicher okay..wobei ich nicht weiss ob das wirklich noch so umsetzbar wäre
Habt es gut, Marie
