Bundestag | Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
Verfasst: Do 11. Aug 2022, 12:05
Inneres und Heimat/Unterrichtung
Als Unterrichtung (20/3064) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (20/2294) vor. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, in der Gesetzesvorlage klarzustellen, dass eine Regelung, der zufolge Registereinträge und Sammelakten nach der Übernahme oder deren Ablehnung durch die Archive im Standesamt zu löschen sind, nicht bei Ablehnung der Übernahme von Personenstandsregistern gilt. Diesem Vorschlag stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.
Als Unterrichtung (20/3064) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (20/2294) vor. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, in der Gesetzesvorlage klarzustellen, dass eine Regelung, der zufolge Registereinträge und Sammelakten nach der Übernahme oder deren Ablehnung durch die Archive im Standesamt zu löschen sind, nicht bei Ablehnung der Übernahme von Personenstandsregistern gilt. Diesem Vorschlag stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.