Sabrina Verena hat geschrieben: Di 23. Feb 2021, 10:54Wie ich oben selber schrieb, gelten für transidente Personen andere Regeln als für Transvestiten. Der TE ist ein Transvestit, wie ich selber auch. Der DGTI- Ausweis oder jener einer anderen Organisation kann helfen, ein auf Kulanz, aber nicht Pflicht, beruhendes Entgegenkommen der Behörde zu erwirken.
Die Unterscheidung ist aus meiner Sicht erstens ziemlich unsinnig, zweitens im konkreten Fall falsch. Sara, bitte korrigieren, wenn ich dich da falsch verstehe, aber im Profil steht "trans feminin", "voll geoutet als Transperson die sich als weiblich darstellt". Und im Job als Frau wahrgenommen zu werden ist, egal ob mit oder ohne Pillen und OPs, "weibliche soziale Rolle im Alltag" und nicht ein gelegentliches Aufdressen als Freizeitvergnügen oder zur Triebabfuhr. Ich wüsste also nicht, wieso Sara _nicht_ -hm- "hinreichend transident" wäre. Zumindest in meinem Umfeld ist Konsens, dass trans eine Sache _im_ Kopf und nicht von aussen erkennbar ist - sonst hätten es Gutachtys ja nicht so schwer.
Wichtig in der Sache ist allein: Möchte Mensch von anderen im Alltag in einem anderen Geschlecht wahrgenommen und behandelt werden. Wenn ja, dann gilt das. Auch für Geschäftsverkehr zum Beispiel, wie LG Frankfurt ja in der Klage gegen die Bahn entschieden hat. Das Leben ohne offizielle Personenstands/Vornamenänderung ist zwar kompliziert, aber machbar.
Sabrina Verena hat geschrieben: Di 23. Feb 2021, 10:54Und ich wiederhole, der Begriff "divers" gilt für Intersexuelle Personen. Mit bestimmten körperlichen Merkmalen, da genetische Merkmale äußerlich nicht zwingend erkennbar sind. Für Transvestiten und auch für Transidente gilt der Begriff nicht.
Das kannst du gerne wiederholen. Richtiger wird es dadurch nicht.
Der Begriff "divers" ist eine amtliche Sammelbezeichnung, die als eine von vier möglichen Geschlechtseinträgen in -§22.3 PStG aufgelistet wird. Nichts mehr und nichts weniger. Der Geschlechtseintrag bezeichnet (seit Einführung des TSG) keine körperliche Konstitution (mehr), das hat das BVerfG nun wirklich häufig genug klargestellt, sondern nur eine rechtliche Kategorisierung, die bei näherer Betrachtung fast folgenlos ist. Letzteres kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen
Insbesondere ist "divers" kein definiertes ("drittes") Geschlecht, sondern wie auch die Option Streichung eine Form von weder-noch, ohne das was-denn-dann genau zu definieren. Die vier Optionen wären im Farbspektrum analog zu "rosa", "hellblau", "irgendeine andere Farbe" und "schwarz". (Wobei rosa und hellblau im Verlauf der Geschichte ihre Bedeutungen gewechselt haben, tja...)
Das BGH-Urteil XII ZB 383/19 vom 22.4.2020 sagt auch ganz klar, dass alle vier Optionen sinngemäss per TSG erreichbar sein müssen:
Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität können aber entsprechend -§8 Abs.1 TSG erreichen, dass ihre auf "weiblich" oder "männlich" lautende Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch "divers" ersetzt wird.
(Leitsatz b in
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=1)
Das wird ab RN 29 ziemlich ausführlich dargelegt, mit Verweis auf BVerfG, vor allem den Entscheid zur dritten Option. Ab RN 35 steht dann explizit
Das Transsexuellengesetz geht zwar von einem binären Geschlechtssystem aus, wie sich schon dem Wortlaut des -§8 Abs.1 TSG (ebenso etwa -§1 Nr.1 TSG) entnehmen lässt, der von "dem anderen Geschlecht" spricht. Die Vorschrift ist jedoch analog auf Fälle anwendbar, in denen sich biologisch weibliche - wie die hier antragstellende Person - oder männliche Personen keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen (so auch Sieberichs FamRZ 2019, 329, 332f.; Theilen StAZ 2014, 1, 4; dies für möglich haltend: Deutsches Institut für Menschenrechte Ausschuss-Drucks. 19[4]169C S.8 ).
Die darauf folgenden Abschnitte erläutern dann, warum das aus Sicht des BGH rechtlich zulässig ist.
Das heisst, dass aus einem amtlichen Personenstand nach wie vor nicht abgeleitet werden kann (und darf), wie eine Person körperlich beschaffen ist, oder umgekehrt bestimmte Körperlichkeit einen bestimmten Eintrag erzwingt. Auch ein "divers" bedeutet nicht zwangsläufig "inter", zumal viele, wenn nicht die meisten inter Personen aus *hüstel* diversen Gründen einen binären Eintrag wollen. Unter anderem auch, weil sie sich einem der binären Geschlechter zugehörig fühlen.
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