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Schwacher Trost „ Häftlinge dürfen Frauenkleider tragen

Verfasst: Di 1. Mär 2011, 14:51
von Anne-Mette
Oberlandesgericht Celle:

"Eine Justizvollzugsanstalt darf einem männlichen Gefangenen das Tragen von Damenbekleidung weder aufgrund allgemeiner Zweckmäßigkeitserwägungen noch unter dem bloßen Hinweis auf die Gefahr von Übergriffen anderer Gefangener untersagen.
Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) mit Beschluss vom 9. Februar 2011 (Aktenzeichen: 1 Ws 29/11 (StrVollz)) entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Hannover teilweise aufgehoben".

Der ganze Text: http://www.oberlandesgericht-celle.nied ... _psmand=54