https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
S.9:
Ergibt sich weder aus dem SGB II noch aus dem SGB XII oder dem AsylbLG ein Anspruch auf
Kostenübernahme, müssen die Frauen die Tagessätze als Selbstzahlerinnen erbringen. Häufig
wird kritisiert, dass dadurch viele Frauen, die über eigenes Einkommen verfügen, oder Studen-
tinnen selbst für die Kosten von Unterkunft und Beratung aufkommen müssen. Ein anderes Hin-
dernis ergibt sich für bedrohte Frauen, wenn für sie aus Schutzgründen die Flucht in eine andere
Kommune erforderlich wird: Aufgrund der unterschiedlichen Kostenerstattungen in den einzel-
nen Kommunen wird ortsfremden Frauen teilweise der Schutz versagt, teilweise müssen die
Frauenhäuser sie zunächst auf eigenes Risiko aufnehmen. Daher fordert etwa die Zentrale Infor-
mationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) insbesondere die Beseitigung finanzieller Aufnah-
mehürden.
Tagessätze von 75 - 100€ sind durchaus gängig.
Bei Leistungsanspruch muß das Jobcenter der Herkunftsgemeinde dafür aufkommen.
Wenn das nicht zahlt / nicht zahlen muß, dann wird es bitter!
Die 8 bzw für Kinder 5€ Eigenanteil pro Tag sind da - zumindest finanziell für Betroffene - eher paradiesische Zustände!
LG Karla