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Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Fr 20. Okt 2023, 21:13
von Engelchen
https://tinrechtshilfe.de/2023/10/20/ur ... tektomien/
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pres ... Rhfsv1ayw4
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 0ZBbH4S8rk
Das wird Folgen haben - mal sehn wie es weitergeht und sich die Krankenkassen zukünftig bei Transmenschen verhalten
Das Urteil ist ganz frisch - geklagt hatte eine Nichtbinäre Person.
Leider wurde in der mündlichen Begründung alle Transmenschen einbezogen
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Sa 21. Okt 2023, 10:35
von Susi T
Danke Engelchen, das du die Auswirkungen auf den Transweg nochmal klar unterstrichen hast.
Das mit der Änderung der medizinischen Beurteilung solche Veränderungen möglich werden könnten, diskutieren wir schon seid Monaten.
Letztendlich wird es wieder darauf hinauslaufen, das eine klare psychatrische Beurteilung erfolgen muß, die die Notwendigkeit einer GaOp herausarbeitet. Wieviel dafür nötig sein wird, muss dann geschaut werden.
Der alternative Weg über Inter* ist aktuell auch sehr schwer und braucht nach unseren Erfahrungen etwas auf dem Level einer eindeutigen Beurteilung durch eine Uniklinik, wobei auch hier sich GaOp-Kliniken dann noch zusätzlich gerne durch eine psychisch/medizinische Beurteilung und/oder Willensbekundung absichern.
Liebe Grüße, Tira

Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: So 22. Okt 2023, 20:33
von Aria
Das ist nicht gut. Das ist ist sogar gar nicht gut.Was ein Glück bin ich mit der ganzen Geschichte durch. Doch mir tun diejenigen Leid, die alles noch vor sich haben. Die Luft wird zunehmend dünner. Und dabei sollte doch eigentlich das Gegenteil passieren.....
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 04:05
von Nico
Dieses Urteil verursacht bei mir aktuell totale innere Unsicherheit.
So wie ich es verstehe, sollen die geschlechtsangleichenden Operationen für binäre und nicht binäre trans Menschen in ihrer Wirksamkeit und Notwendigkeit vom GBA neu bewertet werden. Das bedeutet, bis die im GBA die Situation bewertet hat, liegen erstmal alle neuen Anträge für unbestimmte Zeit auf Eis.
Wenn man ihre Bedarfsplanung für Psychotherapeuten mit Kassensitz anschaut, die aus Kostengründen komplett an der Realität vorbei geht, seh ich in der nächsten Zeit erstmal schwarz für alle trans Menschen.
Was ist eigentlich mit der S3-Leitlinie, die inkludiert doch explizit nicht binäre Menschen und sagt, dass Operationen für einige Notwendig sind. Wieso übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen nicht einfach die Leitlinie und schieben sich ihre Begutachtungsanleitung sonst wo hin?
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 08:23
von sbsr
Eine langjährige Freundin hat das Thema gerade erst durch, vor zwei Wochen war endlich OP Termin. Bis dahin hat sie über Jahre mit der Krankenkasse gestritten, die die OP stets abgelehnt hat. Begründung, der psychische Leidensdruck war offenbar nicht groß genug, weil sie durchgehend gearbeitet hat
Dass sie in der Zeit mindestens dreimal drauf und dran war, das Auto mit voller Fahrt gegen eine Brücke zu setzen, und das auch ärztlich so attestiert wurde, hat die Krankenkasse nicht interessiert.
Also im Prinzip genau das, was diese Urteilsbegründung jetzt aussagt. Ihr ging es zu gut, also OP unnötig.
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 17:05
von Lavendellöwin
sbsr hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 08:23
Begründung, der psychische Leidensdruck war offenbar nicht groß genug, weil sie durchgehend gearbeitet hat
Hey...
also das Urteil ist das eine, aber die Aussage der Kasse macht mich einfach nur fassungslos.
Wo ist da die rechtliche Grundlage? Hatte sie mal bei Ihrer Kasse nachgefragt was die Voraussetzungen sind
und sich das schriftlich geben lassen?
Zudem ja der MDK prüft und die Empfehlung ausspricht, wie war da die Aussage?
So richtig nirgends ist verankert, das man krank und/oder erwerbslos sein muss um eine GaOP
zu beantragen, das geht einfach gar nicht.
Was für Stilblüten, da sitzen Menschen die anscheinend so richtige Null Checker sind..sorry
alles Liebe Marie

und sag deiner Freundin bitte alles Gute!
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 19:01
von Engelchen
Gerade gelesen:
Angeblich nach Anruf bei Krankenkasse werden alle GaOp stillgelegt.
Ich halte dies für Panikmache...
Glaubt nicht alles was im Netz steht.
Wir müssen warten was wirklich kommt.
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 19:16
von Lavendellöwin
Engelchen hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 19:01
Wir müssen warten was wirklich kommt.
Da hast du so sehr Recht Lisa...
was sonst wo im Netz steht oder interpretiert wird ist immer so eine Sache.
Das Beste ist immer alles nochmal selbst abzufragen und das mach ich auch nicht anders
Sag Nikki nen Gruss, Marie

Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 20:35
von Malvine
In erster Linie geht es denn Kassen einfach darum, die Ausgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist aus Sicht der Beitragszahlenden erst einmal auch OK.
Wenn nun durch eine "Rechtsprechung" die Grundlage für eine Kostenübernahme fraglich ist, begibt sich die Kasse natürlich auf unsicheres Terrain. Übernimmt sie weiterhin die Kosten für GaOp's könnte sie verklagt werden, weil sie Leistungen ohne rechtliche Grundlage erbringt. Genau so wird gegen Sie geklagt, weil sie die Kosten nicht trägt.
Geld, das schon einmal ausgegeben wurde, kann nur noch schwer zurückgeholt werden.
Schlussendlich wird auch weiterhin der Sachbearbeiter eine entscheidende Rolle spielen.
Für alle Betroffenen allerdings eine absolut unbefriedigende Situation....
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 21:06
von Susi T
Hinzu kommt ja das die KK schon seid Monaten(seid der veränderten medizinischen Beurteilung) an diesem Thema arbeiten. Da dürfte die neue Rechtssprechung Wasser auf den Mühlen sein um das Ganze nun zügig umzusetzen.
Am Ende werden die Einen trotz Selbstbestimmungsgesetz doch vieleicht noch psychatrische Gutachten brauchen und die Anderen versuchen über humangenetische Gutachten ihren Weg zu gehen. Meiner Meinung nach sind nämlich viel mehr Inter* als wir glauben. Die Untersuchungen die ich im Sommer auf den Weg gebracht habe, kosten der KK aber eine 5 stellige € Summe und hat nichts mit der wenig Aussagekräftigen Inter* Abklärung vor der Hrt gemein.
Ich war aber überrascht, als vor einer Weile eine Operateurin gesprochen habe, die ähnliche Überlegungen hatte. Ja sogar vor hat diesen zweiten Weg mehr im Blick zu nehmen und erste Teile der Klinik darauf vorzubereiten.
Irgendwelche Wege wird es schon weiter geben und wenn Gerichte/Kläger*innen die erst wieder ebnen müssen.
Sowas dauert zwar, aber so manche Klinik die GaOPs durchführt, hat längere Wartelisten
(und von mind. einer weiß ich, die im Sommer sogar die Warteliste länger hat werden lassen, weil dringende urlologische Ops die während Corona liegen geblieben sind, übernommen/nachgeholt wurden und GaOps über Wochen/Monate pausierten).
Liebe Grüße, Tira

Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 21:58
von Andrea aus Sachsen
.
Da kann ich wohl froh sein, dass ich die Zusage zur Kostenübernahme für die GaOP von meiner Krankenkasse bereits "in der Tasche" habe. Jetzt müsste ich mich nur schnell zu diesem Schritt durchringen, bevor die Krankenkasse es sich anders überlegt oder gesetzlich dazu gezwungen wird.
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Mo 23. Okt 2023, 23:19
von Jaddy
Malvine hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 20:35
In erster Linie geht es denn Kassen einfach darum, die Ausgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist aus Sicht der Beitragszahlenden erst einmal auch OK.
Wenn nun durch eine "Rechtsprechung" die Grundlage für eine Kostenübernahme fraglich ist, begibt sich die Kasse natürlich auf unsicheres Terrain.
Formal ja, aber in der Realität Unfug. Dazu ist der
Anteil an F64.* bezogenen Leistungen vergleichsweise minimal. Dazu kommt: Es gibt jeweils bereits eine Indikation, also Diagnose und Behandlungsempfehlung, von einem Fachleut mit Kassenzulassung für einen Fall in der Leistungsliste. Das ist vergleichbar mit einer Verschreibung von Physiotherapie oder einem neuen Kniegelenk. Dieses ganze hin und her mit Ablehnungen, Widersprüchen, zusätzlichen Gutachten usw ist einfach Schikane (ebenso wie bei vielen Pflegefällen, usw). Wir hatten das hier schon mal.
Die Genehmigung wäre also kaum unsicheres Terrain.
Tira hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 21:06
Am Ende werden die Einen trotz Selbstbestimmungsgesetz doch vieleicht noch psychatrische Gutachten brauchen und die Anderen versuchen über humangenetische Gutachten ihren Weg zu gehen.
Das SelbstBestimmungsGesetz regelt nur den standesamtlichen Eintrag. Das hat absolut keine Bedeutung für medizinische Maßnahmen. Erstens steht das explizit im SBGG-E, zweitens ist es die Folge des BVerfG Entscheids, dass der Sterilisationszwang des TSG verfassungswidrig war.
Heisst: Alle medizinischen Maßnahmen unterliegen weiterhin dem Gatekeeping durch Therapeutys und Ärztys, und die meisten auch dem Genehmigungsvorbehalt der Kassen.
Grundsätzlich finde ich die Aussage des BSG positiv - bis auf diese mögliche, absichtliche Fehlinterpretation der Kassen. Es ist höchste Zeit, das alte binäre Schema durch eine echte, individuelle Betreuung zu ersetzen. Vom BMG bis zu den Kassen sind aber alle Beteiligten äusserst veränderungsunwillig. Siehe die Begutachtungsanleitung des MDS.
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Di 24. Okt 2023, 08:19
von sbsr
EmmiMarie hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 17:05
Hatte sie mal bei Ihrer Kasse nachgefragt was die Voraussetzungen sind und sich das schriftlich geben lassen?
Zudem ja der MDK prüft und die Empfehlung ausspricht, wie war da die Aussage?
Es gab meterweise Schriftverkehr und Atteste, die ich aber nicht im einzelnen kenne.
Nikola (auch hier im Forum aktiv und gut in der Community vernetzt) hat das zufällig am Stammtisch in Regensburg mitbekommen und Hilfe angeboten. Letzten Endes hat sich durch ihre Unterstützung und Kontakte herausgestellt, dass der Sachbearbeiter bei der KK scheinbar eine Aversion gegen Trans* hat. Er hatte wohl in mehreren Verfahren eher nach persönlichem Empfinden statt nach Rechtsgrundlagen entschieden. Kaum an die richtigen Stellen weitergeleitet war der Antrag dann recht schnell durch. Wenigstens einmal Glück im Leben wurde kurz darauf kurzfristig ein OP Termin frei.
Beim Lesen des Artikels musste ich nur direkt an sie denken, weil das halt genau die Aussage war, körperlich gesund, also keine OP.
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Di 24. Okt 2023, 09:14
von ExUserIn-2026-04-08
Mich irritiert das Urteil auch. Es heißt:
Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nun, zum Schutz der betroffenen Personen vor irreversiblen Fehlentscheidungen die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität zu beurteilen.
Was heißt "zum Schutz der betroffenen Personen" ? Wie Jaddy schon schrieb: Gatekeeping. Das ist nichts anderes als die Thematik beik beim SBGG. Sind wir in der Lage, über uns selber zu bestimmen ?
Wieso ist das eine neue Methode ? Die Methode gibt es schon lange und ist vielfach genutzt worden.
Warum wird die Wirksamkeit und Qualität in Frage gestellt ? Auch hierüber liegen seit vielen Jahren Erfahrungen vor.
Der einzige Punkt ist die Verknüpfung mit dem Begriff "divers". Was ist also der Unterschied zwischen transsexuell und divers ?
Für mich ist das ein Urteil mit der Wirkung eines Rollbacks. Es geht um politische Rückwärtsgewandtheit und nicht um die Umsetzung moderner Erkenntnisse und man versteckt sich hinter einer fragwürdigen Auslegung von Paragrafen.
Frage: Steht der Weg über eine Normenkontrollklage noch offen ?
Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Verfasst: Di 24. Okt 2023, 14:34
von Jaddy
Trans*Recht e.V. macht eine Info-Veranstaltung 'zum BSG Urteil.
https://trans-recht.de/information-und- ... -wall-190/
Für diese und weitere Infos, vor allem wenn ihr ggf betroffen seid (Kostenübernahme durch die Kassen) tragt euch am besten in deren
Mailingliste ein. Und (zahlend) Vereinsmitglied* zu werden kann auch nicht schaden, wenn es geht.
Diese
Einordnung ist auf der Infoseite etwas weit unten verlinkt